Elterliches Sorgerecht und Umgangsrecht

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Elterliches Sorgerecht und Umgangsrecht

originally published: 20/05/2021 07:46, updated: 20/05/2021 07:46

Elterliches Sorgerecht und Umgangsrecht

originally published: 04/03/2007 21:22, updated: 10/02/2024 17:22

Wer ist nach der Trennung für die Kinder verantwortlich?
Stets sind die Eltern, ob verheiratet, ob geschieden, haben sie in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zusammengelebt, haben sie nie zusammengelebt, verantwortlich für die Kinder.

Das Sorgerecht für die gemeinsannen ehelichen Kinder steht kraft Gesetzes beiden Ehepartnern zu. Durch die Ehescheidung ändert sich hieran nichts. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, kommt es darauf an, ob sie eine Erklärung abgegeben haben, dass beide Inhaber des Sorgerechtes sein sollen. Falls eine solche Erklärung nicht vorliegt, ist die Mutter Inhaberin des Sorgerechts. Der Vater hat die Möglichkeit, das Mitsorgerecht bei Gericht zu erwirken. Er erhält ein solches nur dann nicht, wenn dies ausnahmsweise dem Kindeswohl widerspricht.

Von Bedeutung ist das Sorgerecht nicht für die alltäglichen Fragen, die sich bei der Betreuung und Erziehung eines Kindes tagtäglich stellen, sondern für die grundlegenden Dinge, wie etwa:

  • Welche Schule besucht mein Kind?
  • Wird das Kind geimpft (oder nicht)? 

usw., usw.

All dies sind Facetten, die nach einer Trennung zu Differenzen zwischen den Eltern führen können. In all diesen Fällen bleibt, wenn keine andere Lösung gefunden wird, der Weg zum Anwalt und zu Gericht.

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Rechtsanwalt

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01/09/2019 06:17

Ist ein Elternteil sorge-, der andere lediglich umgangsberechtigt, gibt es oft Streit darüber, welche Rechte der Umgangsberechtigte hat, insbesondere bezüglich individueller Feiertage. Dazu ein Fall aus der Praxis – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin
29/04/2015 14:34

Ein aufgrund einer gerichtlichen Anordnung zu begutachtender Verfahrensbeteiligter hat das Recht, eine Begleitperson zu einem Untersuchungstermin des Sachverständigen mitzubringen.
05/01/2021 15:13

Folgendes entschied das Oberlandgericht Frankfurt am Main im Beschluss vom 03.08.2020: Ein volljähriges Kind, welches jeglichen Kontakt zu seinem unterhaltspflichtigen Vater ablehnt, hat trotzdem einen Unterhaltsanspruch. Der Antragssteller, ein Fami