BVERFG 1 BvR 1299/05

ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2012:rs20121127.1bvr129905
published on 27/11/2012 00:00
BVERFG 1 BvR 1299/05
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Gericht

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Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren auf 100.000 € (in Worten: einhunderttausend Euro) festgesetzt.

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published on 12/12/2018 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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published on 21/08/2015 00:00

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