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| Der Verfügungskläger begehrt von der Verfügungsbeklagten die strafbewehrte Unterlassung verschiedener Behauptungen und Bildveröffentlichungen. |
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| Der Verfügungskläger ist aufgrund Erbfolge nach seinem am 06.04.2005 verstorbenen Vater Fürst Rainier von Monaco Thronfolger und Staatsoberhaupt des Fürstentums Monaco. Die Verfügungsbeklagte verlegt und vertreibt die wöchentlich erscheinende Zeitschrift „BUNTE“. In den Ausgaben Nr. 19 vom 04.05.2005 und Nr. 20 vom 12.05.2005 hat sie unter gleichzeitiger Bebilderung mit teilweise den Verfügungskläger, die Kindesmutter N und das Kind A zeigenden Fotografien im Rahmen eines Interviews mit der Kindesmutter über deren Beziehung zum Verfügungskläger und dessen Vaterschaft für den 2-jährigen A berichtet, wobei wegen der Einzelheiten auf die als Anlagen K 1 und K 2 vorgelegten Illustrierten Bezug genommen wird. Die inhaltliche Richtigkeit der Darstellung bestreitet der Verfügungskläger nicht, gesteht sie aber auch nicht ausdrücklich zu. |
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| Der Verfügungskläger hat die Verfügungsbeklagte erfolglos mit Schreiben vom 13.05.2005 wegen der Bildberichterstattung und mit Telefaxschreiben vom 16.05.2005 wegen der Bild- und der Textberichterstattung abgemahnt. |
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| Der Verfügungskläger ist der Auffassung, |
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| ihm stehe gegen die Verfügungsbeklagte ein Unterlassungsanspruch nach §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB und nach §§ 823 Abs. 2, 1004 BGB in Verbindung mit §§ 22, 23 KUG zu. Die Wort- und Bildberichterstattung greife in rechtswidriger Weise in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht und sein Recht am eigenen Bild ein. Die angegriffenen Äußerungen zu A I 6, 19, 20, 21, 23, 24 und 26 beträfen seine, des Klägers absolut geschützte Intimsphäre. Auch soweit in den Äußerungen zu A. I. 3, 4, 5, 8, 13, 14, 20, 21, 23, 25, 28, 33 und 34 sowie zu A. II. 4 die Privatsphäre betroffen sei, rechtfertige die Informationsfreiheit nicht diesen schweren Eingriff in das nach Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht. Es handele sich überwiegend um private Fragen, die nur ihn und die Interviewgeberin etwas angingen, nicht dagegen die Öffentlichkeit. Es fehle zudem an einer ernsthaften, sachbezogenen Erörterung. Insgesamt sei das Unterlassungsbegehren sowohl hinsichtlich der Punkte I. 1 - 35 und II. 1 - 4 als auch hinsichtlich der Behauptung, er, der Verfügungskläger sei der Vater des am 24.08.2003 in Paris geborenen Kindes A. der Nicole C. (A. 3), begründet. Dies gelte umso mehr, als die Äußerungen der Nicole C. erklärtermaßen dazu dienten, Druck auf ihn, den Verfügungskläger auszuüben. |
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| Desweiteren verstoße die Berichterstattung gegen den Schutz der Privatsphäre für den familiären Umgang der Eltern mit ihrem Kind, der eine Verstärkung durch Art. 6 Abs. 1 GG erfahre. In diesen Bereich griffen die beanstandeten Aufnahmen ein. Darüber hinaus beträfen die veröffentlichen Bilder Zeiträume, in denen er noch nicht regierender Fürst von Monaco und damit auch keine absolute Person der Zeitgeschichte gewesen sei. |
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| Der Verfügungskläger stellt die folgenden Anträge: |
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| A. Die Verfügungsbeklagte hat es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, letztere zu vollziehen am Geschäftsführer der Beklagten, zu unterlassen, |
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| I. in Bezug auf den Antragsteller, wie in der Ausgabe der Zeitschrift „BUNTE“ Nr. 19 vom 04.05.2005 im Rahmen des Interviews mit Frau N geschehen und nachstehend wiedergegeben, folgendes - wörtlich oder sinngemäß - zu behaupten und/oder zu verbreiten: |
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| 1. „Ich habe ihn auf einem Flug Nizza - Paris am 13.07.1997 kennen gelernt.“ |
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| 2. „Der Chefsteward hatte mir gesagt, dass er ein Auge auf mich geworfen habe und mich deshalb zu ihm in die 1. Klasse geschickt.“ |
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| 3. „Bei den Sicherheitsdemonstrationen schaute er mich mit viel Nachdruck an, und nachdem ich meine normale Arbeit getan hatte, fragte er zum Schluss, ob er meine Telefonnummer haben dürfe, die ich ihm auch gegeben habe. Ich habe ihn noch um ein Autogramm gebeten, er hat auf einer kleinen Spielkarte unterschrieben.“ |
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| 4. „Ungefähr zwei Wochen später hat er auf meinen Anrufbeantworter gesprochen, hat eine Nachricht hinterlassen, die mich ein bisschen überrascht hat, weil er sagte: „Guten Tag, hier spricht A. . Ich weiß nicht ob Sie sich an mich erinnern. Wir haben uns auf einem Flug Nizza - Paris kennen gelernt. Hier meine Telefonnummer. Ich würde mich freuen, wenn Sie mich anrufen.““ |
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| 5. „Wir haben ein paar Mal auf unseren Anrufbeantwortern aneinander vorbeitelefoniert. Ich stand im Shuttle-Bus, als er mich erreichte und fragte, ob ich ihn in Monaco besuchen wolle. Ich habe ihn gefragt, ob das nicht kompliziert sei. Er sagte: „Nein, machen Sie sich keine Sorgen, ich habe eine Wohnung dort, es gibt keine Probleme.“ Als ich ihn dort traf, war er vom vielen Sport müde. Er ging in ein anderes Zimmer, weil seine Schwester S ihn anrief. Später besuchten wir ein Restaurant, ein Freund von ihm kam dazu. Dann sind wir im Park hinter dem Casino spazieren gegangen.“ |
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| 6. „Ich kann mich genau daran erinnern, wie er meine Hand hielt. Wir lagen uns dann zuhause bis zum Morgen einfach in den Armen.“ |
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| 7. „Ich war oft mit ihm im Restaurant, im Kino. Wenn er keine offiziellen Verpflichtungen hatte, nahm er mich überall mit.“ |
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| 8. (auf Frage: Wie hat er reagiert, als Sie ihm erzählten, dass Sie schon zwei Kinder haben, in Scheidung leben?) „Sehr gut. Er sagte es störe ihn nicht.“ |
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| 9. „Wenn er offizielle Verpflichtungen hatte, wartete ich in seiner Wohnung auf ihn. Ich machte das Diner.“ |
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| 10. „Ich merkte aber, dass ihm meine Art gefiel. Auch in der Öffentlichkeit und vor anderen jungen Frauen hatte er zärtliche Gesten für mich. Er zeigte sein Vertrauen. So gab er mir schnell seine Wohnungsschlüssel.“ |
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| 11. „Am Anfang, die ersten zwei, drei Jahre, trafen wir uns durchschnittlich einmal im Monat, jedes mal 3 bis 4 Tage. Sein Vertrauensmann holte mich am Flughafen ab und stand zu meiner Verfügung, wenn A. keine Zeit hatte. Er brachte mich in Museen oder so. A. war oft sehr beschäftigt. Unsere Zeit zusammen war meistens ruhig. Aber wir gingen auch zu offiziellen Terminen gemeinsam, etwa zum MTV Music Award.“ |
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| 12. (auf Frage: Gab es damals in Ihrem Leben nur A. ?): „Ja.“ |
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| 13. „Eines Abends wurde ein Diner mit 20 Gästen gegeben. A. hatte mir gesagt, dass wir nicht gemeinsam hingehen können, da sein Vater teilnehme. Um 19.00 Uhr hat er mich angerufen, dass ich doch an dem Diner teilnehmen solle. Er konnte mich nicht abholen, hat stattdessen seine Bodyguards geschickt. A. erwartete mich vor dem Restaurant. Ich habe ihm gesagt, dass ich etwas nervös sei bei diesem fast offiziellen Anlass und mit meinem grauen Kostüm mein Bestmögliches getan hätte. Er sagte: „Mach dir keine Sorgen, du bist sehr schön.“ Er führte mich zu seinem Vater und sagte ihm: „Hier ist N, von der ich Ihnen erzählt habe.“ In der Aufregung habe ich statt des protokollarischen „Monseigneur“ „Bonsoir Monsieur“ gesagt. Niemand hatte mich gebrieft. Seine Reaktion war ein wenig kalt, aber während des Diners habe ich den Eindruck gewonnen, dass er sehr sympathisch ist, nicht so streng, wie er auf den Bildern wirkte. Am Ende des Diners hat er dann zu seinem Sohn gesagt: „Wir müssen sprechen.“ A. ist mit ihm weggefahren, hat mir aber bei dieser Gelegenheit sein schönstes indirektes Kompliment gemacht. Einem Freund sagte er: „Pass gut auf N auf, sie ist mir sehr teuer.“ Dann hat er mich geküsst. Fast zwei Stunden später holte er mich wieder ab.“ |
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| 14. „Wir haben am nächsten Morgen geredet. Ich fand ihn seltsam, war beunruhigt. „Ich habe nachgedacht“, sagte er mir, „ich glaube es wäre besser, wenn wir nur Freunde bleiben.“ Ich habe gleich an das Treffen mit seinem Vater gedacht und habe ihn darauf angesprochen. Er sagte zu mir: „Selbst wenn mein Vater etwas sagen würde, mit dem ich nicht einverstanden wäre, würde ich es Dir nicht erzählen.““ |
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| 15. „(...) also rief ich ihn an und sagte ihm: „Es geht mir dreckig, ich liebe dich, muss wissen, ob jetzt Schluss ist. Jetzt will ich dich etwas fragen und möchte eine ehrliche Antwort von dir: „Was würdest du an meiner Stelle tun?“ Da sagte er, „An deiner Stelle würde ich warten, nicht lange, aber ich würde trotzdem warten.“ |
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| 16. „Es stimmt, die Beziehung wurde komplizierter. Es schien, als hätte er Angst, sich zu trauen, machte einen Schritt vorwärts und zwei zurück. Jetzt rief ich ihn öfter an, aber wir sahen uns im gleichen Rhythmus, nur jeweils viel kürzere Wochenenden. Manchmal trafen wir uns jetzt auch in Paris.“ |
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| 17. „Er ist niemand, der streitet, ich auch nicht. Er spricht nicht über Gefühle. Lieber zeigt er seinen Humor.“ |
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| 18. „Es war an um meinen Geburtstag, meinen 31., im Dezember 2002, den ich gerne mit ihm gefeiert hätte. An dem Tag selbst war er bei einer Bobsleigh-Meisterschaft in Skandinavien, also lud er mich zwei Tage vorher zum Feiern nach Monaco ein. Ich gestehe, ich war genervt, denn schon am Flughafen stieß ich auf eine Illustrierte mit dem Cover „A. hat seine Prinzessin gefunden: Alicia W. “. Ich hätte wirklich Lust, gleich wieder nach Hause zu fliegen. A. wurde im letzten Augenblick durch eine Sitzung verhindert, hatte einen Freund gebeten, mich ins Restaurant auszuführen. Er kam tatsächlich nach, ich habe meinen Geburtstagskuchen mit Kerzen bekommen. Wir sind dann noch in einen Klub und dort waren nun besonders viele Mädchen um ihn herum. Es war alles ein bisschen zu viel für mich. Kein guter Abend. Als wir nach Hause gingen, haben wir über diese Hochzeitsgeschichte gesprochen, und er sagte, dass sie nicht stimme.“ |
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| 19. „Ich wurde in der Nacht schwanger, wobei weder er noch ich es wollten.“ |
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| 20. „Als er kam, habe ich von meinen Symptomen gesprochen und gefragt: „Was machen wir , wenn ich schwanger bin?“ Da sagte er: „Wenn es so ist, musst du das Kind behalten.“ Später am gleichen Tag fing er an, Jungennamen zu suchen - und ich Mädchennamen. Ich fragte ihn: „Warum suchst du Jungennamen, du weißt, dass ich schon zwei Jungen habe?“ Er sagte: „Weil ich weiß, dass du nur Söhne kriegst!“ |
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| 21. „Ich habe einen Test gemacht und war dermaßen unruhig, dass ich es ihm am Telefon sagen wollte. Ich wollte dass er sehr, sehr schnell eine Entscheidung trifft. Er konnte mich nicht sprechen, rief am übernächsten Abend zurück. Zwei Stunden haben wir telefoniert. Er sagte mir: „Behalte das Kind. Ich kümmere mich darum. Euch wird es an nichts fehlen. Ich verspreche dir nicht die Heirat, aber behalte es und habe keine Angst. Ich werde es peu à peu in die Familie einführen. Ich möchte, dass es erst mal unter uns bleibt. Ich muss es nur meinem Anwalt und Jugendfreund sagen.“ |
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| 22. (auf Frage: Hat er sich während der Schwangerschaft für Sie interessiert?): „Von Zeit zu Zeit. Er war sehr lieb zu mir, erkundigte sich nach meinem Zustand.“ |
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| 23. Er reservierte mir eine Suite im Hotel „C.“ wo ich drei Tage blieb. Er ist jeden Tag gekommen, jedes Mal ungefähr eine Stunde. Er zeigte sich jedes Mal sehr zärtlich, er streichelte mich, war aber auch nervös. Am zweiten und letzten Abend wollte er bei mir übernachten. (...) Bei diesem Treffen habe ich ihm auch gesagt, dass ich in dem Falle, dass er das Kind nicht anerkennt, gerichtlich gegen ihn vorgehen müsste. Noch etwas wollte ich: Dass er für uns ein Haus ganz in seiner Nähe findet. Er versprach, sich umzuhören, wie man eine Vaterschaftsanerkennung diskret regelt und ebenso diskret ein Haus finden könnte. Übrigens haben wir bei diesem Treffen wieder über Vornamen gesprochen, er mochte Eric, Stéphane und auch seinen eigenen zweiten Vornamen A.. |
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| 24. „Ich glaube tatsächlich, dass er sich wegen seiner katholischen Erziehung vorwarf, ein uneheliches Kind gezeugt zu haben.“ |
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| 25. „A. hat mir einmal gesagt: „Wäre ich jemand anderer, wäre es kein Problem.“ Nach fünf Monaten Schwangerschaft hat er aber den Kontakt zu mir abgebrochen.“ |
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| 26. „Ich gestattete am Tag meiner Entlassung bereitwillig die von A. Anwalt organisierte DNA-Probe eines Schweizer Labors. A. ist dazu in der Schweiz gewesen. Ich habe das Resultat nicht gesehen, aber sein Anwalt hat mir später mal gesagt: „Es hätte mich überrascht, wenn der Test negativ gewesen wäre“. |
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| 27. „Zunächst hatte unser Sohn einen anderen Vornamen. Eric A. Stéphan. Ich mochte Eric überhaupt nicht, tat es aber für A. , um ihm zu zeigen, wie wichtig er mir als Vater war. Letztendlich fand er Eric aber auch nicht so schön und inzwischen heißt unser Sohn A., was auch der zweite Vorname von A. ist.“ |
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| 28. „Er war überwältigt und sagte, dass es schwer für ihn sein würde, seiner Vaterrolle gerecht zu werden. Letztendlich hat er den Kleinen mit 2 ½ Monaten zum ersten Mal gesehen. Er hat ein wenig gewartet, bevor er ihn auf den Arm genommen hat.“ |
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| 29. „Inzwischen hatte A. über seinen Anwalt angefangen mich finanziell zu unterstützen.“ |
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| 30. „Der Anwalt hat mir dann gesagt, dass ich in A. Pariser Wohnung im 16. Pariser Arrondissement gehen kann, weil er sie so selten nutzt.“ |
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| 31. „A. , sein Anwalt und ich trafen uns am 15.12.2003 um 14.00 Uhr beim Notar. Ich musste früher kommen, damit die Bodyguards mich nicht sehen. Wir legten die Geburtsurkunden von A. , A. und mir vor. Er hat ein Dokument unterzeichnet. Ich habe mich zuvor erkundigt, ob diese notarielle Anerkennung gültig ist. Sie ist es, muss aber ans Rathaus übertragen werden. A. hatte angeordnet, dass dies erst nach seiner Thronbesteigung geschehen sollte.“ |
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| 32. (auf Frage: Haben Sie ihr Haus bekommen?) „Ich habe es im April 2004 gefunden. Es ist noch eine Baustelle. Offiziell gehört das Haus zur Hälfte einer Immobiliengesellschaft, die andere Hälfte ist auf meinen Sohn eingetragen. Ich habe Wohnrecht bis zum 18. Geburtstag meines Kindes, was ich nicht sehr großzügig finde.“ |
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| 33. „Ich wollte, dass er sich zumindest regelmäßig meldet, er tut es. Einmal allerdings tauchte er 5 Monate nicht auf. Beim letzten Mal, als er da war, schlief der Kleine, also habe ich was gekocht und wir haben eine DVD angeschaut (...). Zuletzt hat er nicht mehr bei uns übernachtet, sondern in der Pariser Wohnung seines Vaters, die nicht weit weg ist. Wenn er mal einen Monat nicht kommen konnte, dann reiste ich zum an die Côte d`Azur in eine Wohnung, die mir ein Freund geliehen hatte, und er besuchte uns dort. Wir waren dann nur noch wie Vater und Mutter. „Für den Moment möchte ich dass nichts passiert, denn wenn wir weiter machen, glaube ich, dass wir ein zweites Kind kriegen“, sagte er. (...) Er hat sich auch um A. gekümmert als ich krank war, hat ihn sogar gewickelt.“ |
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| 34. (auf Frage: Seit wann haben Sie ihn nicht mehr am Telefon gesprochen?) „Seit er mir zum letzten Mal im Februar die Notarpapiere versprochen hat. Er hat mich gebeten ihm noch ein bisschen Zeit zu lassen. Das war, als es seinem Vater schon schlecht ging. Er hat mir gesagt, dass er nicht frei ist, sein Kind zu sehen.“ |
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| 35. „A. hat immer für uns gesorgt. Wir wohnen in seiner Wohnung und er kommt für unseren Unterhalt auf.“ |
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| II. in Bezug auf den Antragsteller, wie in der Ausgabe der Zeitschrift „BUNTE“ Nr. 20 vom 12.05.2005 im Rahmen des Interviews mit Frau Nicole C. geschehen und nachstehend wiedergegeben, folgendes - wörtlich oder sinngemäß - zu behaupten und/oder zu verbreiten: |
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| 1. „Ich habe kein Schriftstück, nur die Registernummer des Dokuments vom 15.12.2003. Mehrmals habe ich ein notarielles Attest verlangt, das bestätigt, dass es diesen Akt meinen Sohn betreffend gibt. Immer hieß es: „Später!“. Nach der Beisetzung R. habe ich wieder den Notar gebeten, dass das Versprechen von A. gehalten wird, die damals ausgestellte Vaterschaftsanerkennung auf der Geburtsurkunde eintragen zu lassen (...). Also habe ich eine Kopie der Notarakte gefordert. Er hat es verweigert und dann meinem Notar gesagt: „Sie fängt an, uns zu nerven“. A. Berater rief mich an und meinte lakonisch: „Du bekommst schon deine Papiere. In einer Woche oder in acht Monaten...“. |
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| 2. „Ich weiß, dass A. ein eleganter Mensch ist. Und auch so einfach. Ich weiß auch, dass er im Grunde seines Herzens keine Komplikationen will. Wie soll ich es erklären, A. ist der Typ Mann, der, wenn wir zusammen gegessen haben, den Tisch abräumen hilft. Ich appelliere an sein Herz und weiß, dass er die Interessen seines Sohnes verstehen wird. Ich mache nichts gegen ihn. Ich wünsche mir nur, dass er ein bisschen Verantwortung übernimmt. Ich weiß, dass A. meine Offenheit und meine Einfachheit sehr schätzt, ich bin keine Goldgräberin. Niemand wird ihm übel nehmen, dass er eine schöne Liebesgeschichte hatte - und so ein hübsches Kind. In meiner Kultur ist ein Kind immer ein Segen, ein positives Ereignis. Ein Vater erkennt immer sein Kind an.“ |
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| 3. „(...) Die finanzielle Unterstützung wird mir bar ausgezahlt, ich bin offiziell nicht in A. Pariser Wohnung im 16. Arrondissement eingetragen, kann also keinen Beweis für meinen Wohnort vorlegen (...).“ |
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| 4. „Er hat mir immer gesagt, dass eine Ehe nicht möglich ist. (...)“ |
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| III. wörtlich oder sinngemäß zu behaupten und/oder zu verbreiten, der Antragsteller sei der Vater des am 24.08.2003 in Paris geborenen Kindes A. der Nicole C.; |
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| IV. Folgende Fotos erneut zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen: |
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| 1. in der Ausgabe der Zeitschrift „BUNTE“ Nr. 19 vom 04.05.2005 |
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| a) das kleine Foto auf der Titelseite, das den Antragsteller mit einem Kind auf dem Arm zeigt und mit dem Text „A. von Monaco mit dem kleinen A.“ versehen ist und das auf S. 25 im Heftinneren erneut abgedruckt ist mit dem Text „Schnappschuss Prinz A. hält den kleinen A. auf dem Arm. Er scheint Kinder zu mögen“. |
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| b) das Foto auf S. 24 dieser Ausgabe, das den Antragsteller zusammen mit Frau N zeigt und mit dem Zitat versehen ist „Wir lagen uns einfach in den Armen. Das war sehr süß“. |
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| 2. in der Ausgabe der Zeitschrift „BUNTE“ Nr. 20 vom 12.05.2005 |
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| a) das auf der Titelseite der Ausgabe Nr. 20 groß veröffentlichte Foto, dass den Antragsteller mit einem Kind auf dem Arm zeigt und mit dem Text „Fürst A. und A.“ versehen ist; |
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| b) die auf dem Titelblatt veröffentlichten zwei kleinen Fotos, die den Antragsteller zusammen mit einem Kind zeigen; |
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| c) sämtliche auf den Seiten 28 und 29 veröffentlichten Fotos, die den Antragsteller mit einem Kind zeigen; |
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| d) die auf S. 32 veröffentlichten zwei kleinen Fotos, die den Antragsteller mit seinem Kind zeigen (Vater und Sohn? (...)). |
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| Die Verfügungsbeklagte beantragt |
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| Zurückweisung des Verfügungsantrages. |
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| dass die Veröffentlichungen nebst Bildberichterstattung in unzulässiger Weise in das Persönlichkeitsrecht des Verfügungsklägers eingreifen würden. Die der Wahrheit entsprechenden Veröffentlichungen hätten im Kern zum Gegenstand, dass der Verfügungskläger als künftiger Regierender Fürst von Monaco und damit Staatsoberhaupt des Fürstentums seit 2 Jahren einen nichtehelichen Sohn habe, zu dem er sich bislang nicht bekannt habe. Die bereits etwa 8 Jahre andauernde Beziehung zu Nicole C. selbst, über die gleichfalls wahrheitsgemäß berichtet worden sei, sei nicht geheim gehalten worden. Das besondere öffentliche Interesse ergebe sich bereits aus der besonderen Situation der konstitutionellen Erbmonarchie des Fürstentums Monaco und ausschließlich männlicher Thronfolge. Die geschützte Persönlichkeitssphäre des Verfügungsklägers sei nicht verletzt. Die Informationen beträfen auch in Teilbereichen nicht die absolut geschützte Intimsphäre, sondern nur die relativ geschützte Privatsphäre. Dies gelte beispielhaft für die Punkte A. I. 6., 19 - 21, 23, 24 und 26, die eher der Sozialsphäre zuzuordnen seien. Andere Bereiche beträfen den nicht vom Verfügungskläger zu bestimmenden persönlichen Bereich der Interviewpartnerin N und des Kindes A., nicht dagegen den eigentlichen familiären Bereich. Das aus der Stellung des Verfügungsklägers als Staatsoberhaupt resultierende besondere Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege vor diesem Hintergrund das Interesse des Verfügungsklägers am Schutz seiner Privatsphäre. Gleiches gelte für die begleitende Bildberichterstattung, zumal es sich nicht um heimliche, sondern im Einverständnis des Verfügungsklägers gemachte Aufnahmen handele. Schließlich falle die Abwägung im Bereich des § 23 Abs. 2 KUG wegen des öffentlichen Interesses am Vorhandensein eines nichtehelichen Sohnes des regierenden Fürsten von Monaco zu Gunsten der Pressefreiheit aus. |
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| Dass sich der Verfügungskläger bezüglich der Anerkennung der Vaterschaft unter Druck gesetzt fühle, ändere nichts an der Zulässigkeit der Veröffentlichungen. |
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| Wegen des weiteren Parteivorbringens wird auf den vorgetragenen Inhalt der gewechselten Schriftsätze und ihrer Anlagen Bezug genommen. |
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