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25/09/2023 14:39

Das Wirtschaftsstrafrecht befasst sich mit Straftaten im Wirtschaftsleben, wie Betrug, Untreue und Korruption, um fairen Wettbewerb und wirtschaftliche Ordnung zu gewährleisten. Das Steuerstrafrecht hingegen richtet sich gegen Verstöße im steuerlichen Bereich, insbesondere gegen Steuerhinterziehung. Beide Rechtsgebiete schützen die Marktintegrität und sichern die staatlichen Einnahmen.

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originally published: 20/05/2021 07:46, updated: 20/05/2021 07:46

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

originally published: 25/09/2023 14:39, updated: 25/09/2023 14:39
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Das Wirtschaftsstrafrecht befasst sich mit Straftaten im Wirtschaftsleben, wie Betrug, Untreue und Korruption, um fairen Wettbewerb und wirtschaftliche Ordnung zu gewährleisten. Das Steuerstrafrecht hingegen richtet sich gegen Verstöße im steuerlichen Bereich, insbesondere gegen Steuerhinterziehung. Beide Rechtsgebiete schützen die Marktintegrität und sichern die staatlichen Einnahmen.

Im komplexen Gefüge des deutschen Rechtssystems nehmen das Wirtschaftsstrafrecht und das Steuerstrafrecht eine herausragende Position ein. Beide sind essenzielle Regelwerke, die sicherstellen, dass Wirtschaftstätigkeiten und steuerliche Verpflichtungen transparent und rechtskonform ablaufen.

Das Wirtschaftsstrafrecht fokussiert sich auf Verfehlungen im geschäftlichen Umfeld. Es ahndet Straftaten, die im Wirtschaftsleben begangen werden, und umfasst Delikte wie Betrug, Untreue, Insiderhandel oder Wettbewerbsverstöße. Kernpunkt dieses Rechtsgebiets ist der Schutz des fairen Wettbewerbs und die Gewährleistung, dass Geschäftsaktivitäten auf einer vertrauenswürdigen und ehrlichen Grundlage stattfinden. Vorschriften im Wirtschaftsstrafrecht setzen Rahmenbedingungen, um Marktmanipulationen, Betrugsversuche oder andere unlautere Geschäftspraktiken zu verhindern.

Parallel dazu steht das Steuerstrafrecht, welches Verstöße gegen steuerliche Regelungen thematisiert. Die zentrale Straftat dieses Bereichs ist die Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abgabenordnung. Dieses Rechtsgebiet zielt darauf ab, die korrekte Abführung von Steuern zu gewährleisten und damit sicherzustellen, dass dem Staat die ihm zustehenden Einnahmen nicht vorenthalten werden.

In Anbetracht der Globalisierung und der zunehmenden Vernetzung von Wirtschaftsstrukturen sind das Wirtschaftsstrafrecht und das Steuerstrafrecht von höchster Relevanz. Beide Gebiete tragen dazu bei, die Integrität, Transparenz und Fairness im wirtschaftlichen Handeln und im Steuerwesen sicherzustellen. Für Unternehmen, Institutionen und Individuen ist es daher unerlässlich, sich mit den Vorschriften dieser Rechtsgebiete vertraut zu machen, um Risiken zu minimieren und nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg zu gewährleisten.

Haben Sie ein Anliegen im Bereich Wirtschafts- bzw. Steuerstrafrecht? Dann nehmen Sie Kontakt zu Streifler&Kollegen auf und lassen Sie sich fachkundig beraten.

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15/11/2020 13:22

Ein Aufsatz: Wann ist eine gewährte Corona-Soforthilfe als Subventionsbetrug zu qualifizieren? Wieso Sie JETZT handeln müssen, wenn ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft. Dass der Zeitpunkt sich gegen entsprechende Rückforderungsbescheide zu wehren jetzt perfekt ist, zeigen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Dieses entschied vergangene Woche zu Gunsten der Kläger in drei Pilotverfahren und stellte fest, dass die Rückforderungsbescheide des Landes NRW rechtswidrig waren. Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin
28/09/2020 13:21

Anlässlich des Wirecard-Skandals wird die Frage nach der Haftung von Wirtschaftsprüfung für Fehler im Prüfungsprozess neu aufgeworfen. Eine spezialgesetzliche Grundlage zur Forderung von Schadensersatz besteht in Deutschland nur für die überprüfte Kapitalgesellschaft selbst und die mit dieser verbundenen Unternehmen. Gegebenenfalls ist jedoch ein Rückgriff auf allgemeine zivilrechtliche Haftungsgrundlagen und damit eine Haftung von Wirtschaftsprüfern auch für die durch Dritte erlittenen Schäden denkbar – Streifler & Kollegen – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin
31/01/2020 14:57

Um einer Haftung nach § 15b InsO zu entgehen, sollten Sie sich als Geschäftsführer eines Unternehmens über die Voraussetzungen der Ersatzpflicht im Klaren sein. Nach der genannten Vorschrift sind Zahlungen nach Eintritt eines Insolvenzgrundes (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) untersagt. Entscheidend ist daher die Beurteilung, wann ein solcher Insolvenzgrund tatsächlich vorliegt. In diesem Beitrag erfahren Sie Wichtiges zur Beurteilung, ob der Insolvenzgrund "Zahlungsunfähigkeit" vorliegt, wie und von wem dieser im Prozess ggf. darzulegen und zu beweisen ist und wie die Zahlungsunfähigkeit von der bloßen Zahlungsstockung abzugrenzen ist.
16/09/2020 10:59

Durch die Corona-Pandemie droht vielen Unternehmen in Deutschland die Insolvenz. Um dem wirtschaftlichen „Aus“ dieser Unternehmen entgegenzuwirken, beschloss die Bundesregierung jüngst eine Verlängerung der Insolvenzantragspflichtaussetzung für den Insolvenzgrund der Überschuldung bis zum 31. Dezember 2020. Das bedeutet jedoch nicht, dass die für überschuldete Unternehmen verantwortlichen Organe und Gesellschafter sorglos ihre Geschäfte fortführen können. Trotz Aussetzung der Insolvenzantragspflicht drohen strafrechtliche wie auch haftungsrechtliche Konsequenzen, die bekannt sein sollten.