BVERFG 1 BvR 256/08

ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2010:rs20101208.1bvr025608
published on 08/12/2010 00:00
BVERFG 1 BvR 256/08
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Gericht

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Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf jeweils 62.500 € (in Worten: zweiundsechzigtausendfünfhundert Euro) festgesetzt.

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published on 15/01/2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 385/12 vom 15. Januar 2013 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdef
published on 07/05/2015 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerinnen haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrag
published on 02/01/2015 00:00

Tenor I. Der Antrag wird mit der Maßgabe abgelehnt, dass die Antragsgegnerin vor der Überstellung der Antragsteller nach ... eine Garantieerklärung der ungarischen Behörden dafür einzuholen hat, dass die Familieneinheit der Antragstell
published on 12/12/2018 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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