Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Jan. 2018 - 5 StR 544/17

published on 23/01/2018 00:00
Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Jan. 2018 - 5 StR 544/17
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Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
5 StR 544/17
vom
23. Januar 2018
in der Strafsache
gegen
wegen schweren Bandendiebstahls u.a.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts
und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 23. Januar 2018 gemäß § 349
Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. Juni 2017 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Ausspruch über den Vorwegvollzug eines Teils der Strafe vor der Maßregel entfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2017 – 5 StR 38/17, und Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 3. November 2017).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Mutzbauer Sander Schneider Berger Mosbacher ECLI:DE:BGH:2018:230118B5STR544.17.0
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published on 07/03/2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 38/17 vom 7. März 2017 in der Strafsache gegen wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI:DE:BGH:2017:070317B5STR38.17.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des G
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