BVERFG 2 BvR 882/09
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2011:rs20111116.2bvr088209
published on 16/11/2011 00:00
BVERFG 2 BvR 882/09
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Gericht
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Tenor
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Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 100.000 € (in Worten: einhunderttausend Euro) festgesetzt.
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published on 04/03/2019 00:00
Tenor
1. Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Traunstein vom 14.02.2019 aufgehoben.
2. Die Akten werden der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Tra
published on 18/02/2016 00:00
Tenor
Die Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 11.6.2015 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des gesamten Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist wegen der Koste
published on 15/02/2016 00:00
Tenor
Der Antrag des Leiters des Justizvollzugskrankenhauses Nordrhein-Westfalen vom 10.02.2016, einer beabsichtigten Zwangsmedikation des Angeklagten gemäß § 28 UVollzG NRW zuzustimmen, wird abgelehnt.
1 Gründe:
2I.
3Der Angeklagte befindet sich a
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