BVERFG 1 BvR 1299/05

ECLI:ECLI:DE:BVerfG:2012:rs20121127.1bvr129905
bei uns veröffentlicht am27.11.2012

Gericht

Bundesverfassungsgericht

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren auf 100.000 € (in Worten: einhunderttausend Euro) festgesetzt.

Urteilsbesprechung zu BVERFG 1 BvR 1299/05

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Referenzen - Urteile

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Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Dez. 2018 - M 9 K 18.4553

bei uns veröffentlicht am 12.12.2018

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Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 29. Sept. 2017 - 4 MB 60/17

bei uns veröffentlicht am 29.09.2017

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 3. Kammer - vom 24. August 2017 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschw

Bundesverfassungsgericht Beschwerdekammerbeschluss, 08. Dez. 2015 - 1 BvR 99/11 - Vz 1/15

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Gründe I. 1 Die Verzögerungsbeschwerde richtet sich gegen die Dauer eines Verfassungsbeschwerde

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 21. Aug. 2015 - I-16 U 152/14

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