Immobilienrecht
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Immobilienrecht
Immobilienrecht
Zum Immobilienrecht gehören sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Belastung und der Veräußerung von Grundstücken, aber auch deren Verwaltung stehen. Da Immobilien nach wie vor zu den wichtigsten Vermögenswerten für Privatpersonen, aber auch für Firmen bis hin zu – oftmals internationalen – Fondsgesellschaften gehören, zählt das Immobilienrecht zu den wichtigsten Rechtsgebieten überhaupt. Entsprechend groß ist auch der Beratungsbedarf.
Das Wohnungseigentumsrecht als spezielles Rechtsgebiet hat sich daneben herausgebildet.
Vom Immobilienrecht ist das Mietrecht zu unterscheiden, welches das Recht zwischen Vermieter und Mieter regelt.
Nach wie vor ist der Erwerb von Immobilien interessant, dabei ist es die Aufgabe der Rechtsberater, Chancen und Risiken aus rechtlicher Sicht abzuwägen und darauf zu achten, dass bei der Gestaltung von Verträgen die Interessen des Mandanten optimal gewahrt bleiben. Viele Interessenten von Immobilien versäumen es, rechtzeitig, die später zu beurkundenden Verträge gründlich rechtlich zu überprüfen zu lassen, was sich mitunter bitter rächen kann. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann helfen.
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Rechtsanwältin
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