BGH 5 ARs 57/16

ECLI: ECLI:DE:BGH:2017:230217B5ARS57.16.0
published on 23/02/2017 00:00
BGH 5 ARs 57/16
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Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Tenor

Der Senat stimmt der Rechtsansicht des anfragenden 2. Strafsenats zu. Er gibt eigene Rechtsprechung auf, soweit sie der Anfrage entgegenstehen sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 5 StR 355/15, NStZ-RR 2016, 8 zur strafschärfenden Berücksichtigung von nicht näher differenziertem direkten Vorsatz insgesamt).

Mutzbauer     

       

Dölp     

       

König 

       

Berger     

       

Mosbacher     

       

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published on 14/10/2015 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 355/15 vom 14. Oktober 2015 in der Strafsache gegen wegen versuchten Mordes u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Oktober 2015 beschlossen : 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil
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published on 17/01/2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 334/15 vom 17. Januar 2018 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Mordes u.a. ECLI:DE:BGH:2018:170118U2STR334.15.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhandlung vom 20.
published on 10/01/2018 00:00

Nachträglicher Leitsatz Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja BGHR: ja Veröffentlichung: ja StGB § 46 Abs. 2 und 3 1. Der Umstand, dass der Täter mit Tötungsabsicht gehandelt hat, kann beim vorsätzlichen Tötungsdelikt strafschärfend berücksichtigt
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