Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 28. März 2017 - L 10 AL 33/17 NZB
Gericht
Tenor
I.
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 08.06.2016 - S 7 AL 201/15 - wird zugelassen.
II.
Die Nichtzulassungsbeschwerde wird als Berufung fortgesetzt.
Gründe
Annotations
Entscheidungen des Landessozialgerichts, seines Vorsitzenden oder des Berichterstatters können vorbehaltlich des § 160a Abs. 1 dieses Gesetzes und des § 17a Abs. 4 Satz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht mit der Beschwerde an das Bundessozialgericht angefochten werden.