AGBN 109 C 323/14
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2015:0218.109C323.14.00
published on 18/02/2015 00:00
AGBN 109 C 323/14
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Gericht
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Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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Tatbestand
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published on 29/07/2015 00:00
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 18.02.2015 (109 C 323/14) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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