BVERFG 2 BvR 424/17
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2018:rs20180426.2bvr042417
published on 26/04/2018 00:00
BVERFG 2 BvR 424/17
Urteilsbesprechung zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile
Gericht
There are no judges assigned to this case currently.
addJudgesHint
Tenor
-
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 50.000 € (in Worten: fünfzigtausend Euro) festgesetzt.
-
Eine Festsetzung des Gegenstandswerts des Verfahrens über die einstweilige Anordnung ist weder beantragt noch angezeigt.
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Urteilsbesprechung zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Urteilsbesprechungen zu {{shorttitle}}
2 Referenzen - Urteile
{{Doctitle}} zitiert oder wird zitiert von {{count_recursive}} Urteil(en).
published on 15/03/2018 00:00
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Gerichtsbescheid ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Kläger wenden sich ge
published on 09/05/2018 00:00
Tenor
1. Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 20. Dezember 2017 - 1 Ausl (A) 53/17 (54/17) - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 101 Absatz 1
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{Doctitle}}.