Sperrfrist: Ausnahme von der Sperrfrist

published on 01/03/2010 17:21
Sperrfrist: Ausnahme von der Sperrfrist
Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Author’s summary by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Ausschlaggebend für das Ausnehmen einer Fahrzeugart von der Führerscheinsperre ist das Vorliegen einer Gefahrenabschirmung-AG Lüdinghausen, 9 Ds-82 Js 5515/09-156/09
An einer solchen ausreichenden Gefahrenabschirmung fehlt es nach Ansicht des Amtsgerichts (AG) Lüdinghausen, wenn keinerlei Kontrollen des Arbeitgebers vor Fahrtantritt mit der auszunehmenden Fahrzeugart stattfinden. An einer Gefahrenabschirmung fehlt es auch, wenn bei einer hypothetischen BAK-Berechnung auf den Zeitpunkt des üblichen Fahrtantritts mit den auszunehmenden Fahrzeugarten sich noch ein BAK-Wert von 0,7 Promille ergibt - allenfalls geringste Restalkoholmengen von weniger als 0,3 Promille sind hier zur Zeit des üblichen Fahrtantritts tolerierbar.

Hinweis: Ausnahmen von der Verhängung einer Sperrfrist werden von den Tatgerichten nur in Ausnahmefällen gewährt. Voraussetzung ist zunächst, dass die Ausnahme auf eine bestimmte Kraftfahrzeugart/Fahrzeugklasse bezogen wird. Zudem müssen besondere subjektive und objektive Umstände die Annahme rechtfertigen, dass der Zweck der Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis trotz der eingeschränkten Teilnahmemöglichkeit des Täters am Straßenverkehr erreicht werden kann. Das wird bei Alkoholdelikten i.d.R. verneint, vor allem wenn eine höhere BAK festgestellt worden ist (AG Lüdinghausen, 9 Ds-82 Js 5515/09-156/09).

Show what you know!
5 Artikel zu passenden Rechtsgebieten

moreResultsText

23/09/2009 11:58

VG Ansbach vom 31.08.09 - Az: AN 10 S 09.01377 - Anwalt für Verkehrsstrafrecht - Strafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
24/03/2010 15:20

Auf den Inhalt der Bestätigungen kommt es entscheidend an, soll die Teilnahme an einem „Aufbauseminar“ den gewünschten Effekt hinsichtlich der Sperrfrist haben-LG Leipzig vom 14.05.09-Az:6 Qs 47/09
23/09/2009 11:49

§ 69a Abs. 7 StGB gestattet keine Sperrfristverkürzung, die nicht zu einer sofortigen Aufhebung der Sperre führt-OLG Celle vom 27.11.08-Az:2 Ws 362/08
Artikel zu Verkürzung der Sperrfrist bei Entziehung der Fahrerlaubnis