BVERFG 2 BvR 1152/10
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2011:rs20110719.2bvr115210
published on 19/07/2011 00:00
BVERFG 2 BvR 1152/10
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Gericht
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Tenor
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Der Gegenstandswert der Tätigkeit der Bevollmächtigten der Beschwerdeführer wird auf 250.000 € (in Worten: zweihundert-fünfzigtausend Euro) festgesetzt.
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published on 08/05/2013 00:00
Tenor
1. Der Bescheid des Landratsamtes Karlsruhe vom 02.07.2010 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 29.10.2010 werden aufgehoben und die Beklagte wird verpflichtet, den Kläger in den deutschen Staatsverband einzubürg
published on 30/09/2011 00:00
Tenor
1. Dem Beschwerdeführer wird Rechtsanwalt R. für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens beigeordnet.
2. Die sofortige Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 2.9.2011 (5 O 59/11) wird zurückg
published on 20/01/2011 00:00
Tenor
1. Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dadurch entstandenen notwendigen Auslagen des Verurteilten fallen der Staatskasse zur Last.
Gründe
I.
1
Die Staatsa
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