Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juni 2011 - 5 StR 467/10
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.
Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate
Richter
5 StR 467/10
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom 9. Juni 2011
in der Strafsache
gegen
wegen Betruges u.a.
hier: Gegenvorstellung
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Juni 2011
beschlossen:
Der Antrag des Verurteilten vom 18. Mai 2011 wird zurückgewiesen.
G r ü n d e
G r ü n d e
- 1
- Der Senat hat die Revision des Verurteilten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 2. Juni 2010 mit Urteil vom 12. April 2011 verworfen und eine dagegen erhobene Anhörungsrüge mit Beschluss vom 3. Mai 2011 zurückgewiesen.
- 2
- Die nunmehr vorliegende Gegenvorstellung des Verurteilten gibt keinen Anlass, die genannten Entscheidungen nochmals zu überprüfen. Weitere Eingaben des Verurteilten in dieser Sache wird der Senat insoweit nicht mehr bescheiden.
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