12. Wettbewebsdelikte - Diebstahl geistigen Eigentums
published on 07/07/2010 09:48
12. Wettbewebsdelikte - Diebstahl geistigen Eigentums
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12.1 Strafbare Werbung - § 16 UWG
12.2 Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen - §§ 17-19 UWG
12.3 Geheimnisverrat nach dem KWG - § 55a KWG
12.4 Strafbarkeit nach dem Patentgesetz - § 142 PatG
12.5 Strafbarkeit der Gebrauchsmusterverletzung
12.6 Strafbarkeit nach dem Geschmacksmustergesetz - §§ 51,38 GeschmMG
12.7 Strarbare Kennzeichenverletzung - §§ 143,144 MarkenG
12.8 Urheberstrafrecht
12.2 Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen - §§ 17-19 UWG
12.3 Geheimnisverrat nach dem KWG - § 55a KWG
12.4 Strafbarkeit nach dem Patentgesetz - § 142 PatG
12.5 Strafbarkeit der Gebrauchsmusterverletzung
12.6 Strafbarkeit nach dem Geschmacksmustergesetz - §§ 51,38 GeschmMG
12.7 Strarbare Kennzeichenverletzung - §§ 143,144 MarkenG
12.8 Urheberstrafrecht
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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EN, DERechtsanwalt
Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
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08/01/2008 19:09
Strafverteidiger in Berlin Mitte - BSP Rechtsanwälte
SubjectsStrafrecht
23/06/2010 11:44
Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsStrafrecht
14/12/2020 14:14
Erlangt eine Privatperson, die auf Veranlassung der Ermittlungsbehörden mit dem Tatverdächtigten ohne Aufdeckung der Ermittlungsabsicht spricht, Informationen zum Untersuchungsgegenstand, dürfen diese verwertet werden, wenn es um die Aufklärung einer Straftat von erheblicher Bedeutung geht sowie die Erforschung des Sachverhalts unter Einsatz anderer Ermittlungsmethoden erheblich weniger erfolgsversprechend oder wesentlich erschwert gewesen wäre – Streifler & Kollegen, Dirk Streifler, Anwalt für Strafrecht
by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Film-, Medien- und Urheberrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
31/07/2020 12:31
Autofahrer, die ein illegales Wettrennen im Straßenverkehr mit dem Willen, das Rennen zu obsiegen, durchführen, können sich wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe strafbar machen. Wie ein bedingter Vorsatz in solchen Raserfällen das Mordurteil begründen und damit auch eine Abgrenzung zur fahrlässigen Körperverletzung mit Todesfolge geschaffen werden kann, prüft der 4.Strafsenat im folgendem Urteil (4 StR 482/19) vom 18. Juni 2020. In diesem Artikel lesen Sie, wieso der BGH das Mordurteil des einen Angeklagten bestätigt, das des anderen aber aufhebt und zurück an das Landgericht Berlin verweist. – Streifler & Kollegen – Benedikt Mick, Anwalt für Strafrecht
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