Fachanwalt für ziviles Revisionsrecht

published on 01/08/2017 14:25
Fachanwalt für ziviles Revisionsrecht
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Author’s summary by Dr. Andreas Neumann

Gegenmodell zum überkommenen System der Singularzulassung zum BGH in Zivilsachen

Um Mandanten in Zivilsachen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) vertreten zu können, benötigt ein Rechtsanwalt eine besondere Zulassung, die sogenannte Singularzulassung. Nur ganz wenige, besonders zugelassene Rechtsanwälte dürfen in Zivilsachen beim BGH vortragen. Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der Wahl der BGH-Anwälte mit seinem Nichannahmebeschluss vom 13.06.2017 - 1 BvR 1370/16 - kürzlich bestätigt.

Das derzeitige System ist aber von Seiten der Rechtsanwaltschaft selbst in die Kritik geraten. Die Berufsfreiheit gem. Art. 12 GG werde beschränkt, das Auswahlverfahren sei intransparent und begünstige Nepotismus. Bei anderen Bundesgerichten und Oberlandesgerichten sei auch keine besondere Zulassung (mehr) erforderlich.

Nach meiner unmaßgeblichen Auffassung sollte die Rechtsanwaltschaft erst eine Alternative aufbauen, nämlich die Fachanwaltschaft für ziviles Revisionsrecht. Man kann ein bestehendes System nicht sinnvoll ohne Gegenmodell angreifen. Eine funktionierende Fachanwaltschaft für ziviles Revisionsrecht wäre das stärkste Argument gegen die Singularzulassung. Wir Rechtsanwälte müssten die nötige Qualität gerade im anerkannt schwierigen zivilen Revisionsrecht selbst gewährleisten. 

Inhaltlich stelle ich mir vor, dass von einem solchen Fachanwalt neben dem Verfahrensrecht die Historie der Rechtsfortbildung durch die Zivilsenate des BGH beherrscht werden muss, also im Grunde (mindestens) alle Grundsatzentscheidungen und die jeweiligen Kontexte. Gründliche Quellenkenntnis ermöglicht sensiblen Mit-Denkern vorsichtige Prognosen.

Qualitätskontrollen sind förderlich, ebenso wie Diversität und Arbeitsteilung. Ich fände es einerseits spannend, in einem baurechtlichen oder immobilienrechtlichen Fall selbst bis zum BGH ziehen zu können und gegebenenfalls sogar eine Grundsatzentscheidung oder Rechtsprechungsänderung zu generieren. Andererseits würde ich aber gerne auch auf den Sachverstand revisionsrechtlich erfahrenerer Kolleginnen und Kollegen zurückgreifen wollen, auf sie verweisen oder sie mit einbeziehen. Eine Fachanwaltschaft für ziviles Revisionsrecht macht diesen Spezialisierungs- und Erfahrungsvorsprung nach außen weithin erkennbar und die Qualität kontrollierbar.

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published on 13/06/2017 00:00

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.
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26/06/2022 15:32

Was wir derzeit weltweit erleben ist nichts anderes als ein Putsch (Mies) des digital-finanziellen Komplexes (Wolff). Schleichend wurden und werden weiterhin unsere Freiheitsrechte ausgehöhlt. Ein Symptom dafür ist nicht zuletzt, dass nicht nur Online-Beiträge, sondern sogar ganze Profile einfach gelöscht werden - siehe etwa https://www.123recht.de/ratgeber/grundrechte-verfassung/Gewoehnung-an-Zensur-Widerspruch-zur-grundrechtlich-garantierten-Meinungsfreiheit-__a159776.html - ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen Folgen für die Betroffenen. Neben Kayvan Soufi-Siavash war auch Henryk M. Broder Opfer dieser digitalen Bücherverbrennung, ebenso wie etwa ein Michael Wendler  und zuletzt auch sämtliche Kanäle auf YouTube von OVALmedia. Zu dieser Zensur und ihrer historischen Kontinuität siehe Hofbauer, Zensur (2022). Gut beraten ist man also, wenn man sich nicht blindlings den globalfaschistischen Internet-Konzernen ausliefert sondern immer noch Bücher produziert. Corona-Widerstandsbücher gibt es inzwischen noch und nöcher, langsam pfeifen es die Spatzen von den Dächern, und es ist hoffentlich nur noch eine Frage der Zeit, bis endlich die notwendige Entcoronazifizierung stattfindet und eine gründliche Aufarbeitung. Ein kleiner Beitrag ist meine im Entstehen begriffene Bibliographie. Siehe ferner auch meine neuere Übersicht über einige aus meiner Sicht wesentliche Aufklärungsmedien. 
26/02/2023 22:58

Unserer Kanzlei gelang Ende 2022 auf dem neuen Gebiet des Corona-Rechts (siehe unten für eine Beschreibung) ein sensationeller Erfolg: zum ersten Mal wurde ein Arzt im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Ausstellens von Maskenbefreiungen freigesprochen. Gute Aussichten bestehen, dass dieses wohlbegründete Urteil auch in zweiter Instanz halten wird. Aus diesem Anlass im Folgenden einige grundlegende Überlegungen: Nach einer Mark Twain zugeschriebenen - aber viel älteren und in verschiedensten Varianten ausformulierten - Weisheit verbreitet sich eine Lüge in Siebenmeilenstiefeln weltweit, während sich die Wahrheit noch ihre Ballerinas anzieht.  "A lie can travel halfway around the World while the truth is putting on its shoes." Kaum ein Zitat fasst die letzten drei Jahre besser zusammen.  Während das Märchen vom Killervirus, das angeblich im Wege der Zoonose auf dem Markt von Wuhan die gesamte Menschheit angegriffen habe, sich in Windeseile kraft neuartiger Faktenchecker und unkritischer Massenmedien verbreiten konnte, hat sich kontinuierlich eine nach der anderen angeblichen Verschwörungstheorie - besser spräche man von Anfangsverdacht oder Hypothesenerweiterungen - bewahrheitet.  Und immer noch herrscht das durch die anfänglichen Fehlinformationen etwa aus Bergamo geschaffene Narrativ vor und haben es die wachsam hinterfragenden Kritikerinnen und Kritiker nicht zuletzt aufgrund des schäbigen staatlichen Framings schwer gegenüber der breiten Masse der gehorsam woken Mitläuferinnen und Mitläufer. Überdies wurde und wird bis heute massiv zensiert, euphemistisch als Cancel Culture bezeichnet.  Tatsächlich handelt es sich bei der angeblichen Impfung um ein Trojanisches Pferd. Und die angeblichen Schutzmasken machen ebenfalls krank, wie immer mehr Studien überzeugend belegen. Wir werden in einigen Jahren signifikant erhöhte Lungenkrebsraten feststellen, diesmal nicht durch Asbest sondern durch die Mikroplastikfasern aus den billigen Importprodukten. Knötchenbildungen (Granulome) aufgrund dieser Fasern hat die Pathologie bereits nachweisen können. Von Professor Dr. med. Andreas Sönnichsen und seinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern sowie von Professor Dr. med. Harald Wallach u.a. stammen die neuesten eindrückliche Studien, die hoffentlich eine Wiederkehr der völlig evidenzfreien Maskenpflicht werden unterbinden können.   Das Thema Corona wird uns entgegen der Auffassung der anwaltlichen Satzungsversammlung noch lange begleiten, die Aufarbeitung hat gerade erst begonnen und nimmt lediglich langsam an Fahrt auf, passend eben zur oben erwähnten Ballett-Tänzerin, die sich auf ihr Adagio vorbereitet.  Die Anwälte für Aufklärung - der gemeinnützige Verein, der sich zur besseren Abgrenzung von den Mainstream Anwaltvereinen gegründet hat, wird bei der nächsten Tagung im Februar über Strategien und Methoden der Aufarbeitung beraten und dabei auch historische Vergleiche etwa mit dem SED-Unrecht nicht scheuen. 
Artikel zu Verfassungsrecht
09/08/2017 18:10

Muss die Gegenseite die Aufwendungen für einen privat eingeschalteten Sachverständigen ersetzen?
Artikel zu Zivilprozessrecht
09/08/2017 18:10

Muss die Gegenseite die Aufwendungen für einen privat eingeschalteten Sachverständigen ersetzen?
12/10/2021 16:16

Nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher können unter Umständen eine Sicherheitsleistung vom Werkunternehmer verlangen, damit das Vorleistungsrisiko vermindert wird. Sondern auch Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern steht eine Sicherheitsleistung in vielen Fällen zu. Der Bundesgerichtshof erleichtert mit der hier besprochenen Grundlagenentscheidung den Zugang zu einer solchen Sicherheitsleistung.
Artikel zu Zivilprozessrecht