Rechtswidrige Bewertungen: Löschung & Gesetze
Authors
(Quelle: https://pixabay.com/de/photos/kritik-bewerten-bewertung-stern-3083099/)
Rechtliche Grundlagen für das Löschen von Bewertungen: Wann sind Reviews rechtswidrig?
Online-Bewertungen beeinflussen maßgeblich den Ruf und Erfolg eines Unternehmens. Doch nicht jede Bewertung ist rechtlich unbedenklich. Dieser Artikel beleuchtet die juristischen Grundlagen für das Löschen von Bewertungen und erläutert, wann diese als rechtswidrig gelten. Von unwahren Tatsachenbehauptungen über Beleidigungen bis hin zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten – es wird aufgezeigt, welche rechtlichen Maßnahmen ergriffen werden können, um sich gegen unzulässige Reviews zu wehren. Zudem wird die Bedeutung der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und den Rechten des Bewerteten thematisiert.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Online-Bewertungen
Online-Bewertungen sind ein zentraler Bestandteil des digitalen Marktplatzes und beeinflussen maßgeblich den Ruf von Unternehmen. Da diese Systeme ehrlich wiedergeben sollen, welche Qualität ein Service oder Produkt bietet, sind die Bewertungen, die ein Dienstleister erhält, nicht frei editierbar. Dennoch können sie unter Umständen gelöscht werden.
Durch eigenständige Anträge bei dem Support der betroffenen Plattform oder durch die Hilfe von Dienstleistern, zum Beispiel unter bewertungsloescher.de, können Bewertungen vollständig entfernt werden. Denn obwohl die Meinungsfreiheit ein hohes Gut darstellt, ist sie nicht uneingeschränkt.
Bewertungen, die unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder Schmähkritik enthalten, können die Persönlichkeitsrechte verletzen und somit rechtlich problematisch sein. Neben den Richtlinien, die die Bewertungsplattformen selbst vorgeben, greifen auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), um sowohl den Wettbewerb als auch die Rechte der Betroffenen zu schützen.
Relevante Gesetze für Bewertungen und ihre Löschung
Die folgenden Gesetze sind an dem Schutz von Meinungen in Bewertungen vs. der Löschung rechtswidriger Beiträge beteiligt:
1. Grundgesetz (GG), Artikel 5
Das Grundgesetz schützt die Meinungsfreiheit in Deutschland. Allerdings endet dieser Schutz dort, wo die Meinungsäußerung die Persönlichkeitsrechte eines anderen verletzt. In solchen Fällen kann eine Bewertung als rechtswidrig eingestuft und entfernt werden.
2. Strafgesetzbuch (StGB), § 185 (Beleidigung), § 186 (Üble Nachrede), § 187 (Verleumdung)
Das Strafgesetzbuch regelt, dass ehrverletzende Äußerungen, üble Nachreden und Verleumdungen strafbare Handlungen sind. Wenn eine Bewertung solche Inhalte enthält, kann dies strafrechtliche Konsequenzen für den Verfasser nach sich ziehen und die Bewertung als rechtswidrig gelten.
3. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), § 4
Das UWG schützt den fairen Wettbewerb und verbietet unlautere geschäftliche Handlungen. Bewertungen von Wettbewerbern, die gezielt irreführend oder manipulativ sind, verstoßen gegen diese Regelungen und können zur Löschung führen.
Geht es um die Entscheidung, ob eine Bewertung entfernt werden soll, ziehen die Plattformen diese Gesetze und ihre eigenen Richtlinien heran.
Wann sind Bewertungen rechtswidrig?
Online-Bewertungen werden dann als rechtswidrig eingestuft, wenn sie gegen geltende Gesetze verstoßen. Hier sind einige Hauptkriterien, die eine Bewertung rechtswidrig machen können:
1. Unwahre Tatsachenbehauptungen
Eine Bewertung, die falsche Tatsachen über ein Unternehmen oder eine Person behauptet, gilt als rechtswidrig. Der Unterschied zwischen einer Meinungsäußerung und einer Tatsachenbehauptung ist entscheidend: Während Meinungen subjektiv und damit durch die Meinungsfreiheit geschützt sind, müssen Tatsachenbehauptungen wahrheitsgemäß sein. Unwahre Tatsachenbehauptungen können als Verleumdung oder üble Nachrede nach den §§ 186 und 187 Strafgesetzbuch (StGB) verfolgt werden.
➔ Ein Beispiel für unwahre Tatsachenbehauptungen
Ein Kunde behauptet in einer Bewertung, dass ein Restaurant verdorbene Lebensmittel serviert hat, obwohl dies nachweislich nicht der Fall war und er das weiß. Diese falsche Tatsachenbehauptung könnte als Verleumdung nach § 187 StGB verfolgt werden.
2. Beleidigung und Schmähkritik
Beleidigende Bewertungen, die die Ehre eines Unternehmens oder einer Person angreifen, können nach § 185 StGB strafbar sein. Schmähkritik liegt vor, wenn die Kritik nicht mehr der sachlichen Auseinandersetzung dient, sondern ausschließlich darauf abzielt, das Ansehen der bewerteten Person oder des Unternehmens zu schädigen. Solche Bewertungen sind ebenfalls unzulässig und können rechtliche Schritte nach sich ziehen.
➔ Ein Beispiel für Beleidigung und Schmähkritik
In einer Bewertung wird ein Arzt als "absolut inkompetent und ein Quacksalber" bezeichnet, ohne sachliche Grundlage oder Bezugnahme auf eine konkrete Erfahrung. Diese Beleidigung könnte nach § 185 StGB strafbar sein.
3. Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts
Unternehmen haben ebenso wie Einzelpersonen ein Recht auf Schutz ihrer Persönlichkeit. Wird dieses Recht durch ehrverletzende Bewertungen verletzt, kann das Unternehmen zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung geltend machen. Die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht spielt hierbei eine entscheidende Rolle.
➔ Ein Beispiel für Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts
Ein Unternehmen wird in einer Bewertung fälschlicherweise als "kriminell" bezeichnet, was das Ansehen und den Ruf des Unternehmens erheblich schädigen könnte. Hier könnte das Unternehmen zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung geltend machen.
4. Wettbewerbswidrige Handlungen
Bewertungen, die gezielt dazu eingesetzt werden, den Wettbewerb zu verzerren, beispielsweise durch gefälschte oder manipulative Bewertungen, verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Solche Handlungen sind unzulässig und können zu Abmahnungen führen.
➔ Ein Beispiel für wettbewerbswidrige Handlungen
Ein Konkurrent hinterlässt gefälschte negative Bewertungen, um ein anderes Unternehmen gezielt zu schädigen und seine eigene Position am Markt zu stärken. Diese Handlung verstößt gegen § 4 UWG und kann rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen nach sich ziehen.
Diese rechtlichen Kriterien helfen dabei, den Rahmen zu bestimmen, in dem Online-Bewertungen zulässig sind. Wenn eine Bewertung diese Grenzen überschreitet, können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um den Schaden zu begrenzen und die rechtswidrige Bewertung zu entfernen.
Plattformrichtlinien und Gründe für die Löschung von Reviews
Plattformen wie Google haben klare Richtlinien, die regeln, unter welchen Umständen Bewertungen gelöscht werden können. Diese Richtlinien zielen darauf ab, die Integrität und Qualität der Bewertungen zu wahren und Nutzern eine vertrauenswürdige Informationsquelle zu bieten. Daher sind sie meist eine Mischung aus rechtlichen Vorschriften und Vorgaben, die die Authentizität der Reviews fördern sollen.
Typische Inhalte solcher Richtlinien für Gründe, aus denen Bewertungen entfernt werden können, sind:
1. Unangemessener Inhalt
Bewertungen, die Hassrede, Diskriminierung, Obszönitäten oder Drohungen enthalten, verstoßen gegen die Richtlinien von Plattformen wie Google. Solche Inhalte gelten als unzulässig und werden nach einer Überprüfung durch die Plattform entfernt.
2. Konflikte von Interessen
Plattformen verbieten Bewertungen, die aus einem Interessenkonflikt heraus erstellt wurden. Dazu gehören Bewertungen von Mitarbeitern, Familienmitgliedern oder anderen Personen, die eine persönliche oder finanzielle Verbindung zum bewerteten Unternehmen haben. Diese Regel soll sicherstellen, dass Bewertungen unabhängig und objektiv sind.
3. Falsche oder irreführende Informationen
Bewertungen, die nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen enthalten oder bewusst irreführend sind, können auf Antrag entfernt werden. Plattformen wie Google überprüfen solche Bewertungen in der Regel, um sicherzustellen, dass die bereitgestellten Informationen korrekt sind.
4. Spam und unzulässige Inhalte
Bewertungen, die Werbung enthalten, mehrfach gepostet werden oder anderen Nutzern schaden sollen, verstoßen gegen die Richtlinien. Auch Inhalte, die nicht auf eigenen Erfahrungen basieren oder off-topic sind, können als Spam eingestuft und gelöscht werden.
5. Verstöße gegen lokale Gesetze
Bewertungen, die gegen geltende Gesetze verstoßen, wie etwa das Persönlichkeitsrecht oder das Urheberrecht, werden ebenfalls gelöscht. Plattformen stehen in der Verantwortung, rechtswidrige Inhalte zu entfernen, sobald sie davon Kenntnis erlangen.
Nutzer können problematische Bewertungen direkt über die Plattform melden, woraufhin eine Überprüfung durch die Plattformbetreiber erfolgt. Die genaue Vorgehensweise und die Reaktionszeit können je nach Plattform variieren, doch die meisten bieten eine Möglichkeit, gegen unangemessene Bewertungen vorzugehen und diese aus dem öffentlichen Profil zu entfernen. Dienstleister für das Löschen von Bewertungen treten stattdessen als professioneller Vertreter mit der Plattform in Kontakt. Das führt meist zu schnelleren Löschungen von unerlaubten Kommentaren.
Fazit
Das Löschen von Online-Bewertungen unterliegt sowohl rechtlichen Rahmenbedingungen als auch den Richtlinien der jeweiligen Plattformen. Bewertungen, die unwahre Tatsachen behaupten, beleidigend sind oder das Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzen, können als rechtswidrig eingestuft werden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Plattformen wie Google bieten zudem eigene Regeln, um die Integrität von Reviews zu schützen.
Bewertungen, die unangemessenen Inhalt, Interessenkonflikte oder falsche Informationen enthalten, werden in der Regel nach einer Überprüfung entfernt. Für Unternehmen ist es essenziell, diese Mechanismen zu kennen, um ihren Ruf wirksam zu schützen.
moreResultsText
Annotations
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Unlauter handelt, wer
- 1.
die Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft; - 2.
über die Waren, Dienstleistungen oder das Unternehmen eines Mitbewerbers oder über den Unternehmer oder ein Mitglied der Unternehmensleitung Tatsachen behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb des Unternehmens oder den Kredit des Unternehmers zu schädigen, sofern die Tatsachen nicht erweislich wahr sind; handelt es sich um vertrauliche Mitteilungen und hat der Mitteilende oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse, so ist die Handlung nur dann unlauter, wenn die Tatsachen der Wahrheit zuwider behauptet oder verbreitet wurden; - 3.
Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er - a)
eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt, - b)
die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder - c)
die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt hat;
- 4.
Mitbewerber gezielt behindert.