BVERFG 1 BvR 3386/08
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2017:rs20170120.1bvr338608
published on 20/01/2017 00:00
BVERFG 1 BvR 3386/08
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Gericht
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Tenor
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Unter Berücksichtigung der subjektiven und besonderen objektiven Bedeutung der Verfahren und ihrer Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (vgl. BVerfGE 79, 365 <369 f.>) wird der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf 250.000,- € (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.
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published on 23/05/2019 00:00
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig
published on 20/11/2018 00:00
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt
published on 28/02/2018 00:00
Tatbestand
1
Die Klägerin begehrt die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer der Beilgeladenen erteilten Zulassung eines Hauptbetriebsplans für einen Kiessandtagebau.
2
Die Beigeladene ist Inhaberin der bergrechtlichen Bewilligung für die Gewin
published on 20/11/2015 00:00
Tenor
1. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
2. Der Streitwert wird auf 1,5 Mio. € festgesetzt.
Gründe
I.
1
Die Antragstellerin begehrt als
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