Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 12. Juni 2003 - 16 WF 72/03
published on 12/06/2003 00:00
Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 12. Juni 2003 - 16 WF 72/03
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Gericht
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Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Tauberbischofsheim vom 09. Januar 2003 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Beschwerdewert: bis 900 EUR
Gründe
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Die Beachtung der für die Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten kann nur durch das Protokoll bewiesen werden. Gegen seinen diese Förmlichkeiten betreffenden Inhalt ist nur der Nachweis der Fälschung zulässig.
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published on 14/01/2014 00:00
Tenor
Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Erinnerungsverfahrens hat die Erinnerungsführerin zu tragen.
Tatbestand
1
I. Die Erinnerungsführerin hatte am 19. Dezember 2011 Klage erhoben, deren Ziel die Herabsetzung von Umsat
published on 14/01/2014 00:00
Tenor
Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Erinnerungsverfahrens hat die Erinnerungsführerin zu tragen.
Tatbestand
1
I. Die Erinnerungsführerin hatte am 28. August 2012 bei Gericht einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehun
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Die Beachtung der für die Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten kann nur durch das Protokoll bewiesen werden. Gegen seinen diese Förmlichkeiten betreffenden Inhalt ist nur der Nachweis der Fälschung zulässig.