BVERFG 1 BvR 1299/05
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2012:rs20121127.1bvr129905
published on 27/11/2012 00:00
BVERFG 1 BvR 1299/05
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Gericht
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Tenor
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Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren auf 100.000 € (in Worten: einhunderttausend Euro) festgesetzt.
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published on 12/12/2018 00:00
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
published on 29/09/2017 00:00
Tenor
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 3. Kammer - vom 24. August 2017 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschw
published on 08/12/2015 00:00
Gründe
I.
1
Die Verzögerungsbeschwerde richtet sich gegen die Dauer eines Verfassungsbeschwerde
published on 21/08/2015 00:00
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 24.07.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - Az.: 4 O 94/14 - wird zurückgewiesen.
Die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens, soweit über diese noch n
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