Falschaussage, Meineid, Versicherung an Eides statt
published on 16/04/2015 16:41
Falschaussage, Meineid, Versicherung an Eides statt


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Die Aussagedelikte sind darauf gerichtet die Wahrheitsfindung zu unterstützen. Sie haben gemein, dass sie durch eine falsche Aussage/Angaben begangen werden. Eine Aussage wird nach herrschender Meinung dann als falsch erachtet, wenn sie mit der Wirklichkeit objektiv nicht übereinstimmt. Das Vorstellungsbild des Täters bleibt hierbei außen vor. Bei der Abgabe falscher Aussagen/Angaben kann man sich auf folgende Weise strafbar machen:
Was versteht man unter einer Falschaussage?
Wegen falscher uneidlicher Aussage wird bestraft, wer vor Gericht oder einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt. Adressat einer falschen uneidlichen Aussage kann nur eine staatliche Stelle sein, die zur Abnahme eines Eides berechtigt ist. Hierunter fallen die staatlichen Gerichte, der Ermittlungsrichter und die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse.
Worin liegt der Unterschied zwischen einer Falschaussage und dem Meineid und wie werden sie bestraft?
Der Meineid setzt sich aus einer falschen Aussage und einem Eid zusammen. Er ist erfüllt, wenn der Täter vor Gericht oder einer anderweitigen zur Eidesabnahme zuständigen Stelle vorsätzlich falsch schwört. Die falsche uneidliche Aussage wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Wer hingegen seine falsche Aussage vereidigen lässt, muss mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr rechnen.
Mache ich mich strafbar, wenn ich schweige?
Ja. Ist die Person zur Aussage verpflichtet, so hat sie den Sachverhalt vollständig und richtig darzustellen. Lässt die Person hingegen Tatsachen außen vor, kommt es somit zu einer unvollständigen und falschen Aussage, vorausgesetzt die außen vorgelassene Tatsache war die Tat relevant.
Der Richter glaubt meiner Aussage nicht. Liegt trotzdem eine Falschaussage vor?
Nein. Die Aussagedelikte sind bereits in dem Moment vollendet und führen somit zur Strafbarkeit, in dem man seine Aussage getätigt oder den Eid abgelegt hat, vollendet. Für die Strafbarkeit ist somit nicht erforderlich, dass der Richter von der Aussage überzeugt ist.
Wann muss ich als Zeuge eine Aussage machen?
Ist eine Person als Zeuge vom Gericht geladen worden muss sie grundsätzlich erscheinen und sich als Zeuge zum Sachverhalt äußern, um dem Gericht die Wahrheitsfindung zu ermöglichen. In bestimmten Fällen steht dem Zeugen ein Zeugnis- bzw. Auskunftsverweigerungsrecht zu. So, wenn er sich oder einen nahen Angehörigen (Eltern, Kinder, Geschwister, Ehegatten, Verschwägerte) anderenfalls mit seiner Aussage belasten würde. Bei Weigerung der Aussage kann das Gericht dem Zeugen ein Ordnungsgeld und bei weiterer Weigerung die Ordnungshaft angeordnet.
Was versteht man unter einer eidesstattlichen Versicherung?
Aufgrund einer falschen Versicherung an Eides Statt macht sich strafbar, wer eine falsche Versicherung an Eides Statt abgibt oder unter Berufung auf eine solche falsch aussagt. Besonderer Bedeutung kommt diese Gattung im Zwangsvollstreckungsverfahren zu.
Ist die fahrlässige Begehung der Taten auch möglich?
Ja. Das Gesetz begründet die fahrlässige Begehung des Meineides, der eidesgleichen Bekräftigung und der falschen Versicherung an Eides Statt. Die fahrlässige falsche uneidliche Aussage nach bleibt straflos. Der Täter muss zur Begehung die ihm im Verkehr obliegende Sorgfalt außer Acht gelassen haben, was insbesondere dann in Betracht kommt, wenn er sich aufgrund seiner Nachlässigkeit in der Vernehmung nicht an bestimmte Tatsachen erinnern kann.
Was versteht man unter einem Aussagenotstand?
In den Fällen des Meineides und der falschen uneidlichen Aussage sieht der Gesetzgeber eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe vor, wenn der Täter die Unwahrheit gesagt hat, um von einem Angehörigen oder sich selbst eine Gefahr abzuwehren, bestraft oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung unterworfen zu werden. Gleiches gilt, wenn ein noch Eidesunmündiger uneidlich falsch aussagt.
Mache ich mich strafbar, wenn ich jemanden zum Meineid verleite?
Da eine Aussage nur durch den Aussagenden selbst vorgenommen werden kann, sieht das Gesetz vor, dass derjenige, der einen anderen zu einer Falschaussage verleitet, sich ebenfalls strafbar macht. Verleiten bedeutet dabei, dass der Täter eine Beweisperson dazu bringt, eine gutgläubige Person eine uneidliche Aussage, einen Meineid oder eine eidesstattliche Versicherung zu begehen, ohne dass sich diese dessen bewusst ist.
Was passiert, wenn der Täter seiner Aussage in der Vernehmung berichtigt?
Berichtigt der Täter bei einem Meineid, einer falschen uneidlichen Aussage oder einer falschen Versicherung an Eides Statt seine falschen Angaben rechtzeitig, kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe absehen.
Was versteht man unter einer Falschaussage?
Wegen falscher uneidlicher Aussage wird bestraft, wer vor Gericht oder einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt. Adressat einer falschen uneidlichen Aussage kann nur eine staatliche Stelle sein, die zur Abnahme eines Eides berechtigt ist. Hierunter fallen die staatlichen Gerichte, der Ermittlungsrichter und die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse.
Worin liegt der Unterschied zwischen einer Falschaussage und dem Meineid und wie werden sie bestraft?
Der Meineid setzt sich aus einer falschen Aussage und einem Eid zusammen. Er ist erfüllt, wenn der Täter vor Gericht oder einer anderweitigen zur Eidesabnahme zuständigen Stelle vorsätzlich falsch schwört. Die falsche uneidliche Aussage wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Wer hingegen seine falsche Aussage vereidigen lässt, muss mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr rechnen.
Mache ich mich strafbar, wenn ich schweige?
Ja. Ist die Person zur Aussage verpflichtet, so hat sie den Sachverhalt vollständig und richtig darzustellen. Lässt die Person hingegen Tatsachen außen vor, kommt es somit zu einer unvollständigen und falschen Aussage, vorausgesetzt die außen vorgelassene Tatsache war die Tat relevant.
Der Richter glaubt meiner Aussage nicht. Liegt trotzdem eine Falschaussage vor?
Nein. Die Aussagedelikte sind bereits in dem Moment vollendet und führen somit zur Strafbarkeit, in dem man seine Aussage getätigt oder den Eid abgelegt hat, vollendet. Für die Strafbarkeit ist somit nicht erforderlich, dass der Richter von der Aussage überzeugt ist.
Wann muss ich als Zeuge eine Aussage machen?
Ist eine Person als Zeuge vom Gericht geladen worden muss sie grundsätzlich erscheinen und sich als Zeuge zum Sachverhalt äußern, um dem Gericht die Wahrheitsfindung zu ermöglichen. In bestimmten Fällen steht dem Zeugen ein Zeugnis- bzw. Auskunftsverweigerungsrecht zu. So, wenn er sich oder einen nahen Angehörigen (Eltern, Kinder, Geschwister, Ehegatten, Verschwägerte) anderenfalls mit seiner Aussage belasten würde. Bei Weigerung der Aussage kann das Gericht dem Zeugen ein Ordnungsgeld und bei weiterer Weigerung die Ordnungshaft angeordnet.
Was versteht man unter einer eidesstattlichen Versicherung?
Aufgrund einer falschen Versicherung an Eides Statt macht sich strafbar, wer eine falsche Versicherung an Eides Statt abgibt oder unter Berufung auf eine solche falsch aussagt. Besonderer Bedeutung kommt diese Gattung im Zwangsvollstreckungsverfahren zu.
Ist die fahrlässige Begehung der Taten auch möglich?
Ja. Das Gesetz begründet die fahrlässige Begehung des Meineides, der eidesgleichen Bekräftigung und der falschen Versicherung an Eides Statt. Die fahrlässige falsche uneidliche Aussage nach bleibt straflos. Der Täter muss zur Begehung die ihm im Verkehr obliegende Sorgfalt außer Acht gelassen haben, was insbesondere dann in Betracht kommt, wenn er sich aufgrund seiner Nachlässigkeit in der Vernehmung nicht an bestimmte Tatsachen erinnern kann.
Was versteht man unter einem Aussagenotstand?
In den Fällen des Meineides und der falschen uneidlichen Aussage sieht der Gesetzgeber eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe vor, wenn der Täter die Unwahrheit gesagt hat, um von einem Angehörigen oder sich selbst eine Gefahr abzuwehren, bestraft oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung unterworfen zu werden. Gleiches gilt, wenn ein noch Eidesunmündiger uneidlich falsch aussagt.
Mache ich mich strafbar, wenn ich jemanden zum Meineid verleite?
Da eine Aussage nur durch den Aussagenden selbst vorgenommen werden kann, sieht das Gesetz vor, dass derjenige, der einen anderen zu einer Falschaussage verleitet, sich ebenfalls strafbar macht. Verleiten bedeutet dabei, dass der Täter eine Beweisperson dazu bringt, eine gutgläubige Person eine uneidliche Aussage, einen Meineid oder eine eidesstattliche Versicherung zu begehen, ohne dass sich diese dessen bewusst ist.
Was passiert, wenn der Täter seiner Aussage in der Vernehmung berichtigt?
Berichtigt der Täter bei einem Meineid, einer falschen uneidlichen Aussage oder einer falschen Versicherung an Eides Statt seine falschen Angaben rechtzeitig, kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe absehen.
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by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Film-, Medien- und Urheberrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
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