Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Feb. 2014 - 3 StR 332/13

published on 04/02/2014 00:00
Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Feb. 2014 - 3 StR 332/13
Urteilsbesprechung zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze
Referenzen - Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
3 StR 332/13
vom
4. Februar 2014
in der Strafsache
gegen
wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts
und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 4. Februar 2014 einstimmig beschlossen
:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts
Mönchengladbach vom 11. April 2013 wird als unbegründet verworfen,
da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung
keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349
Abs. 2 StPO).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der
Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen
zu tragen.
Das Landgericht hat in der Strafzumessung zu Ungunsten des Angeklagten
berücksichtigt, dass die Geschädigte sich tatbedingt nicht nur
mehrfachen polizeilichen Vernehmungen und den Explorationsgesprächen
für das aussagepsychologische Gutachten stellen musste, sondern
auch der Zeugenvernehmung durch die Kammer. Diese Ermittlungshandlungen
waren indes nur deshalb erforderlich, weil der Angeklagte
die Taten bestritten hatte; die Strafkammer hat somit ein zulässiges
Verteidigungsverhalten zu seinen Lasten berücksichtigt. Dies ist
rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 StR
282/13).
Angesichts der milden Einzelstrafen und des deutlichen Zusammenzugs
auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von lediglich drei Jahren und drei
Monaten kann der Senat indes ausschließen, dass der Strafausspruch
auf diesem Rechtsfehler beruht.
Becker Hubert Schäfer
Gericke Spaniol
Urteilsbesprechung zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Urteilsbesprechungen zu {{shorttitle}}

{{title}} zitiert {{count_recursive}} §§.
3 Referenzen - Urteile
{{Doctitle}} zitiert oder wird zitiert von {{count_recursive}} Urteil(en).

published on 04/02/2014 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 332/13 vom 4. Februar 2014 in der Strafsache gegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschw
{{Doctitle}} zitiert {{count_recursive}} Urteil(e) aus unserer Datenbank.
published on 04/02/2014 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 332/13 vom 4. Februar 2014 in der Strafsache gegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschw
published on 28/08/2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 320/18 vom 28. August 2018 in der Strafsache gegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. ECLI:DE:BGH:2018:280818B4STR320.18.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Gene
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{Doctitle}}.