Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2014 - 4 StR 577/13

bei uns veröffentlicht am26.02.2014

Gericht

Bundesgerichtshof


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Richter

Urteilsbesprechung zu Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2014 - 4 StR 577/13

Urteilsbesprechungen zu Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2014 - 4 StR 577/13

Referenzen - Gesetze

Strafprozeßordnung - StPO | § 267 Urteilsgründe


(1) Wird der Angeklagte verurteilt, so müssen die Urteilsgründe die für erwiesen erachteten Tatsachen angeben, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden. Soweit der Beweis aus anderen Tatsachen gefolgert wird, sollen auch diese

Strafgesetzbuch - StGB | § 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls


(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Gesc

Strafgesetzbuch - StGB | § 242 Diebstahl


(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2014 - 4 StR 577/13 zitiert 6 §§.

Strafprozeßordnung - StPO | § 267 Urteilsgründe


(1) Wird der Angeklagte verurteilt, so müssen die Urteilsgründe die für erwiesen erachteten Tatsachen angeben, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden. Soweit der Beweis aus anderen Tatsachen gefolgert wird, sollen auch diese

Strafgesetzbuch - StGB | § 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls


(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Gesc

Strafgesetzbuch - StGB | § 242 Diebstahl


(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

Strafgesetzbuch - StGB | § 248a Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen


Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschrei

Referenzen - Urteile

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2014 - 4 StR 577/13 zitiert oder wird zitiert von 5 Urteil(en).

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2014 - 4 StR 577/13 zitiert 4 Urteil(e) aus unserer Datenbank.

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2011 - 1 StR 312/11

bei uns veröffentlicht am 12.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 312/11 vom 12. Juli 2011 in der Strafsache gegen wegen Diebstahls u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Juli 2011 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ka

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Dez. 2012 - 4 StR 453/12

bei uns veröffentlicht am 18.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 453/12 vom 18. Dezember 2012 in der Strafsache gegen wegen Totschlags Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 18. Dezember 2012 gemäß § 349

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Okt. 2013 - 4 StR 124/13

bei uns veröffentlicht am 24.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 124/13 vom 24. Oktober 2013 Nachschlagewerk: ja BGHR: zu § 66 Abs. 1 StGB, nur zu II. 2. BGHSt: nur zu II. 2. Veröffentlichung: ja ____________________________ StGB § 66 Abs. 1 EGStGB § 316

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Juni 2010 - 4 StR 241/10

bei uns veröffentlicht am 29.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 241/10 vom 29. Juni 2010 in der Strafsache gegen wegen räuberischen Diebstahls Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat zu 2. auf Antrag, im Übrigen nach Anhörung des Generalbundesanwalts und nach Anhörung de
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Bundesgerichtshof Urteil, 03. März 2016 - 4 StR 497/15

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 497/15 vom 3. März 2016 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI:DE:BGH:2016:030316U4STR497.15.0 Der 4. Strafsenat des B