SGDT S 2 SF 234/15 E

ECLI: ECLI:DE:SGDT:2016:1108.S2SF234.15E.00
published on 08/11/2016 00:00
SGDT S 2 SF 234/15 E
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Gericht

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Tenor

Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 28.09.2015 wird zurückgewiesen.

Im Übrigen wird das von der Erinnerungsführerin am 02.10.2015 eingelegte Rechtsbehelfskonvolut als unzulässig verworfen.


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published on 20/05/2015 00:00

Tenor Die Beschwerde des Beschwerdeführers (und Antragstellers) gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 09.10.2014 wird als unzulässig verworfen. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 09.
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