Werkbegriff

Werkbegriff
Articles

Werkbegriff

originally published: 20/05/2021 07:46, updated: 20/05/2021 07:46

Der Werkbegriff im Urheberrecht: Was ist urheberrechtlich geschützt?

originally published: 03/12/2023 16:24, updated: 03/12/2023 16:24

Der Werkbegriff im Urheberrecht ist von zentraler Bedeutung, da er bestimmt, welche Kreationen und Schöpfungen rechtlich geschützt sind. Urheberrechtlich geschützte Werke sind geistige Schöpfungen, die dem Urheber bestimmte Rechte verleihen. In Deutschland ist der Werkbegriff im Urheberrechtsgesetz (UrhG) definiert. Hier ist eine Erklärung des Werkbegriffs und welche Arten von Werken urheberrechtlich geschützt sind:

1. Literarische und wissenschaftliche Werke: Dazu gehören Bücher, Artikel, wissenschaftliche Abhandlungen, Gedichte, Romane und andere schriftliche Werke. Diese Werke sind durch das Urheberrecht geschützt, sobald sie in eine "individuelle geistige Schöpfung" übergehen, was bedeutet, dass sie eine originäre und persönliche Note des Urhebers aufweisen.

2. Musikalische Werke: Kompositionen von Musikstücken, Songtexte und musikalische Partituren sind urheberrechtlich geschützt. Sowohl die Melodie als auch der Text eines Liedes genießen Schutz.

3. Bildende Kunst: Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen, Fotografien und andere bildende Kunstwerke sind ebenfalls urheberrechtlich geschützt.

4. Film und audiovisuelle Werke: Filme, Fernsehserien, Videoclips und andere audiovisuelle Werke sind durch das Urheberrecht geschützt. Dies betrifft sowohl das Drehbuch als auch die visuelle und akustische Umsetzung.

5. Architektonische Werke: Architektonische Entwürfe und Gebäudepläne sind urheberrechtlich geschützt, aber der Schutz erstreckt sich nicht auf die physischen Gebäude selbst.

6. Computerprogramme: Software und Computerprogramme sind als geistige Werke geschützt.

7. Tanzchoreografien: Die choreografischen Schöpfungen von Tänzern und Choreografen genießen ebenfalls Urheberrechtsschutz.

8. Sammelwerke und Datenbanken: Sammelwerke, wie etwa Anthologien von Gedichten, und Datenbanken sind durch das Urheberrecht geschützt, wenn sie eine gewisse Schöpfungshöhe aufweisen.

Wichtig ist, dass der Schutz nicht von einer Registrierung abhängt. Ein Werk wird automatisch durch das Urheberrecht geschützt, sobald es in eine fixierte Form gebracht wurde. Der Urheber, also die Person, die das Werk erstellt hat, hat das ausschließliche Recht, das Werk zu reproduzieren, zu verbreiten, öffentlich aufzuführen, zu verändern und zu verwerten.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen und Schranken, die die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in bestimmten Fällen erlauben, wie z.B. für Zitate, Bildungszwecke oder Parodien. Der Werkbegriff und der damit verbundene Urheberrechtsschutz sind wichtige Elemente, die sicherstellen, dass kreative Schöpfungen angemessen geschützt werden, während gleichzeitig die Interessen der Gesellschaft an freiem Zugang zu Wissen und Kultur berücksichtigt werden.

Author

Languages
EN, DE
{{count_recursive}} Artikel relevant zu diesem Rechtsgebiet

moreResultsText

{{count_recursive}} Artikel relevant zu diesem Rechtsgebiet

30/12/2010 10:49

Die schöpferische Leistung kann sich nicht nur aus der Melodie, sondern auch aus deren Verarbeitung ergeben - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsWerkbegriff
30/12/2010 10:47

Zum Auskunftsanspruch zur Vorbereitung eines einen Vergütungsanpassungsanspruch nach § 36 I UrhG a. F. / § 32a I 1 UrhG geltend machenden Klägers – BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsWerkbegriff
30/12/2010 13:32

Die Gestaltung einer Bildschirmmaske ist nicht nach § 69a UrhG als Computerprogramm geschützt - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsWerkbegriff
05/12/2013 10:43

Beim Schutzumfangs eines Sammelwerks ist zu beachten, dass der Schutzgrund des § 4 I UrhG in der eigenschöpferischen Auswahl oder Anordnung der Elemente liegt.
SubjectsWerkbegriff