allgemeines Urheberrecht

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allgemeines Urheberrecht

originally published: 20/05/2021 07:46, updated: 20/05/2021 07:46

Urheberrecht

originally published: 28/07/2021 12:02, updated: 07/01/2024 14:36

Das Urheberrecht kann man als das Recht des geistigen Eigentums bezeichnen. Es schützt die kreativen Leistungen von schöpferischen Menschen. Beispielhaft genannt seien die Werke von Grafikern, Bildhauern, Regisseuren, Malern, Komponisten, Fotografen, Schriftstellern und Programmierern.

Die Aufzählung ist nicht abschließend: Jeder Mensch, der einer Idee durch eine individuelle geistige Schöpfung Ausdruck verleiht, kommt als Inhaber von Urheberrechten in Frage.

Darüber hinaus regelt das Urheberrecht auch den Schutz der wirtschaftlichen Leistung von Kulturschaffenden, wie z. B. Tonträgerherstellern, ausübenden Künstlern (z. B. Schauspieler und Musiker), Filmproduzenten, Datenbankherstellern und Sendeunternehmen.

Das Urhebervertragsrecht regelt die Beziehungen zwischen den Schöpfern und den Nutzern urheberrechtlich geschützter Leistungen. Es enthält wichtige gesetzliche Vorgaben und Fallstricke, die jeder Vertragsschließende im Blick haben sollte.

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11/12/2020 10:54

Können die Aussagen aus einem Verhör verwertet werden, wenn ein Polizist nicht offen ermittelt? Ist das fair? Der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit gebietet, dass ein Beschuldigter nicht aktiv zu seiner Strafverfolgung und Überführung beitragen muss. Gemäß § 136 I StPO steht es ihm frei, sich zu seiner Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache aussagen. Tritt ein Polizeibeamter nicht offen auf, so kann dieser Grundsatz nicht grenzenlos gewährt werden. Wie ist eine solche Situation rechtlich zu bewerten? Die Antwort darauf lesen Sie in folgendem Artikel – Streifler & Kollegen, Dirk Streifler, Rechtsanwalt für Strafrecht
13/05/2019 10:40

Trotz langer Diskussionen und vieler Demonstrationen ist er nun endgültig auf dem Weg: der viel gefürchtete „Uploadfilter“ des erneuerten Art. 17 der DSM-RL („Digital Single Market“-Richtlinie; ehemals Art. 13), der nicht nur die Open-Source-Community erzittern lässt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Urheberrecht Berlin
22/05/2019 12:34

Der Schutz von Know-How und vertraulichen Geschäftsinformationen wird seit April durch ein neues Gesetz bestimmt und damit unter neue Voraussetzungen gestellt. Bislang reichte zum Schutz schon der bekundete Wille zur Geheimhaltung einer bestimmten Information durch den Geheimnisinhaber. Zukünftig müssen weitere „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ ergriffen werden, damit eine Information den Status eines Geschäftsgeheimnisses erlangt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin