Wirtschaftsrecht

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19/07/2017 12:14

Das Wirtschaftsrecht beschäftigt sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen wirtschaftlicher Aktivitäten in Unternehmen und der Wirtschaft insgesamt. Es umfasst Regelungen zu Verträgen, Handelsrecht, Wettbewerbsrecht, Unternehmensrecht und weiteren Aspekten, die die Geschäftstätigkeit beeinflussen. Streifler & Kollegen Rechtsanwälte Berlin Mitte für Wirtschaftsrecht 

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originally published: 20/05/2021 07:46, updated: 20/05/2021 07:46

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originally published: 19/07/2017 12:14, updated: 10/01/2024 14:59
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Das Wirtschaftsrecht beschäftigt sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen wirtschaftlicher Aktivitäten in Unternehmen und der Wirtschaft insgesamt. Es umfasst Regelungen zu Verträgen, Handelsrecht, Wettbewerbsrecht, Unternehmensrecht und weiteren Aspekten, die die Geschäftstätigkeit beeinflussen.

Streifler & Kollegen Rechtsanwälte Berlin Mitte für Wirtschaftsrecht 

Im Vorfeld Ihrer unternehmerischen Entscheidungen müssen Sie sowohl die Rechtmäßigkeit Ihres Vorgehens sicherstellen als auch die Auswahl der rechtlich optimalen Lösung vornehmen.

Wir bereiten Verhandlungen für Sie rechtlich auf und begleiten oder führen diese. Dabei orientieren wir uns an den Maßstäben des rechtlich Zulässigen und Möglichen sowie an Ihren wirtschaftlichen und unternehmerischen Strategien.  

Unser Ziel: die Optimierung unternehmerischer Ergebnisse durch Stärkung der Existenz- und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.
 
Bei der Gestaltung von Verträgen gehen Sie und wir davon aus, dass zwischen den Parteien ein hinreichendes Vertrauen besteht, um zum beiderseitigen Nutzen einen Vertrag abzuschließen. Nutzen Sie diese Atmosphäre.Rechtliche Risiken entstehen auch, wenn sich später unterschiedliche Auffassungen bilden, etwa weil unerkannt Formulierungen missverständlich sind oder Nachfolger mit anderen Interessen in das Vertragsverhältnis eintreten können und dieses interpretieren, weil dafür Spielräume sind. Bei AGB`s ist die Notwendigkeit einer flankierende anwaltliche Beratung noch augenscheinlicher.

Teilweise sind die zu beachtenden rechtlichen Kriterien von großer Tragweite mit erheblichen Auswirkungen auf die Konzeption.
 
Bei Ihrer Unternehmensgründung, bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, sowie dem Aufbau von Vertriebsstrukturen sind wir Ihr zuverlässiger Ratgeber und Gestalter.
 
In Zusammenarbeit mit dem Kurzinsky & Klose Steuerberater - Partnerschaftsgesellschaft in unserem Büro können wir durch legale Steuerplanung den Anfall von Steuern minimieren.

Es geht darum, dass "dem Staat gegeben wird, was des Staates ist," aber auch nicht mehr.

Bei frühzeitiger Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe lassen sich zeitraubende gerichtliche Mahnverfahren häufig verhindern. Erfahrungsgemäß animieren anwaltliche Aufforderungsschreiben eine Vielzahl von Schuldnern zur kurzfristigen Leistungserbringung.
Für Maßnahmen des Forderungseinzuges stehen wir Ihnen – auch im Massengeschäft – gern zur Verfügung. Für dieses Tätigkeitsfeld werden spezielle OnlineLösungen vorgehalten. Unser Tätigkeitsbereich erfaßt allerdings auch das Liquiditätsmanagement im weiteren Sinne.

Die Betreuung unserer Mandanten umfaßt selbstverständlich das klassische Feld der Prozeßvertretung.
Aus unserer Tätigkeit, auch im Bereich des Strafrechtes, kennen wir die Folgen eines Misserfolges und die Risiken, die dem Unternehmer persönlich drohen. Diese Risiken lassen sich bei einer entsprechenden Gestaltung im Vorfeld minimieren.
 
Wir helfen aber auch die Schäden zu begrenzen.

Ein Schwerpunkt unseres Dienstleistungsangebotes ist das Angebot von Beratungsverträgen für Unternehmen. Diese umfassen gegen monatliches Entgelt die fortlaufende Beratung unternehmerischer Rechtsproblemstellungen.

Der Vorteil für Sie: Volle Kostenkontrolle, kontinuierliche Beratung zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit und ggf. hoher Folgekosten.


 

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14/02/2009 14:04

Das Landgericht München I urteilte, dass eine Bürgschaft auf erstes Anfordern wirksam ist, selbst wenn die zugrunde liegende Ablösevereinbarung unwirksam ist. Die Einwendungen des Bürgen bezüglich der Ablösevereinbarung werden im Erstprozess bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern nicht berücksichtigt, da sie nicht offenkundig sind. Dieses Urteil steht im Gegensatz zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 8. März 2001 (IX ZR 236/00).
21/11/2023 11:54

Die Rechtsprechung verschärft die Haftungsregeln für Berater, einschließlich Rechtsanwälte, hauptsächlich im Zusammenhang mit unterlassenen Warnungen vor Insolvenzgründen. Dies betrifft auch faktische Geschäftsleiter, die in den Schutzbereich des Mandatsvertrags einbezogen werden können. Berater müssen Geschäftsführer auf mögliche Insolvenzgründe hinweisen, wenn sie in Krisensituationen mandatiert werden. Die Haftung kann eingeschränkt werden, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Diese Entwicklungen betonen die steigenden Anforderungen an Berater und die Bedeutung der Kenntnis aktueller rechtlicher Vorgaben und Urteile, um Haftungsrisiken zu minimieren und Mandanten bestmöglich zu schützen.
17/12/2014 16:33

Ein auf Grundlage des Bauvertrages eingeholtes Schiedsgutachten ersetzt nicht die fehlende Zustimmung der Bauherren für Zahlungen aus einer Finanzierungsbestätigung.