Zum Gerichtsstand bei Auseinandersetzungen mit dem sozialen Netzwerk Facebook

published on 11/03/2015 16:43
Zum Gerichtsstand bei Auseinandersetzungen mit dem sozialen Netzwerk Facebook
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Author’s summary by Film-, Medien- und Urheberrecht

Zu welch interessanten Erkenntnissen das Posten eines völlig harmlosen, etwa 150 Jahre alten Gemäldes auf Facebook führen kann, hat jetzt ein Landgericht in Paris gezeigt.

Zu welch interessanten Erkenntnissen das Posten eines völlig harmlosen, etwa 150 Jahre alten Gemäldes auf Facebook führen kann, hat jetzt ein Landgericht in Paris gezeigt.

Ein französischer Lehrer hatte auf seine Pinnwand ein Gemälde Gustave Courbets aus dem Jahre 1866 mit dem schönen Titel "Der Ursprung der Welt" gepinnt. Zu seiner größten Verwunderung war daraufhin sein Account gesperrt worden; das soziale Netzwerk fasste die Darstellung eines weiblichen Geschlechtsteils als Pornographie auf. Der Lehrer klagte in Frankreich gegen Facebook mit dem nachvollziehbaren Vorwurf, das Unternehmen  könne nicht zwischen Kunst und Pornographie unterscheiden. Im Rahmen einer Anhörung zu Beginn diesen Jahres berief sich das soziale Netzwerk dann auf einen ausschließlichen Gerichtsstand in den USA. Eben dies hat das Pariser Landgericht nun jedoch zurückgewiesen. Dass Facebook in seinen Nutzungsbedingungen den US-Bundesstaat als ausschließlichen Gerichtsstand festlegt, sei nicht zulässig – daran ändere auch nichts, dass die Nutzer dies ohnehin anerkennen müssten.

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09/04/2021 14:49

Ein Motorradfahrer überschreitet die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Bremer Innenstadt erheblich. Infolgedessen kann er bei Wahrnehmung eines Fußgängers nicht rechtzeitig abbremsen. Nahm er den Tod dieses Unbeteiligten billigend in Kauf oder vertraute er vielmehr auf das Ausbleiben eines solchen Unfalls? Kollidiert ein – die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitender – Motorradfahrer an einem Fußgängerüberweg mit einem das Rotlicht der Ampel missachtenden Fußgänger, so spricht die erhebliche Eigengefährdung des Fahrers gegen eine vorsätzliche Tatbegehung. Auch andere objektive Umstände, wie das Verhalten bei der Tat, können eine solchen widerlegen. Dazu gehört im vorliegenden Fall insbesondere, dass der Täter bei Wahrnehmung des Passanten eine Vollbremsung einlegte – Dirk Streifler, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
11/04/2021 12:10

Es gibt keine allgemeine Regel, wonach die Eigengefährdung des Täters einem Tötungsvorsatz entgegensteht. Bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr, die nicht von vornherein auf die Verletzung einer anderen Person oder die Herbeiführung eines Unfalls angelegt sind, kann aber eine vom Täter als solche erkannte Eigengefährdung dafür sprechen, dass er auf einen guten Ausgang vertraut hat. So hat der Tatrichter einzelfallbezogen zu klären, ob und in welchem Umfang aus Sicht des Täters aufgrund seines Verhaltens eine Gefahr (auch) für seine eigene körperliche Integrität drohte. Diesem Erfordernis wurde das Landgericht im strittigen Fall nicht gerecht: Allgemeine Erfahrungssätze, wie etwa „wer den Sicherheitsgurt nicht anlege, nehme für den Kollisionsfall zwangsläufig auch seinen eigenen Tod in Kauf“ (so das LG Frankfurt) genügen dem Erfordernis eines gewissen Begründungs- und Beweisaufwandes allerdings nicht – Dirk Streifler, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
25/01/2021 21:30

Um einen im Verfahren sitzenden Richter aus dem Prozess auszuschließen kennt die deutsche Strafprozessordnung zwei Möglichkeiten: Die Ausschließung nach § 22 StPO, die von Gesetzes wegen eintritt, sowie die Ablehnung nach § 24 StPO, die aufgrund eines Antrags gerichtlich geprüft wird. Ein Ablehnungsgesuch i. S. v. § 24 StPO ist dann begründet, wenn aus Sicht eines vernünftigen Angeklagten berechtigte Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters bestehen – Streifler & Kollegen, Dirk Streifler, Rechtsanwalt für Strafrecht
19/03/2021 13:26

Keine Woche vergeht ohne neue Gesetzesentwürfe, Urteile oder politischen Debatten, die in die Welt gerufen werden. Der wöchentliche Podcast der FAZ „FAZ Einspruch“ erklärt uns die rechtlichen Hintergründe dieser Themen, die notwendig sind, um diese überhaupt vollends erfassen zu können. Der Podcast ist perfekt für lange Fahrten unterwegs oder einfach für zwischendurch – Dirk Streifler, Streifler & Kollegen, Anwalt
Artikel zu Prozessrecht
21/01/2011 10:10

Anwalt für Internetrecht und IT-Recht - Urheberrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte
05/12/2013 14:40

Zur Urheberrechtsverletzung durch Zugänglichmachung eines Musikalbums über Filesharing-Netzwerke.
21/01/2011 15:14

Das Merkmal einer Rechtsverletzung „gewerblichen Ausmaßes“ setzt Rechtsverletzung von erheblicher Schwere voraus, die über den Bereich einer Nutzung zum privaten Gebrauch hinausgeht - OLG Schleswig vom 05.02.10-Az:6 W 26/09
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