Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2003 - XI ZB 5/03
published on 11/04/2003 00:00
Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2003 - XI ZB 5/03
Urteilsbesprechung zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze
Referenzen - Urteile
Gericht
Richter
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
XI ZB 5/03
vom
11. April 2003
in dem Rechtsbeschwerdeverfahren
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden
Richter Nobbe, die Richter Dr. Müller, Dr. Joeres, Dr. Wassermann und
die Richterin Mayen
am 11. April 2003
beschlossen:
Der Antrag des Klägers auf Beiordnung eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts wird zurückgewiesen.
Gründe:
Der Antrag des Klägers auf Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 78 b Abs. 1 ZPO ist unbegründet.
Eine Partei, die die Beiordnung eines Notanwalts beantragt, hat nachzuweisen, daß sie trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden hat (BGH, Beschluß vom 27. April 1995 - III ZB 4/95, NJW-RR 1995, 1016). Daran fehlt es hier.
Der Kläger hat zur Begründung seines am 3. April 2003 gestellten Antrages ausgeführt, seine Prozeßbevollmächtigte habe die Rechtsbeschwerde nicht begründet. Einen anderen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt könne er nicht mehr rechtzeitig beauftragen,
weil die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde noch am selben Tag ende. Damit sind die Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwalts nicht dargetan.
Die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde ist auf Antrag der Prozeßbevollmächtigten des Klägers, die zugleich ihr Mandat niedergelegt hat, bis zum 5. Mai 2003 verlängert worden. Der Kläger macht nicht geltend, daß er bis dahin einen zu seiner Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht finden könne. Er hat auch nicht dargelegt, aus welchen Gründen seine bisherige Prozeßbevollmächtigte das Mandat niedergelegt hat.
Nobbe Müller Joeres
Wassermann Mayen
Urteilsbesprechung zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Urteilsbesprechungen zu {{shorttitle}}
{{title}} zitiert {{count_recursive}} §§.
8 Referenzen - Urteile
moreResultsText
{{Doctitle}} zitiert oder wird zitiert von {{count_recursive}} Urteil(en).
published on 07/11/2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 48/16 vom 7. November 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:071116BXIZR48.16.0 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. November 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Ellenberger, die Ri
published on 29/06/2005 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 40/05 vom 29. Juni 2005 in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. Juni 2005 durch den Vorsitzenden Richter Schlick und die Richter Dr. Wurm, Streck, Dörr und Galke beschlossen: D
published on 19/04/2007 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 137/06 vom 19. April 2007 in dem Restschuldbefreiungsverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Dr. Ganter, Raebel, Vill und Cierniak und die Richterin Lohmann am 19. April 2007 besc
published on 01/06/2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 21/16 vom 1. Juni 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:010616BXIZR21.16.0 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. Juni 2016 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ellenberger, die Richter Dr. Joeres
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{Doctitle}}.