Wie wird man juristischer Fachübersetzer oder Justiz-Dolmetscher - umfassendes Berufsprofil
Studium oder Quereinstieg: Möglichkeiten für Übersetzer im Rechtswesen
Im juristischen Bereich ist es nicht ausreichend, nur die Sprachen zu beherrschen, zwischen denen übersetzt wird. Ein tiefes Verständnis der Materie ist ebenfalls erforderlich. Dies gilt besonders bei der Übersetzung komplexer Texte und nicht nur einfacher Dokumente.
Wer eine Karriere als Übersetzer im Rechtsbereich anstrebt, beginnt oft mit einem Studium der Übersetzungswissenschaften. Dieses Studium vermittelt schrittweise das notwendige Handwerkszeug für das Berufsleben. Um juristische Texte präzise übersetzen zu können, ist auch fachliches Wissen essenziell. Einige Studiengänge bieten daher eine Spezialisierung im Bereich Jura an.
Nicht jeder Übersetzer hat ein spezialisiertes Übersetzerstudium absolviert. Obwohl in vielen Bundesländern für die Ermächtigung ein Übersetzerstudium oder eine staatliche Prüfung erforderlich ist, ist der Beruf des Übersetzers an sich nicht geschützt. Viele Menschen kommen als Quereinsteiger zum Übersetzen, nachdem sie zunächst einen anderen beruflichen Weg verfolgt haben. Besonders im Bereich der juristischen Fachübersetzung gibt es viele Kollegen, die zuvor eine juristische Ausbildung absolviert haben. Diese Ausbildung stärkt ihre Fachkompetenz erheblich. Mittlerweile gibt es auch Online-Fortbildungen, die auf die Tätigkeit als Justiz-Dolmetscher vorbereiten.
Einheitliche Regelung: Das neue Gerichtsdolmetschergesetz ab 2023
Bislang waren die Bestellungen von Dolmetschern und Übersetzern für die Tätigkeit bei Gerichten, Behörden und Notaren durch die Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer geregelt. Mit Wirkung vom 01. Januar 2023 führte das neue Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) eine bundeseinheitliche Regelung ein. Dieses Gesetz standardisiert die Voraussetzungen für die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und setzt eine Befristung der Beeidigung auf fünf Jahre fest, mit der Option auf Verlängerung. Die Zuständigkeit für die allgemeine Beeidigung liegt weiterhin bei den Oberlandesgerichten oder Landgerichten, in deren Bezirk die Dolmetscher ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben.
Antrag auf Beeidigung: Anforderungen und Nachweise im Überblick
Die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern erfolgt durch einen schriftlichen Antrag, dem die Nachweise über die persönliche und fachliche Eignung beigefügt werden müssen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, den Antrag online gemäß dem Onlinezugangsgesetz zu stellen. Eine allgemeine Beeidigung ist möglich für Personen, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sind, oder die in einem dieser Staaten ihren beruflichen Sitz oder Wohnsitz haben. Weitere Voraussetzungen sind Volljährigkeit, Eignung, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und Zuverlässigkeit.
Bewerber müssen über gründliche Kenntnisse der deutschen Sprache und der zu beeidigenden Fremdsprache verfügen. Dem Antrag sind entsprechende Nachweise beizufügen. Dies kann ein Zeugnis über eine bestandene Dolmetscherprüfung vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle in Deutschland oder ein Zeugnis über eine sonstige bestandene staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung für den Dolmetscherberuf in Deutschland sein. Zulässig ist auch ein im Ausland erworbenes Prüfungszeugnis, das von einer zuständigen deutschen Stelle als gleichwertig anerkannt worden ist. In diesem Fall ist zusätzlich der Anerkennungsbescheid vorzulegen.
Die erforderlichen Grundkenntnisse der deutschen Rechtssprache können durch eine separate Prüfung nachgewiesen werden. Ein weiterer Nachweis dieser Kenntnisse ist nicht erforderlich, wenn bereits ein Zeugnis über die bestandene erste oder zweite juristische Staatsprüfung oder eine erfolgreich absolvierte Schwerpunktbereichsprüfung eines deutschen Hochschulinstituts vorgelegt wird. Die Kosten für die Beeidigung und die Verlängerung der Beeidigung von Dolmetschern richten sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Kostengesetzen.