Autokauf: Neuwagen wegen angeblicher Datenspeicherung nicht abgenommen

published on 06/05/2016 12:10
Autokauf: Neuwagen wegen angeblicher Datenspeicherung nicht abgenommen
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Author’s summary by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Wem gehören die Fahrzeugdaten? Dem Hersteller, dem Händler oder dem Eigentümer/Nutzer? Und was kann der Erwerber unternehmen, damit er nicht ausgespäht wird?
Mit diesen ebenso neuartigen wie spannenden Fragen hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Fall beschäftigt, in dem der Käufer eines Neufahrzeugs die Abnahme verweigert hat und nun 15 Prozent des Kaufpreises als Entschädigung zahlen muss.

Hintergrund ist der Kauf eines neuen Land Rover. Nachdem der Kaufvertrag unterzeichnet war und noch bevor der Wagen ausgeliefert wurde, beschlich den Käufer der Verdacht, das bestellte Fahrzeug könnte mit einem Permanentspeicher ausgestattet sein. Seine persönlichen Daten könnten gespeichert und Unbefugten zugänglich gemacht werden. Deshalb verlangte er von dem Autohaus vorab die Übersendung einer Betriebsanleitung und verbot die Weitergabe ihn betreffender Daten an Dritte. Außerdem verlangte er, bestimmte technische Vorgaben zu erfüllen, um den gewünschten Datenschutz sicherzustellen. Weder das Autohaus noch der Hersteller gingen auf diese Forderungen ein.

Als der Käufer die Abnahme des Fahrzeugs verweigerte, trat das Autohaus vom Kaufvertrag zurück. Es forderte Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises (rund 9.000 EUR). Damit hatte es in beiden Instanzen Erfolg. Allerdings musste erst ein Sachverständiger klären, ob die Befürchtungen des Käufers berechtigt sind. Sie seien es nicht, befand der Sachverständige.

Quelle: OLG Hamm, Beschlüsse vom 2.7.2015 und vom 28.7.2015, (Az.: I-28 U 46/15).


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published on 28/07/2015 00:00

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das am 03.02.2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Dieser Beschluss ist vorläufig vo
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04/07/2017 11:13

Im Zuge des "VW-Skandals" oder auch "Dieselskandals" wurde offenbar, dass der Volkswagen-Konzern jahrelang Dieselfahrzeuge mithilfe einer Software so veränderte, dass sie die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten, auf der Straße jedoch erheblich mehr Schadstoffe ausstoßen. Etwa elf Millionen Fahrzeuge weltweit sind von der Manipulation betroffen. Seit Januar 2016 werden in Deutschland die betroffenen Autos in die Werkstätten zurückgerufen. Betroffen sind jedoch schon längst nicht mehr nur Fahrzeuge der Marke "Volkswagen".
28/03/2019 14:48

Auch wenn Käufer und Verkäufer eines Hauses die Gewährleistung ausgeschlossen haben, kann erheblicher Schädlingsbefall in den Balken des Gebäudes ein Mangel sein, der zum Rücktritt berechtigt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für privates Baurecht Berlin
21/07/2016 09:35

Verschweigt einer von mehreren Verkäufern einen Mangel der Kaufsache arglistig, können sich sämtliche Verkäufer nicht auf den vertraglich vereinbarten Ausschluss der Sachmängelhaftung berufen.
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Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 03.02.2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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