Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 24. Sept. 2018 - B 3 K 18.764
Gericht
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
(6:18) Sendungsbeginn (6:26) Moderator: „Jetzt kommt mein angenehmer Teil, denn da bin ich nicht so allein im Studio und ich hab einen ganz tollen Gast bei mir, der sich jetzt selbst vorstellt. Bitteschön.“
(6; 34) R.: „Grüß Gott, mein Name ist … R.und ich bin Geschäftsführer der Destillerie … in M.“
Musik bis (9:45); Jingle (10:00) Beginn Interview
Moderator: „Ja, nochmal herzlich willkommen, … und heute sitzt bei mir Herr … R. und ich freue mich sehr, er ist der Geschäftsführer der Firma G. Meine erste Frage, die ich eigentlich hab, ähm, diese Dynastie stammt ja aus der, kann ich des so sagen, mein ihr habt 1930 ang‘fangt, des is ja, lang her.“
R.: „Ja des is schon.“
Moderator: „Aber es hieß immer R., also der Nachname war immer R.“
R.: „War immer R., ja.“
Moderator: „Wie kommt man dann auf G., ähm, Party…“
R.: „Party.“
Moderator: „Party., genau.“
R.: „Ja, ähm, die Firma G., äh, war mal eine selbstständige Firma, die ursprünglich in P. ansässig war. Feiert jetzt dieses Jahr 190-jähriges Jubiläum schon.“
Moderator: „Mhm.“
R.: „Und der Inhaber G.is dann nachm 2. Weltkrieg von P. nach M. gegangen. … vor Ort, M.und hat da weiterproduziert. Mei Vater hat des dann, glaub, 1979 übernommen, da is der Inhaber gestorben, war kein Nachfolger da und dann waren wir ursprünglich auch in dem seim Firmengebäude und ähm da hamma dann auch die Marken übernommen. Die ganze G. Linie jetzt wo man kennt, G.oder so, des gab‘s damals noch gar ned. Des wurde dann erst später unter dem Markennamen G. lanciert.“
Moderator: „Achso und vorher gab‘s ja, also 1930, ich hab mich erkundigt, gab‘s ja erstmal Schokolade und Süßwaren.“
R.: „Ja. So.“
Moderator: „Also des.“
R.: „S‘ ging ja so mit meinem Großvater los, der kam aus Thüringen sogar und hat sich hier niederg‘lassen, hat dann Großhandel g‘habt für Lebensmittel, insbesondere Süßwaren, Schokolade. Ich weiß noch mei Oma die hat immer die Schokolade zuhause gebunkert. Die alte Milka.“
Moderator: „Ja.“
R.: „Da war noch die, die Alufolie früher drum.“
Moderator: „Ja.“
R.: „Und da gab‘s immer Schoklad.“
Moderator: „Lecker. Naja, war ja ned, also war doch sehr selten oder. Also zu der Zeit, 1930, is ned so wie heut, ganz klar. Und Süßwaren. Und dann ab 1945, gab‘s dann schon mal Liköre.“
R.: „Da gabs Liköre oder auch stärkere Sachen. Da hat er dann angfangen, der … R.für die amerikanischen GIs Schnaps zu brennen. Er durfte des zunächst nur für die Amerikaner machen. Hatte also da vom deutschen Zoll gar kei Erlaubnis ghabt dafür, sondern ham die Amerikaner des Sagen ja g‘habt und so nach, glaub, 48, 49, hat er dann auch fürn deutschen Bedarf die Lizenzen, sozusagen, gekriegt.“
Moderator: „Aber ich denk, da war a guter Umsatz da.“
R.: „Ja.“
Moderator: „Die Amis.“
R.: „Die Amis. Ja wir ham da so schöne Fundstücke, auch in unserem Museum, also, wenn also, ich kann mich noch erinnern, wenn Roggen, der für den menschlichen Bedarf nicht mehr geeignet war, den sollten se dann zur Firma R. bringa und daraus wurde dann Schnaps gemacht.“
(12:43) Moderator: „Aha, gut gut gut.“
(12:45) Moderator: „Ja und die Partyminis, wo du übrigens auch ein ganzes Sammelsurium mitgebracht hast […] vermiss keine Farbe von diesen kleinen Party., die kamen dann erst später, ne, erst in den 80ern?“
R.: „Die kamen erst später in den 80ern, ging des los, mit den, mit den Kleinflaschen und den G.Und ähm…“
Moderator: „Und des is euer Hauptgeschäft jetzt, diese?“
R.: „Des is nach wie vor unser Hauptgeschäft. Steht ungefähr so für 70% vom Umsatz. Ham aber auch viele andere Produkte. Von Kräuterlikören zum Beispiel ang‘fangen. Hier die auch in …ja sehr bekannt sind, wie den …“
Moderator: „Genau.
R.: „Original … [?].
Moderator: „Medizin.“
R.: „Genau, Hausmedizin. Darf man jetzt nimmer drauf schreiben.“
Moderator: Aha.
R.: „Sin. Gibt‘s so a Health Claims Verordnung. Von der EU her und Sie dürfen ja auf Alkohol keinerlei gesundheitsbezogene Aussagen mehr machen. Nichtmal des Wort ‚bekömmlich‘ ist mehr erlaubt.“
Moderator: „Ui.“
R.: „Ja.“
Moderator: „Oh. Aber unbekömmlich auch ned dann. Oder? Also ich mein des wär ja eh schlecht, aber so […] okay.“
…
(13:48) Musik (17:38) Fortsetzung Interview
Moderator: „Montagabend, … Bei mir, der … und er hat mit Schnaps zu tun. Des is natürlich sehr weitläufig. Jetzt wollma mal schaun, … was du denn so den ganzen Tag auch schaffen musst. Wie geht dein Tag los? Wann geht er los, so?“
R.: „Er geht los, Kinder zum Bus in die Schule und dann, ja, ich fang meist so gegen 8 des Arbeiten an und dann kommt die Arbeit zu mir.“
Moderator: „Ja. Dann steht schon alles bereit und du musst sozusagen loslegen. Jetzt hast natürlich als Geschäftsführer auch noch andere Aufgaben. Also beispielsweise, wenn ihr mal so ein neues Produkt, wo kommt des her, wer hat da die Ideen dazu?
R.: „Teilweise kommen se ausm Vertrieb, wir ham ein kleines Vertriebsteam, sowohl Innendienst als auch Außendienst, da hamma zehn Leute, die ganz Deutschland und Österreich bereisen. Da kommen natürlich auch n bisschen die Ideen, die sagen, da läuft des, da kommt vielleicht des mal in […] man schaut in artverwandten Branchen, bei den Cocktails, was geht da?“
Moderator: „Sind ja eigentlich Cocktails, ne, kann man ja sagen.
R.: „Ja.“
Moderator: „Gute Mischungen …“
R.: „Gute Mischungen.“
Moderator: „… in kleinster Form. Also für alle, im Radio kann man des immer so schlecht zeigen, aber wir halten’s a mal hoch, symbolisch. Und da sieht man diese, welche Größe is des?“
R.: „Zwei CL oder zwanzig ML.“
Moderator: „Ja. Und des sind die, ding, also diese kleinen Flaschen, die man dann immer aufn Tisch klopft, damit‘s schäumt oder.“
R.: „Ja.“
Moderator: „Is des.“
R.„Genau. Warum klopft ma die überhaupt. Da wird ich oft g‘fragt. Ja.“
Moderator: „Ja genau. Also ich dacht immer, das man des eben zum Schäumen bringt, was aber ja beim Trinken eher stört, oder, also i kann‘s gar ned.“
R.: „Soll ich‘s a mal machen?“
Moderator: „Ja, klopf a mal, genau.“
*klopf* klopf*
Moderator: „Ja, des is, genau, des is des Geräusch.“
R.: „Und dann schäumt‘s. Ja.“
Moderator: „Aber wie. Jetzt wenn mas aufmacht, sprudelts aber ned raus. Ge. Des is der Vorteil von der Speziflaschen.“
R.: „Ja, den kann ma.“
Moderator: „Also, was hat ma fürn Grund, das des schäumt, dass des vermischt wird, oder?“
R.: „Ja, aber, es setzt sich eigentlich nix ab.“
Moderator: „Ja, stimmt.“
R.: „Also, des is jetzt ned.“
Moderator: „Is ned, is der Spass.”
R.: „Is der Spass, ja.
Moderator: „Is der Spass an der Freude, damit ma ned nur sinnlos reintrinkt, sondern vorher so a bissl Ritual hat.
(19:52) Moderator: „Genau. Was hast du da grad in der Hand? Wollma mal schauen. Des is, hat die Farbe.“
R.: „Des is jetzt ein Neuer, des is der G. Party.mit Nussi, mit Haselnuss und Nougat.“
Moderator (zusprechend): „Aha.“
R.: „Ist auch gerade so ne Welle, mit Haselnuss.“
Moderator (anerkennend): „Ja.“
R.: „Sowohl als Brand, hamma auch n Haselnussschnaps und n Haselnussdestillat oder auch als Likör, sehr beliebt.“
Moderator: „Gut, und wieviel, ich sag mal PS, wieviel Alkohol hat der?“
R.: „Der Nussi hat jetzt nur ganz leichte 18%.“
Moderator (anerkennend): „Mhmm.“
R.: „Des is also wie a Schluck Bier sozusagen.“
Moderator: „Des könnma jetzt quasi so lang hochrechnen, wie ma haben därf, ja, 0,3, is ja beim Autofahren und da gehen a paar rein, gell.“
R.: „Ja dann.“
Moderator: „Also soll ja jetzt ned gleich.“
R.: „Ja, sollma ned machen, aber, ich sag ja, des is jetzt wie a Schluck Bier.“
Moderator: „Ma sollt ja ned sich gleich abschießen.“
R.: „Ne.“
Moderator: „Sondern man soll ja auch was schmecken.“
R.: „Genau.“
(20:42) Moderator: „Und da habt ihr eben Haselnuss. Und was haben wir noch? Zählen wir mal a paar auf, da sind ja ganz viele Farben.“
R.: „Da ist jetzt noch drin, der, ein Erdbeerlikör, der ‚lady‘.“
Moderator: „Mhm. Ach musst ned alle auspacken.“
R.: „Dann hamma auch ganz tolle Mischung, Maracuja mit Vanille.“
Moderator (beeindruckt): „Ui, des ist was für die Mädels.“
R.: „Und dann haben wir dann hier den Blauen, des ist so der Favorit auch bei der Jugend, weil er so schön die Farbe hat, das ist Holunder mit Johannes.
R.: „Sag ich doch.“
Moderator (anerkennend): „Wunderbar. Wunderbar. Also ganz a große Vielfalt. Ich mein des ist jetzt nur …“
R.: „Genau, und des is jetzt noch a bubble gum, also a amerikanischer Kaugummischnaps.“
Moderator: „Der ist rosa.“
R.: „Der is rosa.“
Moderator: „Also pink ist der, ja genau.“
R.: „Des sind ganz verrückte Farben.“
Moderator: „Mhm. Also schöner Partyspass. Steht ja drauf auch, Party. und äh, ja da stellt man mal sowas in die Runde und dann trinken wir mal miteinander auf gute Zeit, gell.“
R.: „Ist halt immer a Spass eigentlich.“
(21:38) Moderator: „Und jetzt kommt meine Frage natürlich: Gibt’s sowas auch alkoholfrei?“
R.: „Ja, da, wenn ich an meine Mutter denke, die hat des schon oft gesagt, macht‘s doch mal einen alkoholfreien Schnaps. Aber es…“
Moderator: „Geht ned.“
R.: „Läuft ned.“
Moderator: „Läuft ned.“
R.: „Es ham schon a paar probiert, in Deutschland auch und …“
Moderator: „Geht ned.“
R.: „Geht ned.“
Moderator: „Geht einfach ned.“
R.: „Es is …“
Moderator: „Na ja, vielleicht ist ja a sowas auch danach, ne also ma hat, was weiß i, ma trinkt a Bier oder man hat was gegessen, danach geht’s irgendwo hin, ma trinkt zusammen auch meinetwegen auch a alkoholfreies Getränk und so, dann will man ja bissel kleine Spitze ham, mal anstoßen und so, und dann ist ma vielleicht mit alkoholfrei, dann hat ma halt einen Cocktail, einen alkoholfreien Cocktail.“
R.: „Mei, alkoholfreies Bier läuft ja …“
Moderator: „Ja.“
R.: „… gut inzwischen. Anfangs, Jahre hat sich‘s auch sehr schwer getan, aber jetzt inzwischen ist es ja sehr beliebt, eigentlich scho‘ grad.“
(22:27) Moderator: „Also ich würd‘s sehr begrüßen, sagen wir es mal so, grad für die Autofahrer, die daneben hocken und mit ihren 0,5ern anstoßen müssen, Wasser oder so, aber es ist natürlich a wirtschaftliche Sache, ne, ganz klar. Gut. Aber wer weiß, was da noch alles kommt.“
(22:41) Musik (24:38) Werbung (.)
(27:20) Fortsetzung Interview
Moderator: „Montagabend, Feierabend und …; bei mir der Herr R., der …, der Firma Gr., und wenn man G. hört, dann weiß ma auch, das sind die kleinen Likörflaschen, die sog. Part. und was es da noch alles gibt, ne, da muss man auf die Internetseite, da ist eine ganz eine große Produktpalette, hab ich mich schon erkundigt und wir kommen mal zum Schnapsmuseum, das habt ihr auch mit in diesen Räumen.“
R.: „Genau. Nennt sich Galerie … bei uns. Ist ein Schnapsmuseum mit ganz vielen originellen und alten Exponenten rund um die Spirituosenherstellung. Es gibt dann auch einen Film über die Produktion.“
Moderator: „Mhm.“
R.: „Kriegt man einen Einblick dann. 10 Minuten. Kann ma sich den ankucken und dann.“
Moderator: „So bissel Geschichte oder?“
R.: „Bissel Geschichte ist auch mit dabei. Also, wir haben da Sachen, früher eine Flasche unter den Trog gestellt, an der Schnur gezogen, ja, und dann kam der Likör runter, ja, und dann is schon Rundläufer, wo dann so 150 Flaschen in der Stunde g‘schafft hat, ja, und jetzt machen wir halt mit einem Kleinen können wir 20.000 etwa in der Stunde machen, an einer Maschine, ja also.“
Moderator: „Und jetzt ehrlich, die werden auch getrunken (lacht). Also ned von euch jetzt natürlich, des wär, des wär wohl etwas zu viel. Aber ihr schickt des, wie weit schickt ihr des raus, diese? Wie weit geht eure Reichweite?“
R.: Also unser Vertrieb ist bundesweit in Deutschland, Österreich, Schweiz. Da is so diese Kleinflaschen ist so ein deutschsprachiges Phänomen eigentlich. In anderen Ländern: einen Franzosen oder einen Russen kann man jetzt von so Kleinflaschen ned unbedingt so überzeugen.“
Moderator: „Aha. Die GIs vielleicht noch.“
R.: „Ja, die Gis.“
Moderator: „… wär scho gleich Englisch.“
R.: „Ja des is so zum Beispiel mit dem Absinth, da haben wir vorhin schon drüber geredet, der läuft am Besten in Märkten, die entweder in Städten sind wo Unis sind, oder wo Kasernen sind.“
(29:20) Moderator: „Aha, siehste (erstaunt). Ja, ich denke auch, des is so a bissel gebietsbezogen, da hat jeder so, ich mein der Haselnuss, der wird a wenig am Ländlichen wahrscheinlich vertilgt werden. Kann ich mir schon gut vorstellen. Ok.“
R.: „Ja, Länder hast noch gefragt, des sind also noch …“
Moderator: „Genau“
(29:33) R.: „… also des Weiteste wo mir liefern is China“
Moderator: „Ui“
R.: „Da liefern wir hauptsächlich einen, unseren altbayerischen Bierlikör hin …“
Moderator (überrascht, angetan): „Nein.“
R.: „Ja, die Chinesen stehen so aufs deutsche Bier und dann passt da no a weng a Schnapsl dazu.“
(29:47) R.: „Dann hamma auch seit mindestens 30 Jahren auf den kanarischen Inseln, hamma einen Importeur, in Teneriffa sitzen.“
Moderator: „Ach ja. Und. Is interessant, also, für alle Urlauber, die jetzt scho buchen, Teneriffa, denkt a weng an unsere Heimat“
R.: „Bin ich mal zu meinem Tierarzt gekommen, mit meinem Hund, dann zeigt er mir ein Foto von unseren Obstbränden, dann war des auf Teneriffa.“
Moderator (angetan, interessiert): „Aha, aha.“
R.: „Getrunken.“
Moderator: „Dort dann erworben sozusagen. Der Hund? Oder der Tierarzt? Ja schau her. Also so muss des auch sein, glaube ich, des is a dann a Effekt den man ja erreichen will. Jetzt hab ich grad noch eine Frage, die ist mir jetzt entfallen, schau, muss ich a mal nachdenken. Passt mir auch, gell. […] Hab auch noch nix getrunken. Aber des können wir dann a mal machen, jetzt machen wir erst noch a bissel Lokalnachrichten und dann hören wir uns gleich wieder.“
(30:39) Musik (32:20) Jingle; Nachrichten aus Hochfranken und der Region (35:09) Moderator: „Das … Wetter. Da schau ma mal aufs Thermometer. Sensationelle 15 Grad. Wir sind‘s einfach nimmer gewohnt. Wie ist des in M.Auch so, oder? „
R.: „War auch so wie ich losg’fahren bin, ja.“
Moderator: „Also, schön, ne, endlich kommt’s. Da sprießen sozusagen die Party. aus‘m Boden (lacht). Bei schönem Wetter […]“
(35:36) Verkehrsservice, Jingle (36:16) Moderator: „Bei mir zu Gast, ein Mann, der kleine Schnäpse verkauft. Des klingt a bissel komisch, aber is mittlerweile schon wirklich Kult, das Ganze und nach dem nächsten Titel hören wir mehr.“
(36:27) Musik (39:05) Fortsetzung Interview
Moderator: „… …R.is bei mir, bei der, von der Firma G. aus M.ihr habt euren Sitz und eure Produktion direkt in M., gell?“
R.: „Richtig, ja. Mein Vater is ja gebürtiger M. Der hat immer einen Leitspruch. Er wollte nicht Unternehmer sein, sondern Unternehmer in M.“
Moderator (schmunzelt): „Aha ha, natürlich ortsbezogen. Wo man natürlich gleich sagt, ja und dann sag‘n de Leut, ja wo isn a des, was gibt’s n da Besonderes? Ist schon ein Stück weit Werbung auch, des Ganze.“
R.: „Er ist jetzt 83 und immer noch jeden Tag der Erste.“
Moderator: „Der Erste.“
R.: „In der Firma. Aber nicht der Letzte. Der Letzte bin meistens ich.“
Moderator: „Ich hab, ich hab meine Frage wiedergefunden, genau. Seid ihr auch Selbstverkoster, also sei es auch nur zum Probieren?
R.: „Ja, was man auf den Markt bringt, muss man schon selber verkosten und im Endeffekt isses dann schon immer eine Entscheidung von der Familie, das ma, was man dann ins Sortiment aufnimmt und da können dann jetzt auch fünf Leute sagen, der eine sagt des schmeckt am besten, des, und irgendwann musst halt du dann als Chef dann auch sagen, des mach‘ma jetzerd und meistens hat’s ‘passt.“
(40:20) Moderator: „Jetzt hast du vorhin kurz angedeutet, du musst die Kinder zum Bus, zur Schule bringen. Die dürfen noch ned mitverkosten, wahrscheinlich, oder?
R.: „Nein.“
Moderator: „Die müssen noch a bissl warten, ehm, aber ansonsten sagst du auch in der Familie, also der Vater und alle, natürlich auch Mitarbeiter, geben dann schon, in Anführungszeichen, auch ihren Senf dazu, ne.“
R.: „Ja schon“
Moderator: „Also […] des is überhaupt ned meins oder der Nächste hat vielleicht Ausschlag auf Haselnuss und scho‘ geht’s los. Also so extrem isses ned? Die ziehen alle scho‘ bissel am gleichen Strang?“
(40:48) R.: „Ja, ne, wir verstehen uns alle gut, auch.“
Moderator: „Ja.“
R.: … in der Familie (Moderator: Was is denn“, wird unterbrochen, lässt R. weitersprechen). Wir sind a richtiger Familienbetrieb und auch von den Mitarbeitern her, die sind alle sehr lange bei uns, ehm, sowohl in der Produktion als auch in der Verwaltung und da sind wir auch stolz drauf, dass wir da eigentlich kaum auf, keine Fluktuation haben, also.“
Moderator: „Schön, man greift auf Altbewährtes zurück, sozusagen, und äh die Gemeinschaft.“
(41:13) Moderator: „Was ist denn der absolute Renner? Was geht am besten?“
R.: „Der absolute Renner sind eigentlich so die gemixten Packungen. So wie des, was ich jetzt mitbracht hab, ehm, 5 Sorten im gemischten Pack mit 25 Flaschen, des is, nehmen die Leut‘ auf die Party mit, ehm, es is ja auch oft so, dass die Leute wenn sie jetzt auf ne Party gehen, die wissen jetzt noch gar nicht, was sie kaufen. Im Regal, da fällt dann die Entscheidung ganz spontan und dann muss man was Gutes im Angebot haben.“
Moderator: „Also des versteh ich auch, weil wenn du sagst, du kommst auf a Party, ich hab da an Holunderschnaps dabei [?] ach komm, bitte, ne, ne, wir wollen ja jetzt da ned irgendwie die, den Baum auskratzen und […], also des heißt da kann jeder mal schaun, meins ist Erdbeere, meins ist Haselnuss und so und wenn was übrig bleibt, des wird a getrunken.“
R.: „Wird sich einer finden, der den Rest trinkt.“
Moderator (lachend): „Genau.“
(42:05) Moderator: „Gut, hast du einen Lieblingsmini?“
R.: „Einen Lieblingsmini. Ja, momentan der Erdbeere, der steht hier um die Ecke.“
Moderator: „Aha, ja genau, da in Rot.“
R.: „Der schmeckt ganz lecker.“
Moderator: „Des is so dein Favorit, sozusagen.”
R.: „Ja, des is so mein.“
Moderator: „Gut, dann trink’ma den dann.“
(42:1) Musik (46:43) Moderator: „Und hier kommen wir wieder zurück zu unseren Mini., es gibt so viele Worte dafür, jeder sagt da was Anderes dazu. Klopfen haben wir es auch schon hören. Wir gehen nochmal zurück zum Schnapsmuseum, gell, da muss man glaub ich noch mal was sagen, ihr habt auch einen Fabrikverkauf.“
R.: „Genau, ja. Des macht also meine Schwester hauptsächlich. Fabrikverkauf, Schnapsmuseum, komma viele Gruppen zu uns, Vereine, machen einen Ausflug amal, alternativen Vatertagsausflug oder irgend sowas.“
Moderator (anerkennend): „Genau, genau.“
R.: Und wenn man will kann man die Produktion mitbuchen, dass man da durchgeführt wird, durch die Anlagen oder man macht nur das Museum und schaut sich dann da den Film an und dann gibt’s ne Schnapsprobe, unbegrenzt nach oben.“
Moderator (lobend): „Ui. Und man muss sich natürlich anmelden, is klar.
R.: „Genau.“
Moderator: […] und die Stückzahl, die da, also die Personenzahl, die da kommt.“
R.: „Des müssen wir vorher wissen, genau, dass wir es a wenig vorbereiten können.“
Moderator: „Und des kann ma über’s Internet machen?“
R.: „Kann man übers Internet buchen, is mit drin des Formular, oder man ruft an.“
(47:43) Moderator: „Also ganz einfach eigentlich. Wunderbar.“
(47:46) Moderator: „Fabrikverkauf, komma gleich mal zum, des klingt immer wie, da kriegt ma‘s billiger, wie schaut‘s da aus?“
R.: „Ja, is schon bissel günstiger, is schon, doch.“
(47:54) Moderator: „Aber, ned wie beim Metzger, wo man, habt ihr an Bruch…, oder“
„[…]“
Moderator: „Also glaub ich gern, ne. Aber ihr habt ja jetzt keine ang’fangenen oder keine, ich mein, wie willst des machen, kaputte Flaschen kann ma ned rausgeben.
R.: „Na.“
Moderator: „Also nach wie vor alles frisch und alles in Ordnung.“
R.: „Alles frisch.“
(48:11) Moderator: „Und eh, wir hatten grad noch des Gespräch, auch hinterm Mikrofon, mit diesen Flaschen, ne, des ist ja, also des sin Einwegflaschen.“
R.: „Einwegflaschen, fabrikneu, die aus der Glashütte kommen.“
Moderator: „Mhm. Kommen auch in den Glascontainer, üblicherweise dann.“
R.: „Genau, so ist dann der Kreislauf wieder, wir sind dann am dualen System ang‘schlossen und zahlen da entsprechende Entsorgungsgebühren dafür. Ja.“
Moderator: „Wo kriegt ihr die Flaschen her?“
R.: „Die macht, sie beziehen wir von T.; des is in Nordbayern, ganz oben. Die haben se früher in T. produziert, jetzt machens es aber in E. Des kommt billiger, kann man sie weiter herfahrn.“
(48:49) Moderator: „Aber es ist wirklich eine sehr stabile, rustikale Flasche. Also man hat auch was in der Hand, des ist ja was Schönes.“
R.: „Ja, soll ein Stück Lebensgefühl sein.“
(49:00) Moderator: „Genau! Und jetzt gibt’s des aber auch als Plastik, also als weiche Version.“
R.: „Ja, PET und dem Trend mussten wir uns auch stellen, weil, gerade jetzt zu den großen Karnevalsumzügen gab’s also massive Glasverbote. Des heißt, dass die Leute, die beim Zug sind, werden schon vorher kontrolliert, dass sie kein Glas mitnehma dürfen und vom Wagen dürfen sie a nix, kei Glas mehr runterwerfen und auch im Sommer natürlich, so Veranstaltungen, Konzerte und …“
Moderator: „Genau.“
R.: „Auch bei manchen Straßenfesten gibt’s es scho, dass dann kein Glas erlaubt ist und dann haben wir jetzt auch eine PET-Flasche gemacht, die wir der Glasflasche angepasst haben. Sie is a bissel kleiner.“
Moderator: „Aber es ist genauso viel drin.“
R.: „Ist genauso viel drin.“
Moderator: „Wenn man sich jetzt fragen, wie geht denn des? Ganz einfach, ne, die Flasche, die Glasflasche, hat unten a Verzierung sozusagen, ist bissal hohl unten drin.“
R.: „Ja. Genau. Schön dicken Boden.“
Moderator: „Und deshalb, genau.“
…: „Da kann ma a bissel, bissel spielen, des kann ma dann beim PET leider ned so.“
Moderator: „Aber des war jetzt keine Pflicht, sondern ihr habt euch angepasst.“
…: „Wir haben uns angepasst. Genau. Um eben da auch dem Kunden, Gastronomen hauptsächlich, natürlich dann was anbieten zu können.“
Moderator: „Mhm.“
Moderator: Wie schaut’s denn .. [wird unterbrochen] .. ja?
…: „Es ist auch schöner, wenn ma, ehm, ich war jetzt selber beim Skifahren und wenn man da mal paar Fläschla kann man da mal mitnehmen, in der Tasche, des is halt angenehmer vom Gewicht her.“
Moderator: „Ganz klar, ist leichter. Und a wenn ma a mal stürzt, bricht man sich ned gleich a Rippen weil sich des Glas reinbohrt, sondern des hält auch dann mal a bissel was aus, gell.“
(50:24) Moderator: „Ja, habt da den Klassiker Williamsbirne auch?“
…: „Ja, Williamsbirne hamma auch.“
Moderator: „Ja, gibt’s auch, siehste …“
…: „Obstler, Willy, Marille, alles dabei.“
Moderator: „Ja, gekühlt isser dann auch gleich, wenn du Skifährst. Also ihr habt ja an alles gedacht, des is ja unglaublich.“
(50:37) Moderator: „Meine, oder eine der letzten Fragen sogar schon, ist noch irgendwas geplant von eurer Seite her. G. Minis oder der Firma R. Habt ihr was vor demnächst, vielleicht auch a anderes Produkt oder lasst’s ihr des einfach mal a so laufen?“
…: „Ja, momentan gibt’s ja so den Trend zu Craft-Spirituosen auch, wie man von Bier kennt, Craft-Bier, ehm, und Gin ist momentan sehr en vogue wieder und da simma grad dabei, das ma da auch entsprechendes Produkt aufn Markt bringen, mit a tollen Ausstattung.“
Moderator: „Mhm.“
…: „Und, des is halt auch was, vom, is dann mal ned so, jeder Preis, is ja a sehr großer Preiskampf bei uns in der Branche, alles ausg‘lutscht, sagt man, aber da gibt’s auch Spirituosen dann, die dann mal, wo a mal a Flasche 20/ 25 € kostet und des die Leute dann auch bezahlen, weil se halt dann, der Genuss auch im Vordergrund steht.“
Moderator: „Wie kann ich mir des vorstellen? So Craft-Bier und so, also is des dann a bissel herzhafter, a bissel stärker?“
…: „Is a bissel stärker, vom Alkoholgehalt her, is schöne Destillatauszüge mit dabei.“
Moderator: „Also da geht’s hin, so trendmäßig geht’s da hin. Ok, aber wir hören uns scho gleich noch a mal.“
(51:54) Musik (55:14) Werbung (57:20) Jingle (57:35) Fortsetzung Interview Moderator: „… Heute hat sich‘s wieder voll gelohnt. Nicht nur von dem was der … mir mitgebracht hat, …“
R.: „Scho alles leer.“
Moderator: „Alles leer scho, ja oh Gott (lacht). Die Minis, die sich da nennen, zum Beispiel Party.aber schaun‘s a mal auf die Homepage […] die heißt?“
R.: …
Moderator: „Ah ja, ok, also ganz einfach. … Und da sieht man dann auch endlos Produkte. Ich denk für jeden Geschmack was dabei, auf jeden Fall.“
(58:06) Moderator: „Äh, es gibt noch eine Abschlussfrage natürlich, …Liköre sind bei euch auch mit in der Abfüllung. Zum Beispiel hamma scho g‘sagt …“
R.: „… Ehm, haben wir jetzt über 20 Jahre bei uns die Heimat gefunden. Ehm, ist ja sehr beliebt hier in der Gegend.
Moderator: „Ja.“
R.: „… und dann haben wir auch noch den ‚ … Kräuter‘ von der Likörfabrik …“
Moderator: „Des is a Medizin alles. Ich war neulich in der Tankstelle und dann des kam einer ‚ja habt ihr da‘, und jetzt weiß i nimmer, was er g‘wollt hat.“
(58:33) R.: „Da hamma zuhause Urkunden von dem …“
Moderator: „Ja.“
R.: „Der hat a mal die, der is mal, dass er …-Lieferant ist. Ja, isser ausgezeichnet worden vom König Ludwig.“
Moderator: „Oh!“
R.: „1913 oder irgend sowas.“
Moderator: „Hola! Da is ja noch die Postkutschen gefahren!“
R.: „Wahrscheinlich.“
Moderator: „Jedenfalls kam die in die Tankstelle und wollt so ein Schnaps und dann hat sie‘s ned verstand, die Frau von der Tankstelle. Sagt se ‚Was?!‘ ‚ sagt se ‚Kräuter für’n Magen‘, na denkt se, des is Medizin, an der Tankstelle verkauf‘n die Medizin. [?]
(59:04) Moderator: „Und dieser P. Wind, der ja auch jetzt wieder verlangt wird.“
R.: „Ja, genau.“
Moderator: „Und der auch aus P.kommt. Also, des hab ich mich grad informieren lassen von dir. Der wird vielleicht wieder aufgelegt.“
R.: „Wird wieder aufgelegt. Ist ein Kaffeelikör.“
Moderator (erstaunt, angetan): „Ein Kaffeelikör!“
R.: „Is guad.“
Moderator: So jetzt die spaltende Frage, schütt ma den in den Kaffee oder trinkt man den vor oder nach dem Kaffee? Er schmeckt nach Kaffee […]“
R.: „Nach‘m Kaffee.“
(59:30) Moderator: „Lieber …, ich danke dir für’s da sein. Es war für mich wieder ein, ein erfrischendes (lacht) Gespräch, wünsch dir alles Gute und ich denk wir sehn uns mal, ich besuch euch mal und schau mir des mal an.“
R.: „Gerne. Ich bedank mich auch für die Einladung und schön war’s.“
Moderator: „Alles Gute und für dich jetzt Brian Adams, Summer of 69.“
(59:50) Musik
1. Der Bescheid der Beklagten vom 19.03.2018 Az. 3.1/187 wird aufgehoben.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten für vorläufig vollstreckbar zu erklären.
die Klage abzuweisen.
2.
„1. Der Bescheid der Landeszentrale vom 19.03.2018 (Az. 3.1/187; Kosten.-Nr. 30052) wird wie folgt geändert:
a) Nr. 1 des Tenors erhält folgende Fassung:
Die Landeszentrale stellt fest und missbilligt, dass … am 27.03.2017 ab ca. 17:00 Uhr einen Hörfunkbeitrag über das Unternehmen „Destillerie …“ verbreitet hat, in dem entgegen Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayMG i.V.m. § 7 Abs. 7 Satz 1 RStV Waren und Dienstleistungen der „Destillerie …“ durch den Hörfunkanbieter absichtlich zu Werbezwecken dargestellt wurden, wobei die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Zwecks dieser Darstellung mangels Kennzeichnung irrgeführt werden konnte (Schleichwerbung)“
„Der missbilligende Vorhalt eines Rechtsverstoßes wird abgeändert vom Vorwurf der unterlassenen Kennzeichnung einer Dauerwerbesendung in den Vorwurf der unzulässigen Schleichwerbung, Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayMG i.V.m. § 7 Abs. 7 Satz 1 RStV. Der rundfunkrechtliche Werbebegriff ist, soweit es sich nicht um Eigenwerbung des Rundfunkanbieters handelt, durch das Merkmal der Verbreitung gegen Entgelt oder gegen eine ähnliche Gegenleistung gekennzeichnet. Unabhängig von der Werbeintensität der Produkt- oder Unternehmensdarstellung in einer Sendung setzt die Bejahung einer Dauerwerbesendung die i.w.S. entgeltliche Rundfunkverbreitung voraus. Der betroffene Hörfunkanbieter hat unter Beweisangebot versichert, dass er keine Gegenleistung für die Verbreitung erhalten habe. Der fundamentale Grundsatz der Trennung der Werbung vom redaktionellen Inhalt wurde, wie festgestellt und vorgehalten, durch den Anbieter massiv verletzt. Während die Landeszentrale zunächst aufgrund der Intensität der Produktdarstellung und Unternehmenserwähnung von einer Dauerwerbesendung ausging, die bei regelgerechter Ankündigung und Dauerkennzeichnung hätte ausgestrahlt werden dürfen, steht aufgrund der Einlassung des Anbieters nunmehr fest, dass es sich um eine insgesamt unzulässige Schleichwerbesendung gehandelt hat. Schleichwerbung ist vom Werbebegriff unabhängig definiert (EuGH, Urteil vom 09.06.2011 - C-52/52, EuZW 2011, 555 = ZUM-RD 2011,293). Entgeltlichkeit von Produktplatzierungen indiziert die Werbeabsicht des Rundfunkveranstalters, ist jedoch keine konstitutives Schleichwerbemerkmal (BVerwG, Urteil vom 09.06.2016 - 6 C 9.15, ZUM 2016, 900 (903)). Die Offensichtlichkeit der Werbetendenz lässt den Schluss auf die Werbeabsicht des Anbieters zu, dem das Verhalten seiner Moderatoren zuzurechnen ist (Bornemann/von Coelln/Hepach/Himmelsbach/Gundel, BayMG Art. 8 Rn. 104). Sie steht der Bejahung der Irreführungseignung nicht entgegen, die bereits aufgrund der fehlenden Kennzeichnung besteht (BayVGH, Urteil vom 09.03.2015 - 7 B 14.1605, ZUM-RD 2015, 679 (682); ebenso BVerwG, ZUM 2016, 900 (903)).
2. Dieser Änderungsbescheid ergeht kostenfrei“
-
1.Der Änderungsbescheid vom 29.06.2018 wird aufgehoben.
-
2.Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
die Klage abzuweisen.
Gründe
Moderator: „Wie kommt man dann auf G., ähm, Party…“
R.: „Party.“
Moderator: „Party., genau.“
Moderator: „Sind ja eigentlich Cocktails, ne, kann man ja sagen.
R.: „Ja.“
Moderator: „Gute Mischungen …“
R.: „Gute Mischungen.“
Moderator: „… in kleinster Form. Also für alle, im Radio kann man des immer so schlecht zeigen, aber wir halten’s a mal hoch, symbolisch. Und da sieht man diese, welche Größe is des?“
R.: „Zwei CL oder zwanzig ML.“
Moderator: „Ja. Und des sind die, ding, also diese kleinen Flaschen, die man dann immer aufn Tisch klopft, damit‘s schäumt oder.“
R.: „Ja.“
Moderator: „Is des.“
R.: „Genau. Warum klopft ma die überhaupt. Da wird ich oft g‘fragt. Ja.“
Moderator: „Ja genau. Also ich dacht immer, das man des eben zum Schäumen bringt, was aber ja beim Trinken eher stört, oder, also i kann‘s gar ned.“
R.: „Soll ich‘s a mal machen?“
Moderator: „Ja, klopf a mal, genau.“
*klopf* klopf*klopf*klopf*klopf*
Moderator: „Ja, des is, genau, des is des Geräusch.“
R.: „Und dann schäumt‘s. Ja.“
Moderator: „Aber wie. Jetzt wenn mas aufmacht, sprudelts aber ned raus. Ge. Des is der Vorteil von der Speziflaschen.“
R.: „Ja, den kann ma.“
Moderator: „Also, was hat ma fürn Grund, das des schäumt, dass des vermischt wird, oder?“
R.: „Ja, aber, es setzt sich eigentlich nix ab.“
Moderator: „Ja, stimmt.“
R.: „Also, des is jetzt ned.“
Moderator: „Is ned, is der Spass.”
R.: „Is der Spass, ja.
Moderator: „Is der Spass an der Freude, damit ma ned nur sinnlos reintrinkt, sondern vorher so a bissl Ritual hat.
Moderator: „Genau. Was hast du da grad in der Hand? Wollma mal schauen. Des is, hat die Farbe.“
R.: „Des is jetzt ein Neuer, des is der G. Party. mit Nussi, mit Haselnuss und Nougat.“
Moderator (zusprechend): „Aha.“
R.: „Ist auch gerade so ne Welle, mit Haselnuss.“
Moderator (anerkennend): „Ja.“
R.: „Sowohl als Brand, hamma auch n Haselnussschnaps und n Haselnussdestillat oder auch als Likör, sehr beliebt.“
Moderator: „Gut, und wieviel, ich sag mal PS, wieviel Alkohol hat der?“
R.: „Der Nussi hat jetzt nur ganz leichte 18%.“
Moderator (anerkennend): „Mhmm.“
R.: „Des is also wie a Schluck Bier sozusagen.“
Moderator: „Des könnma jetzt quasi so lang hochrechnen, wie ma haben därf, ja, 0,3, is ja beim Autofahren und da gehen a paar rein, gell.“
R.: „Ja dann.“
Moderator: „Also soll ja jetzt ned gleich.“
R.: „Ja, sollma ned machen, aber, ich sag ja, des is jetzt wie a Schluck Bier.“
Moderator: „Ma sollt ja ned sich gleich abschießen.“
R.: „Ne.“
Moderator: „Sondern man soll ja auch was schmecken.“
R.: „Genau.“
(20:42) Moderator: „Und da habt ihr eben Haselnuss. Und was haben wir noch? Zählen wir mal a paar auf, da sind ja ganz viele Farben.“
R.: „Da ist jetzt noch drin, der, ein Erdbeerlikör, der ‚lady‘.“
Moderator: „Mhm. Ach musst ned alle auspacken.“
R.: „Dann hamma auch ganz tolle Mischung, Maracuja mit Vanille.“
Moderator (beeindruckt): „Ui, des ist was für die Mädels.“
R.: „Und dann haben wir dann hier den Blauen, des ist so der Favorit auch bei der Jugend, weil er so schön die Farbe hat, das ist Holunder mit Johannes.
Moderator (lachend): „Des is ja sogar g’sund.“
R.: „Sag ich doch.“
Moderator (anerkennend): „Wunderbar. Wunderbar. Also ganz a große Vielfalt. Ich mein des ist jetzt nur …“
R.: „Genau, und des is jetzt noch a bubble gum, also a amerikanischer Kaugummischnaps.“
Moderator: „Der ist rosa.“
R.: „Der is rosa.“
Moderator: „Also pink ist der, ja genau.“
R.: „Des sind ganz verrückte Farben.“
Moderator: „Mhm. Also schöner Partyspass. Steht ja drauf auch, Party. und äh, ja da stellt man mal sowas in die Runde und dann trinken wir mal miteinander auf gute Zeit, gell.“
R.: „Ist halt immer a Spass eigentlich.“
Moderator: „Montagabend, Feierabend und …; bei mir der Herr R., der …, der Firma G., und wenn man G. hört, dann weiß ma auch, das sind die kleinen Likörflaschen, die sog. Part. und was es da noch alles gibt, ne, da muss man auf die Internetseite, da ist eine ganz eine große Produktpalette, hab ich mich schon erkundigt und wir kommen mal zum Schnapsmuseum, das habt ihr auch mit in diesen Räumen.“
R.: Dann hamma auch seit mindestens 30 Jahren auf den kanarischen Inseln, hamma einen Importeur, in Teneriffa sitzen.“
Moderator: „Ach ja. Und. Is interessant, also, für alle Urlauber, die jetzt scho buchen, Teneriffa, denkt a weng an unsere Heimat.“
…
Moderator: „Was ist denn der absolute Renner? Was geht am Besten?“
R.: „Der absolute Renner sind eigentlich so die gemixten Packungen. So wie des, was ich jetzt mitbracht hab, ehm, 5 Sorten im gemischten Pack mit 25 Flaschen, des is, nehmen die Leut‘ auf die Party mit, ehm, es is ja auch oft so, dass die Leute wenn sie jetzt auf ne Party gehen, die wissen jetzt noch gar nicht, was sie kaufen. Im Regal, da fällt dann die Entscheidung ganz spontan und dann muss man was Gutes im Angebot haben.“
Moderator: „Also des versteh ich auch, weil wenn du sagst, du kommst auf a Party, ich hab da an Holunderschnaps dabei [?] ach komm, bitte, ne, ne, wir wollen ja jetzt da ned irgendwie die, den Baum auskratzen und […], also des heißt da kann jeder mal schaun, meins ist Erdbeere, meins ist Haselnuss und so und wenn was übrig bleibt, des wird a getrunken.“
R.: „Wird sich einer finden, der den Rest trinkt.“
Moderator (lachend): „Genau.“
Moderator: „Fabrikverkauf, komma gleich mal zum, des klingt immer wie, da kriegt ma‘s billiger, wie schaut‘s da aus?“
R.: „Ja, is schon bissel günstiger, is schon, doch.“
Moderator: „Ja, habt da den Klassiker Williamsbirne auch?“
R.: „Ja, Williamsbirne hamma auch.“
Moderator: „Ja, gibt’s auch, siehste …“
R.: „Obstler, Willy, Marille, alles dabei.“
Moderator: „Ja, gekühlt isser dann auch gleich, wenn du Skifährst. Also ihr habt ja an alles gedacht, des is ja unglaublich.“
Moderator: „… Heute hat sich‘s wieder voll gelohnt. Nicht nur von dem was der … mir mitgebracht hat, …“
…: „Scho alles leer.“
Moderator: „Alles leer scho, ja oh Gott (lacht). Die Minis, die sich da nennen, zum Beispiel …, aber schaun‘s a mal auf die Homepage […] die heißt?“
R.: …
Moderator: „Ah ja, ok, also ganz einfach: … Und da sieht man dann auch endlos Produkte. Ich denk, da is für jeden Geschmack was dabei, auf jeden Fall.“
…
Moderator: „Jedenfalls kam die in die Tankstelle und wollt so ein Schnaps und dann hat sie‘s ned verstand, die Frau von der Tankstelle. Sagt se ‚Was?!‘ ‚ sagt se ‚Kräuter für’n Magen‘, na denkt se, des is Medizin, an der Tankstelle verkauf‘n die Medizin. [?]
(59:04) Moderator: „Und dieser P.Wind, der ja auch jetzt wieder verlangt wird.“
R.: „Ja, genau.“
Moderator: „Und der auch aus P. kommt. Also, des hab ich mich grad informieren lassen von dir. Der wird vielleicht wieder aufgelegt.“
R.: „Wird wieder aufgelegt. Ist ein Kaffeelikör.“
Moderator (erstaunt, angetan): „Ein Kaffeelikör!“
R.: „Is guad.“
Moderator: So jetzt die spaltende Frage, schütt ma den in den Kaffee oder trinkt man den vor oder nach dem Kaffee? Er schmeckt nach Kaffee […]“
R.: „Nach‘m Kaffee.“
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Annotations
(1) Das Urteil ergeht "Im Namen des Volkes". Es ist schriftlich abzufassen und von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterzeichnen. Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies mit dem Hinderungsgrund vom Vorsitzenden oder, wenn er verhindert ist, vom dienstältesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt. Der Unterschrift der ehrenamtlichen Richter bedarf es nicht.
(2) Das Urteil enthält
- 1.
die Bezeichnung der Beteiligten, ihrer gesetzlichen Vertreter und der Bevollmächtigten nach Namen, Beruf, Wohnort und ihrer Stellung im Verfahren, - 2.
die Bezeichnung des Gerichts und die Namen der Mitglieder, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, - 3.
die Urteilsformel, - 4.
den Tatbestand, - 5.
die Entscheidungsgründe, - 6.
die Rechtsmittelbelehrung.
(3) Im Tatbestand ist der Sach- und Streitstand unter Hervorhebung der gestellten Anträge seinem wesentlichen Inhalt nach gedrängt darzustellen. Wegen der Einzelheiten soll auf Schriftsätze, Protokolle und andere Unterlagen verwiesen werden, soweit sich aus ihnen der Sach- und Streitstand ausreichend ergibt.
(4) Ein Urteil, das bei der Verkündung noch nicht vollständig abgefaßt war, ist vor Ablauf von zwei Wochen, vom Tag der Verkündung an gerechnet, vollständig abgefaßt der Geschäftsstelle zu übermitteln. Kann dies ausnahmsweise nicht geschehen, so ist innerhalb dieser zwei Wochen das von den Richtern unterschriebene Urteil ohne Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung der Geschäftsstelle zu übermitteln; Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung sind alsbald nachträglich niederzulegen, von den Richtern besonders zu unterschreiben und der Geschäftsstelle zu übermitteln.
(5) Das Gericht kann von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe absehen, soweit es der Begründung des Verwaltungsakts oder des Widerspruchsbescheids folgt und dies in seiner Entscheidung feststellt.
(6) Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat auf dem Urteil den Tag der Zustellung und im Falle des § 116 Abs. 1 Satz 1 den Tag der Verkündung zu vermerken und diesen Vermerk zu unterschreiben. Werden die Akten elektronisch geführt, hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle den Vermerk in einem gesonderten Dokument festzuhalten. Das Dokument ist mit dem Urteil untrennbar zu verbinden.
Für die örtliche Zuständigkeit gilt folgendes:
- 1.
In Streitigkeiten, die sich auf unbewegliches Vermögen oder ein ortsgebundenes Recht oder Rechtsverhältnis beziehen, ist nur das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk das Vermögen oder der Ort liegt. - 2.
Bei Anfechtungsklagen gegen den Verwaltungsakt einer Bundesbehörde oder einer bundesunmittelbaren Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts ist das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Bundesbehörde, die Körperschaft, Anstalt oder Stiftung ihren Sitz hat, vorbehaltlich der Nummern 1 und 4. Dies gilt auch bei Verpflichtungsklagen in den Fällen des Satzes 1. In Streitigkeiten nach dem Asylgesetz ist jedoch das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Ausländer nach dem Asylgesetz seinen Aufenthalt zu nehmen hat; ist eine örtliche Zuständigkeit danach nicht gegeben, bestimmt sie sich nach Nummer 3. Soweit ein Land, in dem der Ausländer seinen Aufenthalt zu nehmen hat, von der Möglichkeit nach § 83 Absatz 3 des Asylgesetzes Gebrauch gemacht hat, ist das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, das nach dem Landesrecht für Streitigkeiten nach dem Asylgesetz betreffend den Herkunftsstaat des Ausländers zuständig ist. Für Klagen gegen den Bund auf Gebieten, die in die Zuständigkeit der diplomatischen und konsularischen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland fallen, auf dem Gebiet der Visumangelegenheiten auch, wenn diese in die Zuständigkeit des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten fallen, ist das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Bundesregierung ihren Sitz hat. - 3.
Bei allen anderen Anfechtungsklagen vorbehaltlich der Nummern 1 und 4 ist das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Verwaltungsakt erlassen wurde. Ist er von einer Behörde, deren Zuständigkeit sich auf mehrere Verwaltungsgerichtsbezirke erstreckt, oder von einer gemeinsamen Behörde mehrerer oder aller Länder erlassen, so ist das Verwaltungsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beschwerte seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Fehlt ein solcher innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Behörde, so bestimmt sich die Zuständigkeit nach Nummer 5. Bei Anfechtungsklagen gegen Verwaltungsakte einer von den Ländern mit der Vergabe von Studienplätzen beauftragten Behörde ist jedoch das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Behörde ihren Sitz hat. Dies gilt auch bei Verpflichtungsklagen in den Fällen der Sätze 1, 2 und 4. - 4.
Für alle Klagen aus einem gegenwärtigen oder früheren Beamten-, Richter-, Wehrpflicht-, Wehrdienst- oder Zivildienstverhältnis und für Streitigkeiten, die sich auf die Entstehung eines solchen Verhältnisses beziehen, ist das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Kläger oder Beklagte seinen dienstlichen Wohnsitz oder in Ermangelung dessen seinen Wohnsitz hat. Hat der Kläger oder Beklagte keinen dienstlichen Wohnsitz oder keinen Wohnsitz innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Behörde, die den ursprünglichen Verwaltungsakt erlassen hat, so ist das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk diese Behörde ihren Sitz hat. Die Sätze 1 und 2 gelten für Klagen nach § 79 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen entsprechend. - 5.
In allen anderen Fällen ist das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen Sitz, Wohnsitz oder in Ermangelung dessen seinen Aufenthalt hat oder seinen letzten Wohnsitz oder Aufenthalt hatte.
(1) Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen. Einer solchen Nachprüfung bedarf es nicht, wenn ein Gesetz dies bestimmt oder wenn
- 1.
der Verwaltungsakt von einer obersten Bundesbehörde oder von einer obersten Landesbehörde erlassen worden ist, außer wenn ein Gesetz die Nachprüfung vorschreibt, oder - 2.
der Abhilfebescheid oder der Widerspruchsbescheid erstmalig eine Beschwer enthält.
(2) Für die Verpflichtungsklage gilt Absatz 1 entsprechend, wenn der Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts abgelehnt worden ist.
(1) Durch Klage kann die Aufhebung eines Verwaltungsakts (Anfechtungsklage) sowie die Verurteilung zum Erlaß eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts (Verpflichtungsklage) begehrt werden.
(2) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist die Klage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt oder seine Ablehnung oder Unterlassung in seinen Rechten verletzt zu sein.
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
(1) Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein.
(2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt. Ein elektronischer Verwaltungsakt ist unter denselben Voraussetzungen schriftlich zu bestätigen; § 3a Abs. 2 findet insoweit keine Anwendung.
(3) Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten. Wird für einen Verwaltungsakt, für den durch Rechtsvorschrift die Schriftform angeordnet ist, die elektronische Form verwendet, muss auch das der Signatur zugrunde liegende qualifizierte Zertifikat oder ein zugehöriges qualifiziertes Attributzertifikat die erlassende Behörde erkennen lassen. Im Fall des § 3a Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 muss die Bestätigung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes die erlassende Behörde als Nutzer des De-Mail-Kontos erkennen lassen.
(4) Für einen Verwaltungsakt kann für die nach § 3a Abs. 2 erforderliche Signatur durch Rechtsvorschrift die dauerhafte Überprüfbarkeit vorgeschrieben werden.
(5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen. Zur Inhaltsangabe können Schlüsselzeichen verwendet werden, wenn derjenige, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, auf Grund der dazu gegebenen Erläuterungen den Inhalt des Verwaltungsaktes eindeutig erkennen kann.
(6) Einem schriftlichen oder elektronischen Verwaltungsakt, der der Anfechtung unterliegt, ist eine Erklärung beizufügen, durch die der Beteiligte über den Rechtsbehelf, der gegen den Verwaltungsakt gegeben ist, über die Behörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf einzulegen ist, den Sitz und über die einzuhaltende Frist belehrt wird (Rechtsbehelfsbelehrung). Die Rechtsbehelfsbelehrung ist auch der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung eines Verwaltungsaktes und der Bescheinigung nach § 42a Absatz 3 beizufügen.
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Soweit die Verwaltungsbehörde ermächtigt ist, nach ihrem Ermessen zu handeln, prüft das Gericht auch, ob der Verwaltungsakt oder die Ablehnung oder Unterlassung des Verwaltungsakts rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist. Die Verwaltungsbehörde kann ihre Ermessenserwägungen hinsichtlich des Verwaltungsaktes auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen.
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
(1) Der unterliegende Teil trägt die Kosten des Verfahrens.
(2) Die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels fallen demjenigen zur Last, der das Rechtsmittel eingelegt hat.
(3) Dem Beigeladenen können Kosten nur auferlegt werden, wenn er Anträge gestellt oder Rechtsmittel eingelegt hat; § 155 Abs. 4 bleibt unberührt.
(4) Die Kosten des erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahrens können der Staatskasse auferlegt werden, soweit sie nicht durch das Verschulden eines Beteiligten entstanden sind.
(5) Soweit der Antragsteller allein auf Grund von § 80c Absatz 2 unterliegt, fallen die Gerichtskosten dem obsiegenden Teil zur Last. Absatz 3 bleibt unberührt.
(1) Soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt, gilt für die Vollstreckung das Achte Buch der Zivilprozeßordnung entsprechend. Vollstreckungsgericht ist das Gericht des ersten Rechtszugs.
(2) Urteile auf Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen können nur wegen der Kosten für vorläufig vollstreckbar erklärt werden.
Für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung sind zu erklären:
- 1.
Urteile, die auf Grund eines Anerkenntnisses oder eines Verzichts ergehen; - 2.
Versäumnisurteile und Urteile nach Lage der Akten gegen die säumige Partei gemäß § 331a; - 3.
Urteile, durch die gemäß § 341 der Einspruch als unzulässig verworfen wird; - 4.
Urteile, die im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess erlassen werden; - 5.
Urteile, die ein Vorbehaltsurteil, das im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess erlassen wurde, für vorbehaltlos erklären; - 6.
Urteile, durch die Arreste oder einstweilige Verfügungen abgelehnt oder aufgehoben werden; - 7.
Urteile in Streitigkeiten zwischen dem Vermieter und dem Mieter oder Untermieter von Wohnräumen oder anderen Räumen oder zwischen dem Mieter und dem Untermieter solcher Räume wegen Überlassung, Benutzung oder Räumung, wegen Fortsetzung des Mietverhältnisses über Wohnraum auf Grund der §§ 574 bis 574b des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie wegen Zurückhaltung der von dem Mieter oder dem Untermieter in die Mieträume eingebrachten Sachen; - 8.
Urteile, die die Verpflichtung aussprechen, Unterhalt, Renten wegen Entziehung einer Unterhaltsforderung oder Renten wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu entrichten, soweit sich die Verpflichtung auf die Zeit nach der Klageerhebung und auf das ihr vorausgehende letzte Vierteljahr bezieht; - 9.
Urteile nach §§ 861, 862 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf Wiedereinräumung des Besitzes oder auf Beseitigung oder Unterlassung einer Besitzstörung; - 10.
Berufungsurteile in vermögensrechtlichen Streitigkeiten. Wird die Berufung durch Urteil oder Beschluss gemäß § 522 Absatz 2 zurückgewiesen, ist auszusprechen, dass das angefochtene Urteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist; - 11.
andere Urteile in vermögensrechtlichen Streitigkeiten, wenn der Gegenstand der Verurteilung in der Hauptsache 1.250 Euro nicht übersteigt oder wenn nur die Entscheidung über die Kosten vollstreckbar ist und eine Vollstreckung im Wert von nicht mehr als 1.500 Euro ermöglicht.
In den Fällen des § 708 Nr. 4 bis 11 hat das Gericht auszusprechen, dass der Schuldner die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden darf, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet. § 709 Satz 2 gilt entsprechend, für den Schuldner jedoch mit der Maßgabe, dass Sicherheit in einem bestimmten Verhältnis zur Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages zu leisten ist. Für den Gläubiger gilt § 710 entsprechend.