Vertragsrecht
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Vertragsrecht
originally published: 20/05/2021 07:46, updated: 20/05/2021 07:46
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by Rechtsanwalt für Familien- und Erbrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
10/04/2020 09:46
Liegen die Voraussetzungen der Störung der Geschäftsgrundlage gem. § 313 BGB vor, so kann der betroffene Vertragspartner eine Anpassung des Vertrags verlangen oder ggf. vom Vertrag zurücktreten bzw. kündigen. An die in dieser Regelung enthaltene Zumutbarkeitsschwelle für den betroffenen Vertragsteil sind hohe Anforderungen zu stellen – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Vertragsrecht Berlin
by Rechtsanwalt für Familien- und Erbrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
10/04/2020 12:26
Die unkontrollierbaren wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen viele Vertragsparteien vor die Herausforderung mit quasi unerfüllbaren und möglicherweise vor dem Beginn der Krise geschlossenen Verträge umzugehen. Ist eine Einigung zwischen den Parteien auf friedlichem Wege nicht möglich, kann der Erfüllung des Vertrages möglicherweise die Einrede der Störung der Geschäftsgrundlage entgegengehalten werden – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Vertragsrecht Berlin
by Rechtsanwalt für Familien- und Erbrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
15/08/2020 10:38
Zum Wohle des Verbraucherschutzes muss eine Widerrufsbelehrung bei Vertragsschluss in klarer und prägnanter Form erfolgen. Nach einer Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof steht nun fest: Dies schließt es aus, dass innerhalb der Widerrufsbelehrung auf Rechtsnormen verwiesen wird, die unter Umständen wiederum Verweisungen enthalten. Zu den klar anzugebenen Informationen gehören auch die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Verbraucherrecht Berlin
SubjectsDarlehensrecht, Immobilienfinanzierung, Kreditsicherung, Verbraucherdarlehen, Europarecht, Verbraucherschutz, showMore
18/03/2021 14:03
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe lehnt - anders als das Oberlandesgericht Dresden - einen Anspruch der Textilkette "KiK" auf Mietminderung gem. § 313 Abs. 1 BGB ab.
Die Richter des OLG Karlsruhe sehen eine erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigung beziehungsweise eine Existenzgefährung des Mieters aufgrund der behördlich angeordneten Betriebsschließungen, als Voraussetzung für die Anname der Unzumutbarkeit, welche vorliegend nicht gegeben ist.
Neues Urteil des BGH´s:
Am 12. Januar 2022 hat sich der Bundesgerichtshof geäußert und bestätigt, dass Gewerberaummietern grundsätzlich ein Anspruch auf Anpassung der Miethöhe während der Zeit des Lockdown zusteht. Die coronabedingten Schließanordnungen führen zu einer Störung der Geschäftsgrundlage gem. § 313 Abs. 1 BGB. Damit ein solcher Anspruch gegeben ist, darf dem Mieter das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zumutbar sein. Eine pauschale Minderung der Miethöhe um die Hälfte ist nicht zulässig. Nach Ansicht des Gerichts erfordere jeder Fall, in Hinblick auf die Bemessung der Höhe der Mietanpassung eine Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände.
Lesen Sie auch das entsprechende Urteil sowie eine umfassende Urteilszusammenfassung.