Vertragsgestaltung in Familiensachen

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Vertragsgestaltung in Familiensachen

originally published: 20/05/2021 07:46, updated: 20/05/2021 07:46

Vertragsgestaltung in Familiensachen

originally published: 04/03/2007 21:21, updated: 10/02/2024 16:37


Wann ist es ratsam einen Ehevertrag abzuschließen und kann dieser noch nachträglich geändert werden?

Man kann auch nicht pauschal sagen, wann es sich empfiehlt einen Ehevertrag abzuschließen. Festzustellen ist, dass ein Ehevertrag – fast wie jeder Vertrag – jederzeit später noch geändert werden kann. 

Grundsätzlich kann man sagen, dass dann, wenn man von der gesetzlichen Regelung abweichen möchte, einem nichts anderes übrig bleibt, als einen Ehevertrag abzuschließen.

Alles andere kommt auf den Einzelfall an.


Kann im Ehevertrag auf Unterhaltszahlungen verzichtet werden?

Ein Verzicht auf Unterhalt kann im Ehevertrag vereinbart werden, soweit es den Nachscheidungsunterhalt betrifft. Auf Unterhalt während der Ehe (sogenannter Trennungsunterhalt) kann nicht verzichtet werden.

Auch was Kinder anbetrifft kann grundsätzlich kein Verzicht ausgesprochen werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Kinder eigene Rechtssubjekte sind, sodass die Ehepartner sowieso keine Vereinbarung über Kinder treffen können.

Es ist allerdings im gewissen Umfange möglich, dass sich ein Partner sich von etwaigen Kindesunterhaltsansprüchen freistellen kann.

 

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Rechtsanwalt

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10/08/2019 05:35

Das Versprechen einer Pilgerreise nach Mekka im Rahmen einer islamischen Hochzeitszeremonie ist ein Braut- bzw. Morgengabeversprechen. Es ist gerichtlich nicht einklagbar, wenn deutsches Sachrecht anzuwenden ist und die Vereinbarung nicht von einem ausländischen Hintergrund geprägt wird. Selbst wenn deutsches Recht anzuwenden wäre, müsste das Versprechen notariell beurkundet werden 
26/03/2014 14:16

Wird eine Vorsorgevollmacht erteilt, wird hierdurch ein rechtsgeschäftlich bindendes Auftragsverhältnis begründet.
09/04/2015 12:42

Auch im Fall einer objektiv einseitigen, durch die ehelichen Lebensverhältnisse nicht gerechtfertigten Lastenverteilung ist eine Sittenwidrigkeit nur bei zusätzlicher Störung der subjektiven Vertragsparität denkbar.