Montageanleitung: Eine lediglich fremdsprachige Anleitung ist mangelhaft


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Eine Montageanleitung ist mangelhaft und begründet einen Sachmangel der zu montierenden Sache, wenn die Anleitung nicht in deutscher, sondern in niederländischer und französischer Sprache verfasst ist.
Diese deutliche Entscheidung traf das Oberlandesgericht (OLG) Hamm und verwies dabei auf die so genannte "Ikea-Klausel" des BGB. Es machte zudem deutlich, dass in ausreichender Weise über die Montage aufgeklärt werden müsse, wenn für das Muster eines Klinkermauerwerks eine Mischung der Steine erforderlich sei, um dem optischen Erscheinungsbild wie auf der Mustertafel zu entsprechen. Das gelte insbesondere, wenn mit den gelieferten Steinen völlig unterschiedliche optische Erscheinungsbilder gestaltet werden könnten, der Bauherr aber erkennbar eine bestimmte Optik der Fassade zur Grundlage seiner Kaufentscheidung gemacht habe (OLG Hamm, 24 U 57/05).


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