BGH 5 ARs 60/15
ECLI: ECLI:DE:BGH:2016:020316B5ARS60.15.0
published on 02/03/2016 00:00
BGH 5 ARs 60/15
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Gericht
Richter
Tenor
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Der beabsichtigten Entscheidung des 3. Strafsenats steht Rechtsprechung des 5. Strafsenats nicht entgegen. An eventuell früher abweichender Rechtsprechung hält der Senat aus den Gründen des Anfragebeschlusses nicht fest.
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Sander Schneider König
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Berger Feilcke
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published on 15/11/2016 00:00
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published on 10/07/2017 00:00
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