Oberlandesgericht München Beschluss, 17. Aug. 2015 - 10 U 1750/15

published on 17/08/2015 00:00
Oberlandesgericht München Beschluss, 17. Aug. 2015 - 10 U 1750/15
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Gründe

1. Der Klägerin wird für den zweiten Rechtszug mit Wirkung ab 14.07.2015 Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit sich ihre beabsichtigte Berufung gegen das Endurteil des Landgerichts München II vom 16.04.2015 (Az.: 3 O 4327/12) auf ein angemessenes Schmerzensgeld unter Berücksichtigung eines hälftigen Mitverschuldens, sowie auf hälftigen Schadensersatz und auf Feststellung der hälftigen Ersatzpflicht für jegliche weitere Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 01.10.2009 in G. richtet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

2. Zur Wahrung der Rechte wird Rechtsanwalt Klaus V. beigeordnet.

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published on 16/04/2015 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Das Urteil ist für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläu
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published on 04/09/2015 00:00

Gründe Oberlandesgericht München 10 U 3814/14 Im Namen des Volkes verkündet am 04.09.2015 7 O 5027/12 LG Traunstein Die Urkundsbeamtin: ... In dem Rechtsstreit … - Klägerin und Berufungsklägeri
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