BVERFG 2 BvR 133/10

published on 17/08/2012 00:00
BVERFG 2 BvR 133/10
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Gericht

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Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 100.000 € (in Worten: einhunderttausend Euro) festgesetzt.

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Rechtsanwalt


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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09/09/2016 13:47

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines Beamten gegen die Zuweisung einer Tätigkeit bei einer Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG nicht zur Entscheidung angenommen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
09/09/2016 13:47

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines Beamten gegen die Zuweisung einer Tätigkeit bei einer Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG nicht zur Entscheidung angenommen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
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published on 22/06/2017 00:00

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund mündlicher Verhandlung vom 3. Juli 2014, soweit die Klage abgewiesen worden ist, teilweise geändert. Die Nebenbestimmung Nr. 15 in dem Bescheid vom
published on 30/06/2016 00:00

Tenor 1. Soweit der Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt wurde, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen K
published on 02/05/2016 00:00

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe A.
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