Recht der GmbH
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originally published: 20/05/2021 07:46, updated: 14/01/2022 13:46
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by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
03/04/2020 13:30
Im folgenden Beitrag finden Sie eine Übersicht über die staatlich gewährten Hilfeleistungen in der Corona-Krise. Es können sowohl finanzielle Hilfen in Form von Zuschüssen und Krediten beantragt werden, als auch Maßnahmen wie Kurzarbeit und Steuerstundung deutlich unkomplizierter ergriffen werden – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwälte für Insolvenz-, Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie Arbeitsrecht Berlin
SubjectsArbeitsrecht, Kurzarbeit, Handels- und Gesellschaftsrecht, AG-Steuerrecht, GbR-Steuerrecht, GmbH-Steuerrecht, showMore
14/12/2020 14:14
Erlangt eine Privatperson, die auf Veranlassung der Ermittlungsbehörden mit dem Tatverdächtigten ohne Aufdeckung der Ermittlungsabsicht spricht, Informationen zum Untersuchungsgegenstand, dürfen diese verwertet werden, wenn es um die Aufklärung einer Straftat von erheblicher Bedeutung geht sowie die Erforschung des Sachverhalts unter Einsatz anderer Ermittlungsmethoden erheblich weniger erfolgsversprechend oder wesentlich erschwert gewesen wäre – Streifler & Kollegen, Dirk Streifler, Anwalt für Strafrecht
17/04/2020 08:48
Wird eine Steuerforderung gegenüber einer GmbH widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, sind Einwendungen des Geschäftsführers der GmbH auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen der Haftung gem. § 166 AO gegen die Höhe der Steuerforderung ausgeschlossen, wenn er der Forderungsanmeldung hätte widersprechen können, dies aber nicht getan hat – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin
11/12/2020 10:54
Können die Aussagen aus einem Verhör verwertet werden, wenn ein Polizist nicht offen ermittelt? Ist das fair? Der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit gebietet, dass ein Beschuldigter nicht aktiv zu seiner Strafverfolgung und Überführung beitragen muss. Gemäß § 136 I StPO steht es ihm frei, sich zu seiner Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache aussagen. Tritt ein Polizeibeamter nicht offen auf, so kann dieser Grundsatz nicht grenzenlos gewährt werden. Wie ist eine solche Situation rechtlich zu bewerten? Die Antwort darauf lesen Sie in folgendem Artikel – Streifler & Kollegen, Dirk Streifler, Rechtsanwalt für Strafrecht
SubjectsStrafbarkeit, Strafverfahrensrecht, Strafrecht, Mord, Strafprozessrecht, Beweiserhebungsverbote / Beweisverwertungsverbote, showMore