Maklerrecht

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19/10/2008 11:02

Das Maklerrecht regelt die Beziehung zwischen Immobilienmaklern und ihren Auftraggebern, einschließlich der Provisionsansprüche, des Widerrufsrechts und der Haftung des Maklers. Zu den relevanten Rechtsquellen zählen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG). 
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originally published: 20/05/2021 07:46, updated: 20/05/2021 07:46

Maklerrecht

originally published: 19/10/2008 11:02, updated: 11/02/2024 19:42
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Das Maklerrecht regelt die Beziehung zwischen Immobilienmaklern und ihren Auftraggebern, einschließlich der Provisionsansprüche, des Widerrufsrechts und der Haftung des Maklers. Zu den relevanten Rechtsquellen zählen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG). 

Im Rahmen des Immobilienrechts spielt das Maklerrecht eine bedeutende Rolle, da Makler eine zentrale Rolle bei der Vermittlung von Immobilien und Grundstücken einnehmen. Das Maklerrecht umfasst die rechtlichen Bestimmungen, die die Tätigkeit von Immobilienmaklern regeln, einschließlich ihrer Pflichten, Rechte und Haftung.

1. Maklervertrag: Ein Maklervertrag wird zwischen dem Immobilienmakler und dem Auftraggeber abgeschlossen. Er legt die Bedingungen der Zusammenarbeit fest, einschließlich der Provisionshöhe und der Dauer des Auftrags. Gemäß § 652 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bedarf der Maklervertrag zu seiner Wirksamkeit der Textform.

2. Provisionsanspruch: Der Makler hat Anspruch auf eine Provision für erfolgreiche Vermittlungen, die im Maklervertrag festgelegt ist. Gemäß § 652 ff. BGB steht dem Makler eine Provision zu, wenn der Maklervertrag wirksam zustande gekommen ist, der Makler die Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrags verschafft hat und dieser Hauptvertrag aufgrund der Maklertätigkeit zustande gekommen ist.

3. Widerrufsrecht: Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht. Gemäß § 355 BGB steht ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, das sie ohne Angabe von Gründen ausüben können.

4. Haftung des Maklers: Der Makler haftet für Schäden, die er durch schuldhafte Verletzung seiner Pflichten verursacht hat. Er muss seine Tätigkeit sorgfältig ausführen und den Interessen seines Auftraggebers dienen.

5. Rechtsquellen: Die rechtlichen Grundlagen für das Maklerrecht finden sich vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 652 ff. Darüber hinaus sind auch relevante Vorschriften aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und dem Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG) zu beachten.

Insgesamt ist das Maklerrecht ein komplexes Rechtsgebiet, das die Interessen von Immobilienmaklern und ihren Auftraggebern regelt. Eine genaue Kenntnis der rechtlichen Vorschriften sowie eine professionelle Beratung durch einen Rechtsanwalt sind daher unerlässlich, um rechtliche Probleme zu vermeiden und die eigenen Interessen zu schützen.


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