Ausländerrecht und Aufenthaltsrecht
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Ausländerrecht und Aufenthaltsrecht
Ausländerrecht und Aufenthaltsrecht
Der Bereich des Asyl-, Ausländer- bzw. Aufenthalts- sowie Staatsangehörigkeitsrecht wird zunehmend als Migrationsrecht zusammengefasst. Es regelt die Rechtsstellung von Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland nehmen (wollen).
Wir unterstützen sie bei Fragen der Einreise (Visum), Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltsverlängerung und Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sowie Familienzusammenführung. Insbesondere helfen wir Ihnen ihr Aufenthaltsrecht nicht als Folge eines Strafverfahrens zu verlieren. Daher ist zugleich eine strafrechtliche Verteidigung sehr wichtig, weil dort regelmäßig die Grundlagen für eine Ausweisung gelegt werden.
Im Aufenthaltsrecht spielt zunehmend das Europarecht (v.a. Assoziationsrecht/Türkei) eine maßgebliche Rolle, in dem es schrittweise das deutsche Recht überlagert und für günstigere Voraussetzungen zur Einreise, Familienzusammenführung von Drittstaatsangehörigen wie auch zum Ausweisungsschutz sorgt. Zumeist ist dieser Fortschritt dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu verdanken, der hier eine menschenrechtsfreundlichere Haltung als die nationalen Rechtsordnungen einnimmt. Daher ist die wechselseitige Verknüpfung zwischen den Grundrechten und den Rechten aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sehr wichtig.
Zudem ist vor Kurzem ein sog. „Daueraufenthalt-EG“-Status (§ 38a AufenthG) für lang ansässige Ausländer geschaffen worden, der besondere Privilegien gewährt wie etwa das Recht auf Weiterwanderung einschließlich des Familiennachzugs. Geplant ist, diese Rechtsstellung „so nahe wie möglich“ an die der Unionsbürger anzunähern. Das sind die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15./16. Oktober 1999 in Tampere.
Haben Sie eine Niederlassungserlaubnis und beabsichtigen ihr Glück in einem anderen EU-Land zu versuchen, dann sollten Sie sich vorher umfassend über die gesetzlichen Regelungen beraten lassen.
Dieser Bereich wurde durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 umfassend reformiert.
Allerdings bestehen einige Umgereimtheiten zwischen den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben und der deutschen Umsetzung dieser Richtlinie.
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