Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz

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Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz

originally published: 20/05/2021 07:46, updated: 20/05/2021 07:46

Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz

originally published: 20/04/2022 16:23, updated: 26/02/2024 16:03

Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
Nach dem Strafgesetzbuch sind körperliche- als auch psychische Formen der Gewalt strafbar. Daneben gibt es mitunter aber auch den zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen. Geregelt ist dies im Gewaltschutzgesetz (GewSchG). Das Gewaltschutzgesetz schützt dabei grundsätzlich die Menschen, die von Gewalt oder Androhung von Gewalt betroffen sind. Im § 1 Abs. 1 GewSchG sind Maßnahmen geregelt, die das Gericht anordnen kann, um zu verhindern, dass es zu weiteren Verletzungen oder Bedrohungen kommt – mithin kann das Opfer gerichtliche Schutzanordnung beantragen. Das Gericht kann nach der Gefährdungs- und Bedrohungssituation im jeweiligen Einzelfall, Schutzmaßnahmen treffen.

 

Schutzmaßnahmen:

Diese Schutzmaßnahmen beinhalten bspw., dass der gewalttätigen Person untersagt wird, die Wohnung des Opfers zu betreten oder sich der Wohnung des Opfers in einem vom Gericht festzusetzenden Umkreis zu nähern. Ebenso kann angeordnet werden, dass es der Täter unterlässt, zu bestimmende Orte aufzusuchen, an denen sich die verletzte Person regelmäßig aufhält. Die Untersagung der Kontaktaufnahme, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zur verletzten Person, stellt eine weitere Schutzmaßnahme dar. Eine gerichtliche Schutzanordnung ist in der Regel befristet, kann aber auf Antrag verlängert werden. Zudem sind Verstöße gegen eine gerichtliche Schutzanordnung nach § 4 GewSchG strafbar.

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19/03/2021 13:26

Keine Woche vergeht ohne neue Gesetzesentwürfe, Urteile oder politischen Debatten, die in die Welt gerufen werden. Der wöchentliche Podcast der FAZ „FAZ Einspruch“ erklärt uns die rechtlichen Hintergründe dieser Themen, die notwendig sind, um diese überhaupt vollends erfassen zu können. Der Podcast ist perfekt für lange Fahrten unterwegs oder einfach für zwischendurch – Dirk Streifler, Streifler & Kollegen, Anwalt
28/11/2013 11:40

Mittels Facebook übermittelte Drohungen können ein Verbot der Kontaktaufnahme und Näherung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) rechtfertigen.
25/03/2015 17:05

Ein Ordnungsgeld kann das Gericht nur verhängen, wenn der Antragsteller die in Frage stehende Beleidigung zur Überzeugung des Gerichts nachweisen kann.