Beweiserhebungsverbote / Beweisverwertungsverbote
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Beweiserhebungsverbote / Beweisverwertungsverbote
originally published: 20/05/2021 07:46, updated: 20/05/2021 07:46
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14/12/2020 14:14
Erlangt eine Privatperson, die auf Veranlassung der Ermittlungsbehörden mit dem Tatverdächtigten ohne Aufdeckung der Ermittlungsabsicht spricht, Informationen zum Untersuchungsgegenstand, dürfen diese verwertet werden, wenn es um die Aufklärung einer Straftat von erheblicher Bedeutung geht sowie die Erforschung des Sachverhalts unter Einsatz anderer Ermittlungsmethoden erheblich weniger erfolgsversprechend oder wesentlich erschwert gewesen wäre – Streifler & Kollegen, Dirk Streifler, Anwalt für Strafrecht
11/12/2020 10:54
Können die Aussagen aus einem Verhör verwertet werden, wenn ein Polizist nicht offen ermittelt? Ist das fair? Der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit gebietet, dass ein Beschuldigter nicht aktiv zu seiner Strafverfolgung und Überführung beitragen muss. Gemäß § 136 I StPO steht es ihm frei, sich zu seiner Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache aussagen. Tritt ein Polizeibeamter nicht offen auf, so kann dieser Grundsatz nicht grenzenlos gewährt werden. Wie ist eine solche Situation rechtlich zu bewerten? Die Antwort darauf lesen Sie in folgendem Artikel – Streifler & Kollegen, Dirk Streifler, Rechtsanwalt für Strafrecht
SubjectsStrafbarkeit, Strafverfahrensrecht, Strafrecht, Mord, Strafprozessrecht, Beweiserhebungsverbote / Beweisverwertungsverbote, showMore
19/08/2019 18:18
Beruft sich ein Zeuge im Bußgeldverfahren auf sein Zeugnisverweigerungsrecht, dürfen die vorher von diesem getätigten Aussagen auch weder verlesen noch durch Vernehmung nichtrichterlicher Verhörspersonen in die Hauptverhandlung eingeführt werden – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin
11/12/2020 11:47
Ist das heimliche Abhören im Besuchsraum einer Justizvollzugsanstalt strafrechtlich erlaubt? - im vorliegenden Urteil befand der Bundesgerichtshof über die Frage der Zulässigkeit einer heimlichen Überwachung von Ehegattengesprächen in einem eigens dafür zugewiesenen separaten Besuchsraum in der Untersuchungshaft. Das Gespräch fand ohne die übliche erkennbare Überwachung statt. Der Senat kam zu der Erkenntnis, dass ein solches Vorgehen der Ermittlungsbehörden gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens verstoße - Einem Verwertungsverbot unterliegen deshalb solche heimlich gewonnene Informationen – Streifler & Kollegen, Dirk Streifler, Anwalt für Strafrecht