BVERFG 1 BvR 3295/07

published on 18/07/2011 00:00
BVERFG 1 BvR 3295/07
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Gericht

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Tenor

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 55.000 € (in Worten: fünfundfünfzigtausend Euro) festgesetzt.

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published on 04/01/2016 00:00

Tenor Auf die Zweifelsvorlage des Standesamtes M. wird die Standesbeamtin angewiesen, die Ausstellung der Geburtsurkunde für das Kind (…), geboren am (…), in der Weise vorzunehmen, dass in der Geburtsurkunde die Person, die das Kind geboren hat und
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