Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Apr. 2007 - VIII ZR 189/06
published on 18/04/2007 00:00
Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Apr. 2007 - VIII ZR 189/06
Urteilsbesprechung zu {{shorttitle}}


Previous court decisions
Gericht
Richter
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
VIII ZR 189/06
vom
18. April 2007
in dem Rechtsstreit
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. April 2007 durch den
Vorsitzenden Richter Ball, den Richter Dr. Frellesen, die Richterin Dr. Milger,
den Richter Dr. Koch und die Richterin Dr. Hessel
beschlossen:
Der Beschluss vom 13. März 2007 wird gemäß § 319 ZPO dahin berichtigt, dass es im Tenor statt "9. März" heißt "1 Juni".
Ball Dr. Frellesen Dr. Milger Dr. Koch Dr. Hessel
Vorinstanzen:Ball Dr. Frellesen Dr. Milger Dr. Koch Dr. Hessel
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.07.2005 - 33 C 13560/04 -
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.06.2006 - 21 S 331/05 -
Urteilsbesprechung zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Urteilsbesprechungen zu {{shorttitle}}

(1) Schreibfehler, Rechnungsfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die in dem Urteil vorkommen, sind jederzeit von dem Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen.
(2) Der Beschluss, der eine Berichtigung ausspricht, wird auf dem Urteil un
{{title}} zitiert {{count_recursive}} §§.
(1) Schreibfehler, Rechnungsfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die in dem Urteil vorkommen, sind jederzeit von dem Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen.
(2) Der Beschluss, der eine Berichtigung ausspricht, wird auf dem Urteil un

2 Referenzen - Urteile
{{Doctitle}} zitiert oder wird zitiert von {{count_recursive}} Urteil(en).
published on 03/03/2015 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 279/14 vom 3. März 2015 in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. März 2015 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Milger, den Richter Dr. Achilles, die Richterin Dr. Fetzer sowie die
published on 29/04/2014 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 365/13 vom 29. April 2014 in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. April 2014 durch die Richterin Dr. Milger als Vorsitzende, den Richter Dr. Schneider, die Richterin Dr. Fetzer s
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{Doctitle}}.
Annotations
(1) Schreibfehler, Rechnungsfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die in dem Urteil vorkommen, sind jederzeit von dem Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen.
(2) Der Beschluss, der eine Berichtigung ausspricht, wird auf dem Urteil und den Ausfertigungen vermerkt. Erfolgt der Berichtigungsbeschluss in der Form des § 130b, ist er in einem gesonderten elektronischen Dokument festzuhalten. Das Dokument ist mit dem Urteil untrennbar zu verbinden.
(3) Gegen den Beschluss, durch den der Antrag auf Berichtigung zurückgewiesen wird, findet kein Rechtsmittel, gegen den Beschluss, der eine Berichtigung ausspricht, findet sofortige Beschwerde statt.