Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2012 - 2 StR 622/11

published on 12/07/2012 00:00
Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2012 - 2 StR 622/11
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Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
2 StR 622/11
vom
12. Juli 2012
in der Strafsache
gegen
wegen versuchten schweren Raubes u. a.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts
und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 12. Juli 2012 gemäß § 349 Abs. 2
und Abs. 4 StPO beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 17. Mai 2011 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass
a) der Angeklagte des versuchten besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig ist sowie
b) der Urteilstenor dahin ergänzt wird, dass die von dem Angeklagten in dieser Sache in Polen erlittene Freiheitsentziehung im Maßstab 1:1 auf die hier verhängte Strafe angerechnet wird.
Im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Becker Fischer Appl Schmitt Krehl
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