Internetrecht und IT-Recht

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Internetrecht und IT-Recht

originally published: 20/05/2021 07:46, updated: 20/05/2021 07:46

Internetrecht und IT-Recht

originally published: 31/01/2007 11:49, updated: 11/03/2022 06:47
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Internetrecht | IT-Recht | Recht der neuen Medien

Das Recht der neuen Medien, wie es auch gerne genannt wird, ist ein überaus spannendes weil neues Rechtsgebiet. Oft werden die Auswirkungen der neuen virtuellen Welt auf unser Leben und auch auf unser Rechtssystem stark unterschätzt. Oft wissen die Beteiligten auch gar nicht, wie die genaue Rechtslage denn eigentlich aussieht. Denn in keinem anderen Rechtsgebiet schreitet die Rechtsprechung so rasant und mit oft überraschenden Urteilen voran. Und sogar der Gesetzgeber ist mit der überaus schnellen Entwicklung in diesem Bereich schon seit Jahren überfordert.

Da ist es gut, wenn Sie rechtlichen Beistand haben, der zum einen jung genug ist, um sich für diese Materie begeistern zu können und andererseits die gesamte Entwicklung und das Voranschreiten dieses Mediums in den letzten 10 Jahren genau beobachten konnte.

Nicht selten gibt es Anwälte oder Richter, die sich mit diesem Gebiet mangels Interesse und einer falsch verstanden Zurückhaltung wenig bis gar nicht auskennen, obwohl Sie meinen hier reglementieren zu müssen. Es entstehen so oft kuriose und grundlegend falsche Entscheidungen, die teilweise merkwürdige Folgen zeigen.

Das im deutschen Rechtsraum bekannteste und bei weitem missverstandendste Urteil dürfte hierbei das Urtel des LG Hamburg vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" sein. Nicht nur unzählige private Internetseiten, auch große kommerzielle Internetportale sahen sich auf einmal gezwungen einen entsprechenden Haftungsausschluss in ihr Impressum aufzunehmen.

Dabei hatte das genannte Urteil des LG Hamburg gravierende rechtliche Mängel und völlig unbegründete rechtliche Folgerungen. Zum anderen ist dieses Urteil auch nie rechtskräftig geworden, da die beiden Parteien sich in der Berufungsinstanz verglichen haben. Dem öffentlichen Bekanntheitsgrad und seiner weiten Verbreitung hat dieser Umstand offensichtlich jedoch wenig geschadet.

Dies sollte nur ein kleines Beispiel dafür sein, dass immer noch ein breites massives Unverständnis für dieses Medium vorherrscht und rechtliche Regelungen bisweilen willkürlich und wenig befriedigend erscheinen.

Sollten Sie Fragen haben bezüglich ihres Internetauftritts, wettbewerbsrechtlicher Verstösse oder Urheberrechsverletzungen, so haben Sie in uns einen kompetenten und erfahrenen Ansprechpartner gefunden.

Der Begriff des Internetrechts (auch: Informationsrecht) beschreibt das Recht, das sich mit der Lösung rechtlicher Probleme befasst, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets ergeben. Da es sich beim Internetrecht / Informationsrecht um eine Querschnittsmaterie handelt, die Bezüge zu den verschiedensten Rechtsgebieten aufweist, lässt es sich nicht immer klar von anderen Rechtsgebieten abgrenzen.

Das Internetrecht / Informationsrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt, sondern fließt in verschiedene Regelungskomplexe mit ein. So z.B. in das Urheberrecht, Markenrecht oder Wettbewerbsrecht.

Während sich das Internetrecht / Informationsrecht mit dem Inhalt des Internets befasst, regelt das IT-Recht (Informationstechnologie-Recht) die elektronische Datenverarbeitung, somit also die Funktionalität des Internets. Früher wurde das IT-Recht auch als Computerrecht, EDV-Recht oder Informatikrecht bezeichnet.

Ebenso wie für das Internetrecht existiert auch für das IT-Recht kein einheitliches Gesetzbuch, sondern es setzt sich aus verschiedenen Teilgebieten anderer Rechtsgebiete zusammen. Dazu zählt etwa auch das Domainrecht.

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Rechtsanwalt

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29/03/2007 18:20

In der digitalen Welt von heute ist ein professioneller Internetauftritt für Unternehmen und Selbstständige unerlässlich. Doch ebenso wichtig wie das Design und die Funktionalität einer Website ist ihre rechtliche Absicherung. Ein Website-Check zur rechtlichen Überprüfung Ihres Internetauftritts kann dabei helfen, Risiken zu minimieren und rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte, die bei einem solchen Check berücksichtigt werden sollten.
01/12/2022 14:30

"Facebook-Konten im Hackerforum für jeden öffentlich zugänglich!" Diese Nachricht schockierte im letzten Jahr Millionen Facebook-Nutzer. Nun hat ein deutsches Gericht zu Gunsten eines Betroffenen geurteilt und sprach diesen 1000 Euro immateriellen Schadensersatz zu. Möglich ist das auf Grundlage von Art. 82 DGSVO, der einen Schadensersatzanspruch im Falle der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten normiert.  Neues Urteil: Das Landgericht Paderborn hat mit Urteil vom 13.12.2022 entschieden, dass Facebook 500 Euro an einem, vom Datenleck betroffenen Facebook-Nutzer zahlen muss. Es ist bereits das zweite deutsche Gericht, dass Facebook zur Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes wegen Verstoßes gegen die DSGVO verurteilt hat.   Weitere Urteile werden erwartet!   Sollten Sie ein Facebook-Konto seit 2021 oder länger besitzen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass auch Sie Opfer des Datenlecks geworden sind. In diesem Fall steht Ihnen ein Schadensersatz zu. Nehmen Sie Kontakt zu Streifler&Kollegen auf und lassen Sie sich fachkundig beraten.
13/05/2019 10:40

Trotz langer Diskussionen und vieler Demonstrationen ist er nun endgültig auf dem Weg: der viel gefürchtete „Uploadfilter“ des erneuerten Art. 17 der DSM-RL („Digital Single Market“-Richtlinie; ehemals Art. 13), der nicht nur die Open-Source-Community erzittern lässt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Urheberrecht Berlin
04/08/2020 19:08

Der Kläger begehrte die Löschung eines auf Google veröffentlichten Artikels, welcher unter Nennung seines vollen Namens einen unliebsamen Bericht über seine Handlungen aus der Vergangenheit (insb. persönlicher Gesundheitsdaten) erstattete. Der BGH (VI ZR 476/18) verneinte einen solchen Auslistungsanspruch mit der Begründung, dass das Interesse des Klägers (auch unter Berücksichtigung des Zeitablaufs) hinter den kollidierenden Grundrechten, insbesondere dem Öffentlichkeitsinteresse, zurücktreten müsse. Entgegen der Ansicht des EuGH bestehe nach Meinung des BGH kein pauschales Vorrangverhältnis des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen (Gebot der gleichberechtigten Abwägung). – Benedikt Mick - Streifler & Kollegen, Anwalt für Zivilrecht (Allgemeines Persönlichkeitsrecht)