Verfassungsrecht

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originally published: 20/05/2021 07:46, updated: 20/05/2021 07:46

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originally published: 09/10/2009 16:56, updated: 24/03/2024 20:17

Neben den Auseinandersetzungen zwischen Staats- und Verfassungsorganen, etwa im Bereich des Parlamentsrechts, ist Gegenstand unserer Tätigkeit die Durchsetzung der Grundrechte unserer Mandanten.

Das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist weitgehend, aber nicht ausschließlich im Grundgesetz (GG) geregelt. Es umfasst das Staatsorganisationsrecht und die Grundrechte. 
Wenn in einem gerichtlichem Verfahren die Geltung und der Schutz z.B. der Menschenwürde, die persönlichen Freiheitsrechte (Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit bzw. Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit), Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz / Gleichheitsgrundsatz, Glaubensfreiheit, Wissenschaftsfreiheit, Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, Gewissensfreiheit, Bekenntnisfreiheit, Recht der freien Meinungsäußerung, der besondere Schutz von Ehe, Familie und nichtehelichen Kindern, die Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, das Briefgeheimnis, Postgeheimnis und Fernmeldegeheimnis, die Freizügigkeit, die Berufsfreiheit, das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht auf Eigentum und die Unverletzlichkeit des Erbrechts, das Asylrecht oder das Petitionsrecht verletzt wurde, steht nach der Ausschöpfung des Rechtsweges die Anrufung der Verfassungsgerichte offen. Bei Ordnungsstreitverfahren zwischen Bund und Ländern sowie zwischen Kommunen und Kreisen bzw. Ländern werden wir ebenso tätig. Hinzuweisen ist auch auf Kommunalstreitverfahren. Auch das Staatshaftungsrecht und das Recht der Amtspflichtverletzungen / Amtshaftung ist hier zu nennen.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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28/05/2020 11:06

Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 06.07.2010 die Entscheidung des EuGH im sog. „Mangold“-Fall bestätigt und die, ihr zugrundeliegende, Verfassungsbeschwerde verworfen. Eine Ultra-vires-Kontrolle durch das BVerfG setzt einen hinreichend qualifizierten Kompetenzverstoß der europäischen Organe voraus. Dieser ist gegeben, wenn das kompetenzwidrige Handeln der Unionsgewalt offensichtlich ist. Weiterhin muss der angegriffene Akt im Kompetenzgefüge zwischen Mitgliedsstaaten und Union im Hinblick auf das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung und die rechtsstaatliche Gesetzgebung erheblich ins Gewicht fallen. Das BVerfG ist demnach nur berechtigt schwerwiegende Verstöße zu überprüfen. Es wird angehalten vor der Annahme eines Ultra-vires Akts den EuGH anzurufen. Das Schaffen eines Verbots der Altersdiskriminierung durch den EuGH stellt weiterhin keinen ausbrechenden Rechtsakt dar. Der EuGH habe mit seiner Entscheidung lediglich eine neue Fallgruppe geschaffen, wie Rechtsnormen behandelt werden, welche richtlinienwidrig erlassen wurden. Streifler & Kollegen - Rechtsanwälte - Anwalt für Verfassungsrecht
18/04/2021 20:02

Der Mietendeckel wurde gekippt. Darüber entschied das Bundesverfassungsgericht am 15. April 2021. Letztlich entschied er aber nicht über den Inhalt der von der rot-grünen Landesregierung getroffenen Regelungen, sondern stellte klar, dass das Land Berlin in der Sache nicht zuständig sei. In Ermangelung der Gesetzgebungskompetenz Berlins sei der Mietendeckel verfassungswidrig – Streifler & Kollegen, Anwalt für Zivilrecht.
24/09/2020 16:50

Ein Schaufensterbild, das mit der Aufschrift „Asylanten müssen draußen bleiben“ inklusive dem Bild eines Hundes aufgestellt wird, ist wegen Volksverhetzung strafbar. Ein solches Bild setzt die Asylanten als Bevölkerungsgruppe mit Hunden als Tiere, die wegen Ihrer Unreinlichkeit Läden nicht betreten dürfen, auf dieselbe Stufe. Das Wort „Hunde“ mit „Asylanten“ zu ersetzen sei nach Ansicht des AG Wunsiedel eine böswillige Herabwürdigung – Streifler & Kollegen, Anwalt für Strafrecht
27/05/2020 06:20

Bisher wurden Unternehmen, die in der Corona-Krise große Umsatzeinbußen erlitten haben, erfolgreich mit Soforthilfen und staatlichen Zuschüssen „abgefrühstückt“. Eine ausdrückliche Anspruchsgrundlage für weitergehende Entschädigungen existiert nicht. Der Grundrechtseingriff, auf den sich auch Gesellschaften bzw. Unternehmen berufen können, ist jedoch enorm. In diesem Beitrag lesen Sie, welche Möglichkeiten es geben könnte, für eine angemessene Entschädigung auf rechtlichem Wege zu kämpfen – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Staatsrecht Berlin