Gewerblicher Rechtsschutz
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Gewerblicher Rechtsschutz
Gewerblicher Rechtsschutz
Gewerblicher Rechtsschutz ist der klassische Sammelbegriff für geistige Schutzrechte. Dieser Rechtsbereich wird in erster Linie durch die technischen Schutzrechte, also das Patent und das Gebrauchsmuster geprägt. Der Vielseitigkeit menschlicher Ideen folgend geht diese Rechtsmaterie jedoch weit über den klassisch technischen Bereich hinaus. Auch die Ergebnisse menschlicher Kreativität aus anderen Bereichen wie etwa der Designentwicklung (Geschmacksmuster) fallen in dieses Spektrum, wobei bisweilen auch originär urheberrechtliche Themen zum Mittelpunkt der Beratung werden können.
Die Beratung und Betreuung von Erfindern bei der wirtschaftlichen Verwertung ihrer technischen Entdeckungen im Rahmen des Arbeitnehmererfindergesetzes gewinnt angesichts der Tatsache, dass Erfindungen fast ausschließlich von Arbeitnehmern gemacht werden zunehmende Bedeutung.
Von besonderer praktischer Relevanz für den gewerblichen Rechtsschutz sind schließlich das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das Markenrecht. Im Zuge eines sich fortlaufend verschärfenden Wettbewerbs und der Verbreitung des Internets gehören Rechtsverletzungen aus diesen Bereichen praktisch zur Tagesordnung.
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Rechtsanwalt
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