Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2012 - 2 StR 622/11
published on 12/07/2012 00:00
Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2012 - 2 StR 622/11
Urteilsbesprechung zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze
Referenzen - Urteile
Gericht
Richter
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
2 StR 622/11
vom
12. Juli 2012
in der Strafsache
gegen
wegen versuchten schweren Raubes u. a.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts
und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 12. Juli 2012 gemäß § 349 Abs. 2
und Abs. 4 StPO beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 17. Mai 2011 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass
a) der Angeklagte des versuchten besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig ist sowie
b) der Urteilstenor dahin ergänzt wird, dass die von dem Angeklagten in dieser Sache in Polen erlittene Freiheitsentziehung im Maßstab 1:1 auf die hier verhängte Strafe angerechnet wird.
Im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Becker Fischer Appl Schmitt Krehl
a) der Angeklagte des versuchten besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig ist sowie
b) der Urteilstenor dahin ergänzt wird, dass die von dem Angeklagten in dieser Sache in Polen erlittene Freiheitsentziehung im Maßstab 1:1 auf die hier verhängte Strafe angerechnet wird.
Im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Becker Fischer Appl Schmitt Krehl
Urteilsbesprechung zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Urteilsbesprechungen zu {{shorttitle}}
{{title}} zitiert {{count_recursive}} §§.
3 Referenzen - Urteile
{{Doctitle}} zitiert oder wird zitiert von {{count_recursive}} Urteil(en).
published on 12/07/2012 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 620/11 vom 12. Juli 2012 in der Strafsache gegen wegen bandenmäßiger Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion u. a. hier: Erklärung gemäß § 30 StPO Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Jul
published on 04/07/2012 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 622/11 vom 4. Juli 2012 in der Strafsache gegen wegen versuchten schweren Raubes u.a. hier: Erklärung gemäß § 30 StPO Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. Juli 2012 beschlossen: Es wird festgestel
published on 10/07/2014 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 S t R 2 4 7 / 1 4 vom 10. Juli 2014 in der Strafsache gegen wegen schweren Raubes u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Juli 2014 gemäß § 349 Abs. 2 und 4, § 354 Abs. 1 StPO beschlossen: Die Revis
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{Doctitle}}.