Kurzarbeit

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Kurzarbeit

originally published: 20/05/2021 07:46, updated: 20/05/2021 07:46

Kurzarbeit

originally published: 27/09/2023 14:26, updated: 27/09/2023 14:26

Kurzarbeit ist eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme, mit der Unternehmen auf temporäre wirtschaftliche Engpässe reagieren können, ohne direkt zu Entlassungen greifen zu müssen.

Durch die vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit der Beschäftigten – bis hin zum kompletten Arbeitsausfall – können Firmen ihre Personalkosten senken.

Während dieser Phase erhalten die Mitarbeiter ein Kurzarbeitergeld, welches einen Prozentsatz des wegfallenden Nettolohns ausgleicht. Dieses wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt.

Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist ein erheblicher, vorübergehender Arbeitsausfall, der auf wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses beruht.

Die Unternehmen müssen Kurzarbeit bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen, bevor sie diese einführen.

 Das Ziel der Maßnahme ist es, Arbeitsplätze zu sichern und Entlassungen zu vermeiden, bis sich die wirtschaftliche Situation des Unternehmens wieder stabilisiert hat.

In der Regel ist eine betriebliche Regelung, wie beispielsweise ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, notwendig, um Kurzarbeit einführen zu können. Es gilt hierbei, sowohl die Interessen der Unternehmen als auch die der Arbeitnehmer ausgewogen zu berücksichtigen.

Haben Sie ein Anliegen im Bereich Kurzarbeit? Dann nehmen Sie Kontakt zu Streifler&Kollegen auf und lassen Sie sich fachkundig beraten.

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03/04/2020 13:30

Im folgenden Beitrag finden Sie eine Übersicht über die staatlich gewährten Hilfeleistungen in der Corona-Krise. Es können sowohl finanzielle Hilfen in Form von Zuschüssen und Krediten beantragt werden, als auch Maßnahmen wie Kurzarbeit und Steuerstundung deutlich unkomplizierter ergriffen werden – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwälte für Insolvenz-, Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie Arbeitsrecht Berlin
03/04/2020 13:23

Für Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, ist es jetzt deutlich einfacher Zugang zum Kurzarbeitergeld zu gelangen, um Arbeitsplätze zu retten, die sonst Corona bedingt gekürzt werden müssten – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Arbeitsrecht Berlin
13/08/2009 14:58

Eine Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit, die die Arbeitszeit auf Null verringert, befreit den Arbeitnehmer auch dann von seiner Arbeitspflicht, wenn der Arbeitgeber vor Einführung der Kurzarbeit für die Zeit der Kurzarbeit Urlaub gewährt hat - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
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29/01/2015 14:47

Notariatsmitarbeitern steht kein Kurzarbeitergeld zu, wenn der Notar altersbedingt ausscheidet.
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